Drucksache - DS/0420/III  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Cetinkaya, Istikbal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.09.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 21.09.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                  Wie bewertet das Bezirksamt die bisherige Praxis von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß §§ 45 ff. BezVG im Bezirk?

2.                  Empfiehlt das Bezirksamt den Abgeordneten von Berlin eine Fortsetzung dieser Praxis über den 01.01.2010 hinaus?

                  (Vergleich § 49 Bez VG)

3.                  Waren und sind die bisherigen (und künftigen) Bürgerbegehren und

             Bürgerentscheide der verschiedenen Berliner Bezirke Thema im Rat der     

             Bürgermeister und wenn ja mit welchem Ergebnis?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Grundsätzlich ist es so und ich denke, dass ist hier im politischen Raum unumstritten, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wichtige Instrumente für die BürgerInnen sind für ihre politische Meinungsbildung und man kann diese Grundhaltung nicht davon abhängig machen, ob das Thema eines Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheids einem politisch gefällt oder nicht. Das würde völlig diese Basis der demokratischen Sichtweite widersprechen zumal ich auch der festen Meinung bin, das BürgerInnen sehr wohl auch weise Entscheidungen treffen können über so einen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Man sieht es ja auch na dem Bürgerentscheid zur Umbenennung in Rudi-Dutschke Straße. Zu 2: ja, weil ich glaube, dass über dieses basisdemokratische Ansinnen des Bürgerbegehrens Instrumente für Meinungsbildung sind, sie auch Beiträge liefern, die eine aktive Beteiligung der BürgerInnen über die Instrumente, die wir anbieten, Veranstaltungen u.ä., sich zu Beteiligten an wichtigen Entscheidungen, die sie auch bewegen, dies sie auch entscheiden und damit mehr als nur Zuhörer sind, sondern auch mit entscheiden. Zu 3: Das war bislang noch nicht Thema im RdB. Ich glaube, dass ist auch noch zu früh um bezirksübergreifend ein Fazit zu ziehen. Es sieht auch sehr unterschiedlich aus, es hat ja auch einige bittere Entscheidungen über Bürgerentscheide gegeben, aber ich glaube, in ein, zwei Jahren wird das sicherlich auch Thema im RdB sein.

 

Herr Cetinkaya:

Es hat ja in der Vergangenheit und auch vielleicht auch in Zukunft eine Diskussion über die Fragenformulierungen von Bürgerentscheiden gegeben, z.b Rudi-Dutschke war ein Beispiel und in Charlottenburg-Wilmersdorf hat man den Eindruck, dass man ein abgeschlossenes Germanistikstudium braucht, um zu entscheiden, ob man mit ja der nein zum Erfolg kommt. Meine Frage ist, sieht das BA einen Handlungsbedarf eventuell auf die Vertrauensleute einzuwirken, auch mal Formulierungen zu ändern, damit die BürgerInnen genau wissen, worüber sie abstimmen, wenn sie mit ja oder nein entscheiden oder sind sie der Auffassung, dass es immer nur auf Formulierungen der Vertrauensleute ankommen sollte.

Meine Intension ist folgende, sollte man Fragen so klipp und klar formulieren, dass jeder genau weiß, was damit verbunden ist, wenn er ein ja oder ein nein macht.

 

Dr. Schulz:

Das ist selbstverständlich und wünschenswertes Ziel, weil das ein wichtiger Aspekt der Fragen ist, dass die BürgerInnen dann auch sehr deutlich erkennen, wie sie Stellung beziehen. Wir haben allerdings die Realität, dass manches mal eine Entscheidung schon gefallen ist, durch die Bezirksämter, sage ich jetzt mal bewusst, weil wir auch im anderen BA oder in 2 in der Zwischenzeit ähnliche Situationen hatten, wo es dann ein Bürgerbegehren gegen diese Entscheidung gibt und damit man in Situation einer doppelten Verneinung gerät und ich gebe ihnen Recht, das ist sicherlich nicht offenkundig Allgemeingut, dass eine doppelte Verneinung eine Bejahung darstellt. Also, von daher versuchen wir als BA, solche Situationen zu vermeiden im Sprachgebrauch vorzuschlagen, der letztendlich von den Antragstellern so akzeptiert wird und wenn möglichst den Kriterien der Einfachheit und Klarheit genügt, aber manchmal ist die Grundsituation sehr verzwickt und wir hatten ja auch selbst ein Bürgerbegehren, dass genau diese komplizierte Lage hatte. Also, sehr wünschenswertes Ziel, muss im Einzelfall geprüft werden. Unser Anliegen ist es auf jeden Fall, da Klarheit und Einfachheit in der Fragestellung zu bekommen.

       

 
 

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