Drucksache - DS/0073/III  

 
 
Betreff: Erhöhung der Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger/-innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGWASG
  Lüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.       Beabsichtigt das Bezirksamt sich dafür einzusetzen, dass die steigenden Betriebskosten, bedingt durch  die Erhöhung der Mehrwert-, Grund- und anderer Steuern, der Tarife für BSR, Wasser und Strom und sonstiger Mietnebenkosten, zu einer entsprechenden Anpassung der Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II führen, um dadurch mögliche Zwangsumzüge zu vermeiden?
2.       Was wurde bisher mit welchem Ergebnis unternommen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                  24.01.07

Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung                                                           -2644

GesSozDez

 

 

An den Bezirksverordneten

Herrn Lüdecke

 

über

Bezirksverordnetenvorsteherin

Frau Burkert-Eulitz

 

über

Bezirksbürgermeister

Herrn Dr. Schulz

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage der WASG, Herr Lüdecke zur BVV am 24.01.2007

 

DS/0073/III

Erhöhung der Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger/-innen

 

 

1.      Beabsichtigt das Bezirksamt sich dafür einzusetzen, dass die steigenden Betriebskosten, bedingt durch die Erhöhung der Mehrwert-, Grund- und anderer Steuern, der Tarife für BSR, Wasser und Strom und sonstiger Mietnebenkosten, zu einer entsprechenden Anpassung der Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II führen, um dadurch mögliche Zwangsumzüge zu vermeiden?
 
2.      Was wurde bisher mit welchem Ergebnis unternommen?
 

zu 1. und 2.

 

Zunächst möchte ich zum Thema „Zwangsumzüge“ noch einmal feststellen, dass alle Fälle unter Einbezug einer Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft. Erst wenn festgestellt wird, dass die Ausnahmetatbestandsmerkmale nicht zutreffen, wird zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert. In diesen Fällen wird ein sogenannter Absenkungsbescheid an die HilfeempfängerInnen versandt. Den Betroffenen verbleibt danach ein Zeitraum von sechs Monaten, um die Kosten für die Unterkunft (z.B. durch Untervermietung oder Umzug) abzusenken. Ansonsten wird nach Ablauf der sechs Monate nur noch die Miete in Höhe entsprechend der "Angemessenheitskriterien der AV-Wohnen" übernommen.

 

Lt. Statistik des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg, welche eine mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (jetzt: Integration, Soziales und Arbeit) abgestimmte und in allen Berliner Bezirken praktizierte Erfassung der Fälle mit unangemessenen Mieten vorsieht, ist es bisher im gesamten Berichtszeitraum (Januar 2006-Dezember 2006) zu 16 Umzügen gekommen.

 

Es ist das Interesse des Geschäftbereiches Gesundheit, Soziales und Beschäftigung des Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg, dass diese positive Bilanz aufrecht erhalten werden kann. Deshalb wird vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit viel diskutierten Preissteigerungen die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Betriebs- und Heizkosten genau beobachtet. Bisher ist nicht erkennbar, dass erfolgte Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu weitreichenden Steigerungen der Bruttowarmmieten geführt haben. Exorbitant hohe Nachzahlungsforderungen liegen unserer Kenntnis nach nicht vor. Sollten entsprechende Tendenzen im Sozialamt bzw. Jobcenter beobachtet werden, würde sich der Geschäftsbereich Gesundheit, Soziales und Beschäftigung gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Verweis auf den festgestellten Bedarf für eine Anpassung der Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II einsetzen.

 

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: