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Drucksache - DS/1989/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt, sich nach der Änderung des SGB II
zum 01.04.2006 in Bezug auf Übernahme von Mietrückständen dafür einzusetzen,
dass die Kompetenzen der „Fachstelle Wohnungsnotstände“ des
Bezirksamtes erhalten bleiben... Das BA soll mit dem Jobcenter in entsprechende
Verhandlungen treten. Begründung: Mit der Gesetzesänderung soll zukünftig die Übernahme von
Mietrückständen von Erwerbsfähigen nicht mehr an die konkrete Arbeitsaufnahme
gekoppelt ist. Das ist zu begrüßen! Da allerdings das Job-Center für die Übernahme der Schulden
zuständig sein wird und nicht mehr das BA muss sichergestellt werden, dass die
Erfahrungen zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit auch zukünftig
genutzt werden und es nicht zu einem Anstieg von Mietschulden bzw.
Wohnungslosenzahlen kommt. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt, sich nach der Änderung des SGB II zum
01.04.2006 in Bezug auf Übernahme von Mietrückständen dafür einzusetzen, dass
die Kompetenzen der „Fachstelle Wohnungsnotstände“ des Bezirksamtes
erhalten bleiben... Das BA soll mit dem Jobcenter in entsprechende
Verhandlungen treten. Begründung: Mit der Gesetzesänderung soll zukünftig die Übernahme von
Mietrückständen von Erwerbsfähigen nicht mehr an die konkrete Arbeitsaufnahme
gekoppelt ist. Das ist zu begrüßen! Da allerdings das Job-Center für die Übernahme der Schulden
zuständig sein wird und nicht mehr das BA muss sichergestellt werden, dass die
Erfahrungen zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit auch zukünftig
genutzt werden und es nicht zu einem Anstieg von Mietschulden bzw.
Wohnungslosenzahlen kommt. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Wird
überwiesen in die Ausschüsse für Bauen und Wohnen und Soziales und Gesundheit
(ff). Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das BA wird beauftragt, sich nach der Änderung des SGB II
zum 01.04.2006 in Bezug auf Übernahme von Mietrückständen dafür einzusetzen,
dass die Kompetenzen der „Fachstelle Wohnungsnotstände“ des
Bezirksamtes erhalten bleiben... Das BA soll mit dem Jobcenter in entsprechende
Verhandlungen treten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1989/II - wird zur
Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1989/II - wird zur
Kenntnis genommen. |
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