Drucksache - DS/1989/II  

 
 
Betreff: Übernahme von Mietrückständen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Bauen und Wohnen Vorberatung
11.05.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
01.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Bauen und Wohnen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 14.03.2006 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, sich nach der Änderung des SGB II zum 01.04.2006 in Bezug auf Übernahme von Mietrückständen dafür einzusetzen, dass die Kompetenzen der „Fachstelle Wohnungsnotstände“ des Bezirksamtes erhalten bleiben... Das BA soll mit dem Jobcenter in entsprechende Verhandlungen treten.

 

Begründung:

Mit der Gesetzesänderung soll zukünftig die Übernahme von Mietrückständen von Erwerbsfähigen nicht mehr an die konkrete Arbeitsaufnahme gekoppelt ist. Das ist zu begrüßen!

Da allerdings das Job-Center für die Übernahme der Schulden zuständig sein wird und nicht mehr das BA muss sichergestellt werden, dass die Erfahrungen zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit auch zukünftig genutzt werden und es nicht zu einem Anstieg von Mietschulden bzw. Wohnungslosenzahlen kommt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, sich nach der Änderung des SGB II zum 01.04.2006 in Bezug auf Übernahme von Mietrückständen dafür einzusetzen, dass die Kompetenzen der „Fachstelle Wohnungsnotstände“ des Bezirksamtes erhalten bleiben... Das BA soll mit dem Jobcenter in entsprechende Verhandlungen treten.

 

Begründung:

Mit der Gesetzesänderung soll zukünftig die Übernahme von Mietrückständen von Erwerbsfähigen nicht mehr an die konkrete Arbeitsaufnahme gekoppelt ist. Das ist zu begrüßen!

Da allerdings das Job-Center für die Übernahme der Schulden zuständig sein wird und nicht mehr das BA muss sichergestellt werden, dass die Erfahrungen zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit auch zukünftig genutzt werden und es nicht zu einem Anstieg von Mietschulden bzw. Wohnungslosenzahlen kommt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Wird überwiesen in die Ausschüsse für Bauen und Wohnen und Soziales und Gesundheit (ff).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt, sich nach der Änderung des SGB II zum 01.04.2006 in Bezug auf Übernahme von Mietrückständen dafür einzusetzen, dass die Kompetenzen der „Fachstelle Wohnungsnotstände“ des Bezirksamtes erhalten bleiben... Das BA soll mit dem Jobcenter in entsprechende Verhandlungen treten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1989/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1989/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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