Drucksache - DS/0083/III  

 
 
Betreff: DS 1748/II: Seniorenplanung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Jahre 2005-2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
01.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zurückgezogen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Betr.: Drs./1748/II: Seniorenplanung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Jahre 2005 bis 2008

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die mit der Drs. 1748/II vorgelegte „Seniorenplanung“ in Abstimmung mit der bezirklichen Seniorenvertretung durch eine konkrete Maßnahmeplanung zu ergänzen, in der für die einzelnen Bereiche die möglichen Umsetzungsschritte, der jeweils erforderliche Zeitrahmen und die konkreten Verantwortlichkeiten innerhalb des Bezirksamtes benannt werden.

 

Der Maßnahmeplan ist der BVV bis zum Juni 2007 vorzulegen.

 

Dazu gehören u.a.:

 

1.      Wohnsituation und Wohnumfeld:

·         Beratungsangebote und Dienstleistungen zur Wohnanpassung (S.7)

·         Zusammenarbeit mit den im Bezirk ansässigen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

·         Auswertung der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz vorgelegten Konzeption zum Wohnen im Alter, v.a. hinsichtlich der Entwicklung niedrigschwelliger Qualitätsstandards  für betreutes Wohnen für ältere Menschen

·         Zusammenarbeit mit dem Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V, der ebenfalls bereits Konzepte entwickelt hat

2.      Freizeitgestaltung:

·         Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit (S.9)

·         Verhandlungen mit den Anbietern von Kultur- und Freizeitangeboten hinsichtlich möglicher Ermäßigungen für Senioren (S. 8 und 9)

3.      Seniorenfreizeitstätten:

·         Planung der Freizeitstätten nicht nach den Sozialräumen, da ihre Festlegung ausschließlich nach jugendpolitischen Gesichtspunkten erfolgt ist, sondern entsprechend der im Gebiet wohnenden SeniorInnen, um die Erreichbarkeit der SFS sicher zu stellen. (S. 13-15)

·         Interkulturelle Öffnung: Zusammenarbeit mit den im Bezirk ansässigen Trägern konkretisieren (S. 16)

·         In Zusammenarbeit mit der Schul- und Jugendverwaltung generationsübergreifende Angebote  entwickeln und fördern (S. 16)

·         Sicherstellung der professionellen Betreuung der SFS, keine Reduzierung auf das Ehrenamt(S. 16)

4.      Verbesserung der sozialen Lage:

·         Überprüfung der Möglichkeit des Verzichtes auf Entgelte für Veranstaltungen für Empfänger von Grundsicherung im Alter bzw. für Sozialticketberechtigte (S. 26 und s.o. S. 8 und 9)

5.      Altersgerechte Infrastruktur:

·         Konkrete Planungen für Fußgängerüberwege, Bordsteinabsenkungen nach Straßen, Lichtsignalanlagen.

·         Abstimmung mit der BVG hinsichtlich der geplanten Überprüfung des Streckennetzes

·         Zusammenarbeit mit der Behindertenbeaufragten

Begründung:

 

Die vorgelegte Seniorenplanung berücksichtigt alle Politikfelder, v.a. die Bereiche Wohnen, Freizeitaktivitäten und Gesundheit. Dies ist ebenso zu begrüßen wie die Förderung der Koordinierungsstelle „Rund ums Alter“ oder des „Netzwerkes für ältere Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg“. Insgesamt aber bleibt die vorgelegte Drucksache – ebenso wie die „Leitlinien der Seniorenpolitik“ der Senatsverwaltung  für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz“ – viel zu sehr im Allgemeinen. Sie beschreibt die Situation, benennt aber die Möglichkeiten zur Beseitigung der Defizite nur allgemein. Deshalb ist es erforderlich, eine konkrete Maßnahmenplanung zu erstellen, wobei die Verantwortlichkeiten innerhalb des Bezirksamtes, der mögliche Zeitrahmen für die Realisierung und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte benannt werden müssen. Außerdem müssen die auf Landesebene vorhandenen Konzepte stärker herangezogen und auf die Bezirksebene heruntergebrochen werden. Um zu vermeiden, dass die Planungen  nicht wieder - wie bei der Drs. 1748/II leider geschehen - ohne Abstimmung  mit der Seniorenvertretung erfolgen, ist ein kontinuierlicher Diskussionsprozess  zu gewährleisten.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag DS/0083/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

 
 

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