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Drucksache - DS/0420/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
bewertet das Bezirksamt die bisherige Praxis von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheiden gemäß §§ 45 ff. BezVG im Bezirk? 2.
Empfiehlt
das Bezirksamt den Abgeordneten von Berlin eine Fortsetzung dieser Praxis über
den 01.01.2010 hinaus?
(Vergleich § 49 Bez VG) 3.
Waren
und sind die bisherigen (und künftigen) Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide der verschiedenen Berliner Bezirke Thema im Rat
der Bürgermeister und wenn ja
mit welchem Ergebnis? Dr.
Schulz: Zu 1:
Grundsätzlich ist es so und ich denke, dass ist hier im politischen Raum
unumstritten, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wichtige Instrumente für
die BürgerInnen sind für ihre politische Meinungsbildung und man kann diese
Grundhaltung nicht davon abhängig machen, ob das Thema eines Bürgerbegehrens
oder Bürgerentscheids einem politisch gefällt oder nicht. Das würde völlig
diese Basis der demokratischen Sichtweite widersprechen zumal ich auch der
festen Meinung bin, das BürgerInnen sehr wohl auch weise Entscheidungen treffen
können über so einen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Man sieht es ja auch
na dem Bürgerentscheid zur Umbenennung in Rudi-Dutschke Straße. Zu 2: ja, weil
ich glaube, dass über dieses basisdemokratische Ansinnen des Bürgerbegehrens
Instrumente für Meinungsbildung sind, sie auch Beiträge liefern, die eine
aktive Beteiligung der BürgerInnen über die Instrumente, die wir anbieten,
Veranstaltungen u.ä., sich zu Beteiligten an wichtigen Entscheidungen, die sie
auch bewegen, dies sie auch entscheiden und damit mehr als nur Zuhörer sind,
sondern auch mit entscheiden. Zu 3: Das war bislang noch nicht Thema im RdB.
Ich glaube, dass ist auch noch zu früh um bezirksübergreifend ein Fazit zu
ziehen. Es sieht auch sehr unterschiedlich aus, es hat ja auch einige bittere
Entscheidungen über Bürgerentscheide gegeben, aber ich glaube, in ein, zwei
Jahren wird das sicherlich auch Thema im RdB sein. Herr
Cetinkaya: Es hat ja
in der Vergangenheit und auch vielleicht auch in Zukunft eine Diskussion über
die Fragenformulierungen von Bürgerentscheiden gegeben, z.b Rudi-Dutschke war
ein Beispiel und in Charlottenburg-Wilmersdorf hat man den Eindruck, dass man
ein abgeschlossenes Germanistikstudium braucht, um zu entscheiden, ob man mit
ja der nein zum Erfolg kommt. Meine Frage ist, sieht das BA einen
Handlungsbedarf eventuell auf die Vertrauensleute einzuwirken, auch mal
Formulierungen zu ändern, damit die BürgerInnen genau wissen, worüber sie
abstimmen, wenn sie mit ja oder nein entscheiden oder sind sie der Auffassung,
dass es immer nur auf Formulierungen der Vertrauensleute ankommen sollte. Meine
Intension ist folgende, sollte man Fragen so klipp und klar formulieren, dass
jeder genau weiß, was damit verbunden ist, wenn er ein ja oder ein nein macht. Dr.
Schulz: Das ist
selbstverständlich und wünschenswertes Ziel, weil das ein wichtiger Aspekt der
Fragen ist, dass die BürgerInnen dann auch sehr deutlich erkennen, wie sie
Stellung beziehen. Wir haben allerdings die Realität, dass manches mal eine
Entscheidung schon gefallen ist, durch die Bezirksämter, sage ich jetzt mal
bewusst, weil wir auch im anderen BA oder in 2 in der Zwischenzeit ähnliche
Situationen hatten, wo es dann ein Bürgerbegehren gegen diese Entscheidung gibt
und damit man in Situation einer doppelten Verneinung gerät und ich gebe ihnen
Recht, das ist sicherlich nicht offenkundig Allgemeingut, dass eine doppelte
Verneinung eine Bejahung darstellt. Also, von daher versuchen wir als BA,
solche Situationen zu vermeiden im Sprachgebrauch vorzuschlagen, der
letztendlich von den Antragstellern so akzeptiert wird und wenn möglichst den
Kriterien der Einfachheit und Klarheit genügt, aber manchmal ist die
Grundsituation sehr verzwickt und wir hatten ja auch selbst ein Bürgerbegehren,
dass genau diese komplizierte Lage hatte. Also, sehr wünschenswertes Ziel, muss
im Einzelfall geprüft werden. Unser Anliegen ist es auf jeden Fall, da Klarheit
und Einfachheit in der Fragestellung zu bekommen. |
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