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Drucksache - DS/0073/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Beabsichtigt das Bezirksamt sich
dafür einzusetzen, dass die steigenden Betriebskosten, bedingt durch die Erhöhung der Mehrwert-, Grund- und
anderer Steuern, der Tarife für BSR, Wasser und Strom und sonstiger
Mietnebenkosten, zu einer entsprechenden Anpassung der Richtwerte für
angemessene Bruttowarmmieten in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung
angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II führen, um dadurch mögliche
Zwangsumzüge zu vermeiden?
2. Was wurde bisher mit welchem
Ergebnis unternommen?
Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 24.01.07 Abt. Gesundheit, Soziales und
Beschäftigung -2644 GesSozDez An den Bezirksverordneten Herrn Lüdecke über Bezirksverordnetenvorsteherin Frau Burkert-Eulitz über Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Schulz Schriftliche
Beantwortung der Mündlichen Anfrage der WASG, Herr Lüdecke zur BVV am
24.01.2007 DS/0073/III
Erhöhung der
Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger/-innen
1.
Beabsichtigt das Bezirksamt sich dafür einzusetzen,
dass die steigenden Betriebskosten, bedingt durch die Erhöhung der Mehrwert-,
Grund- und anderer Steuern, der Tarife für BSR, Wasser und Strom und sonstiger
Mietnebenkosten, zu einer entsprechenden Anpassung der Richtwerte für
angemessene Bruttowarmmieten in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung
angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II führen, um dadurch mögliche
Zwangsumzüge zu vermeiden?
2.
Was wurde bisher mit welchem Ergebnis unternommen?
zu 1. und
2. Zunächst möchte ich zum Thema
„Zwangsumzüge“ noch einmal feststellen, dass alle Fälle unter
Einbezug einer Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft. Erst wenn festgestellt
wird, dass die Ausnahmetatbestandsmerkmale nicht zutreffen, wird zur Senkung
der Wohnkosten aufgefordert. In diesen Fällen wird ein sogenannter
Absenkungsbescheid an die HilfeempfängerInnen versandt. Den Betroffenen
verbleibt danach ein Zeitraum von sechs Monaten, um die Kosten für die
Unterkunft (z.B. durch Untervermietung oder Umzug) abzusenken. Ansonsten wird
nach Ablauf der sechs Monate nur noch die Miete in Höhe entsprechend der
"Angemessenheitskriterien der AV-Wohnen" übernommen. Lt. Statistik des Jobcenters
Friedrichshain-Kreuzberg, welche eine mit der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz (jetzt: Integration, Soziales und Arbeit)
abgestimmte und in allen Berliner Bezirken praktizierte Erfassung der Fälle mit
unangemessenen Mieten vorsieht, ist es bisher im gesamten Berichtszeitraum
(Januar 2006-Dezember 2006) zu 16 Umzügen gekommen. Es ist das Interesse des Geschäftbereiches
Gesundheit, Soziales und Beschäftigung des Bezirksamtes Friedrichshain-
Kreuzberg, dass diese positive Bilanz aufrecht erhalten werden kann. Deshalb
wird vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit viel diskutierten
Preissteigerungen die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Betriebs- und
Heizkosten genau beobachtet. Bisher ist nicht erkennbar, dass erfolgte
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu weitreichenden Steigerungen der
Bruttowarmmieten geführt haben. Exorbitant hohe Nachzahlungsforderungen liegen
unserer Kenntnis nach nicht vor. Sollten entsprechende Tendenzen im Sozialamt
bzw. Jobcenter beobachtet werden, würde sich der Geschäftsbereich Gesundheit,
Soziales und Beschäftigung gegenüber der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales mit Verweis auf den festgestellten Bedarf für eine
Anpassung der Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten in den
Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß §
22 SGB II einsetzen. Knut
Mildner- Spindler |
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