Drucksache - DS/0074/III  

 
 
Betreff: Bezirksamt und Jobcenter für Ratsuchende und Leistungsberechtigte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Eingaben und Beschwerden/GO Entscheidung
Soziales und Gesundheit Vorberatung
01.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss abgelehnt     
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
08.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Da das Hauptproblem bei den Leistungen des Jobcenters und den Sozialleistungen des Bezirksamtes nicht im sogenannten "Leistungsmissbrauch“ durch die Betroffenen liegt, sondern in der Ausgrenzung von Leistungsempfängern und der daraus folgenden Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die vielen Menschen gesetzmäßig zustehen, wird das Bezirksamt aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass

a)      bei der BVV eine Informations- und Beschwerdestelle für ALG-II-Empfänger eingerichtet wird (Omnbudsmann/Ombudsfrau), die in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Anfragen und Hilfeersuchen aufnimmt und klärt. Auf diese Stelle soll in allen Leistungsbescheiden des Jobcenters ausdrücklich hingewiesen werden;

b)      in allen Schreiben des Jobcenters, des Sozial- und des Grundsicherungsamts an Ratsuchende und Leistungsempfänger ausdrücklich auf die einzelnen Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung durch Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und karitative Einrichtungen hingewiesen wird;

c)      insbesondere Schreiben des Jobcenters und des Bezirks im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft, Umzugsaufforderungen eine Information der Berliner Mietergemeinschaft beigelegt wird;

d)      die Möglichkeiten unabhängiger Sozialberatung im Bezirk erweitert werden:

e)      MAE-Maßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Grundlage angetreten werden sollen.

f)        ein im Internet zugängliches Register von MAE-Maßnahmen im Bezirk eingerichtet wird, in dem Anzahl, Träger, Einsatzgebiete und ausgeübten Tätigkeiten veröffentlicht werden;

g)      Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern des Jobcenters (Prüfdienst) bei ALG-II-Empfängern grundsätzlich zuvor schriftlich angekündigt werden.

 

Begründung:

In Friedrichshain-Kreuzberg ist die Erwerbslosigkeit und die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Sozialleistungen überdurchschnittlich hoch. Viele der Leistungsempfänger kennen aber ihre Rechte nicht und können deshalb die Hilfen nicht annehmen. Die dadurch beding verschärften sozialen Spannungen wirken sich auf den Bezirk in vielfacher Hinsicht negativ aus. Deshalb sind ausführliche Beartungen und Informationen wichtig. Zudem gehen sonst auch der öffentlichen Hand Mittel verloren, so z.B. bei überhöhten Mietforderungen, sei es durch überhöhte laufende Zahlungen, sei es durch ungerechtfertigt erzwungene Umzüge.

Der Aufwand hält sich in Grenzen, weil es nicht so viele unabhängige Beratungsstellen gibt. Neben der Diakonie gibt es einige Vereine innerhalb des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, den DGB und die Einzelgewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BAU sowie die Berliner Mietergemeinschaft. Durch ein über das Internet bekannt zu machendes, für alle offenes Selbst-Meldeverfahren ließen sich auch kleinere, weniger bedeutende Gruppen berücksichtigen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Der Antrag DS/0074/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, den Ausschuss für Eingaben, Beschwerden und Geschäftsordnung und den Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter (ff.) überwiesen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag zur DS/0074/III wird abgelehnt.

 
 

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