Drucksache - DS/1958/II  

 
 
Betreff: Keine Bestandsveräußerungen der Wohnungsbaugesellschaften ohne aktualisiertes Gesamtkonzept und parlamentarische Kontrolle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.02.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Bauen und Wohnen Vorberatung
09.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 10.03.2006 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass folgende bei der weiteren Entwicklung des städtischen Wohnungsbestandes befolgt wird:

 

Vor dem Hintergrund der Situation bei WBM wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus sein aktualisiertes Gesamtkonzept zur Entwicklung der Bestände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorzulegen. Bis zur Vorlage dieses Konzeptes ist sicherzustellen, dass keine en-bloc-Verkäufe von Wohnungen getätigt werden. Dies gilt auch für laufende Verkaufsverfahren.

 

Davon ausgenommen sind nur solche Verkäufe, die zur Liquiditätssicherung einer Gesellschaft unabwendbar sind. Das Sanierungskonzept für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist sofort vorzulegen.

 

Der Senat wird weiterhin aufgefordert, den für Beteiligungen zuständigen Ausschuss fortlaufend über den Stand der straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen ehemalige Geschäftsführer der WBM Mitte zu unterrichten.

 

Begründung:

Die laufenden Verkäufe von Wohnungsbeständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften drohen in der derzeit praktizierten Form die Steuerungsmöglichkeiten des Landes im Wohnungsmarkt zu gefährden. Es ist daher dringend erforderlich, das Parlament über die Strategien und Konzepte, die die einzelnen Gesellschaften für ihre Bestandsentwicklung verfolgen, zu informieren und darzustellen, inwieweit ein Wohnungsbestand erhalten bleibt, der die gewünschte Steuerungsmöglichkeit im Berliner Wohnungsmarkt erhält.

 

Die drohende Insolvenz der Wohnungsbausgesellschaft Mitte macht die Vorlage eines solchen Gesamtkonzeptes noch dringlicher. Sollten zu Sanierung der WBM Mitte tatsächlich erhebliche Anteile der vorhandenen 28.000 Wohneinheiten veräußert werden müssen, treten schwerwiegende Nachteile und Konsequenzen für die öffentliche Wohnungswirtschaft Berlins und das Land Berlin als Eigentümer dieses öffentlichen Vermögens ein. Die in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Linkspartei.PDS angestrebte Zahl von 280.000 Wohneinheiten in öffentlichem Besitz würde voraussichtlich deutlich unterschritten. In einer derartigen Situation ist eine angemessene Befassung des Berliner Abgeordnetenhauses mit den zu entscheidenden Fragen unverzichtbar und politisch zwingend geboten. Insbesondere sind die Situation der WBM, das Sanierungskonzept, mögliche Alternativen und die möglichen wohnungspolitischen Konsequenzen darzustellen.

 

Die parlamentarische Billigung des Handeins der Exekutive ist bei den Bemühungen zur Sanierung der WBM wegen der zu erwartenden Konsequenzen zweifellos ebenso geboten, wie die darüber hinausreichende, zeitnahe Darlegung einer tragfähigen wohnungspolitischen Gesamtkonzeption zur dauerhaften Sicherung des öffentlichen Wohnungsbestandes im Land Berlin.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag  wird in den Ausschuss für Bauen und Wohnen überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass folgende bei der weiteren Entwicklung des städtischen Wohnungsbestandes befolgt wird:

 

Vor dem Hintergrund der Situation bei WBM wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus sein aktualisiertes Gesamtkonzept zur Entwicklung der Bestände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorzulegen. Bis zur Vorlage dieses Konzeptes ist sicherzustellen, dass keine en-bloc-Verkäufe von Wohnungen getätigt werden. Dies gilt auch für laufende Verkaufsverfahren.

 

Davon ausgenommen sind nur solche Verkäufe, die zur Liquiditätssicherung einer Gesellschaft unabwendbar sind. Das Sanierungskonzept für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist sofort vorzulegen.

 

Der Senat wird weiterhin aufgefordert, den für Beteiligungen zuständigen Ausschuss fortlaufend über den Stand der straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen ehemalige Geschäftsführer der WBM Mitte zu unterrichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Beschlussempfehlung wird nicht bestätigt. Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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