Drucksache - DS/0489/III  

 
 
Betreff: Ausnahmegenehmigungen von der Umweltzone
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Wesener, Daniel
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0489 PDF-Dokument
1. Version vom 30.10.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot im Zuge der Einführung der Berliner Umweltzone sind beim Ordnungsamt bzw. in den Bürgerämtern bislang eingegangen?

 

  1. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?

 

  1. Gibt es bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einen „Ermessensspielraum“ der zuständigen SachberarbeiterInnen und wie wird dieser von den bezirklichen Stellen ausgelegt?

 

  1. Treffen Presseberichte zu, denen zufolge die Anträge äußerst „schleppend“ eingehen und deshalb mit einem „Ansturm“ zum Jahresende zu rechnen ist?

 

 

Sehr geehrter Herr Wesener,

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot im Zuge der Einführung der Berliner Umweltzone sind beim Ordnungsamt bzw. in den Bürgerämtern bislang eingegangen?

 

77 Anträge; allerdings ca. 300 Anfragen telefonisch oder per Mail

 

  1. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?

 

39 positive Bescheide, 3 negative Bescheide, Rest (35) noch in Bearbeitung

 

  1. Gibt es bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einen „Ermessensspielraum“ der zuständigen SachberarbeiterInnen und wie wird dieser von den bezirklichen Stellen ausgelegt?

 

Es gibt einen 22seitigen Leitfaden, der umfangreiche Prüfkriterien enthält. Dieser ist Grundlage für die Entscheidung.

 

Die Mitarbeiter haben keine Ermessenspielräume im rechtlichen Sinne. Entscheidend ist, ob die Härtefallausnahmetatbestände gegeben sind. 

Ob im Einzelfall die Härtefallvoraussetzungen vorliegen, ist immer Ergebnis einer umfangreichen Sachverhaltswürdigung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Antragsteller , die die  geschulten Sachbearbeiterinnen nach einer sachlichen und umfassenden Prüfung eigenständig und verantwortungsvoll vornehmen.

 

  1. Treffen Presseberichte zu, denen zufolge die Anträge äußerst „schleppend“ eingehen und deshalb mit einem „Ansturm“ zum Jahresende zu rechnen ist?

 

Ja, nach den Zahlen ist mit einem Ansturm zum Jahresende zu rechnen. Die Presseberichte, nach denen die Anträge "schleppend" eingehen, sind im Anbetracht der unter 1) genannten Zahlen richtig. Es wurden Zehntausende Anträge erwartet. Problematisch wird es, wenn die Flut der Anträge erst in den letzten Wochen im Dezember eingeht, weil dann mit Bearbeitungsstaus gerechnet werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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