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Drucksache - DS/1958/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass folgende bei der weiteren
Entwicklung des städtischen Wohnungsbestandes befolgt wird: Vor dem Hintergrund der Situation
bei WBM wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus sein aktualisiertes
Gesamtkonzept zur Entwicklung der Bestände der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften vorzulegen. Bis zur Vorlage dieses Konzeptes ist
sicherzustellen, dass keine en-bloc-Verkäufe von Wohnungen getätigt werden.
Dies gilt auch für laufende Verkaufsverfahren. Davon ausgenommen sind nur solche
Verkäufe, die zur Liquiditätssicherung einer Gesellschaft unabwendbar sind. Das
Sanierungskonzept für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist sofort vorzulegen. Der Senat wird weiterhin
aufgefordert, den für Beteiligungen zuständigen Ausschuss fortlaufend über den
Stand der straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen ehemalige Geschäftsführer
der WBM Mitte zu unterrichten. Begründung: Die laufenden Verkäufe von
Wohnungsbeständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften drohen in der
derzeit praktizierten Form die Steuerungsmöglichkeiten des Landes im
Wohnungsmarkt zu gefährden. Es ist daher dringend erforderlich, das Parlament
über die Strategien und Konzepte, die die einzelnen Gesellschaften für ihre
Bestandsentwicklung verfolgen, zu informieren und darzustellen, inwieweit ein
Wohnungsbestand erhalten bleibt, der die gewünschte Steuerungsmöglichkeit im
Berliner Wohnungsmarkt erhält. Die drohende Insolvenz der
Wohnungsbausgesellschaft Mitte macht die Vorlage eines solchen Gesamtkonzeptes
noch dringlicher. Sollten zu Sanierung der WBM Mitte tatsächlich erhebliche
Anteile der vorhandenen 28.000 Wohneinheiten veräußert werden müssen, treten
schwerwiegende Nachteile und Konsequenzen für die öffentliche
Wohnungswirtschaft Berlins und das Land Berlin als Eigentümer dieses
öffentlichen Vermögens ein. Die in der Koalitionsvereinbarung von SPD und
Linkspartei.PDS angestrebte Zahl von 280.000 Wohneinheiten in öffentlichem
Besitz würde voraussichtlich deutlich unterschritten. In einer derartigen
Situation ist eine angemessene Befassung des Berliner Abgeordnetenhauses mit
den zu entscheidenden Fragen unverzichtbar und politisch zwingend geboten.
Insbesondere sind die Situation der WBM, das Sanierungskonzept, mögliche
Alternativen und die möglichen wohnungspolitischen Konsequenzen darzustellen. Die parlamentarische Billigung des
Handeins der Exekutive ist bei den Bemühungen zur Sanierung der WBM wegen der
zu erwartenden Konsequenzen zweifellos ebenso geboten, wie die darüber
hinausreichende, zeitnahe Darlegung einer tragfähigen wohnungspolitischen
Gesamtkonzeption zur dauerhaften Sicherung des öffentlichen Wohnungsbestandes
im Land Berlin. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Bauen
und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass folgende bei der weiteren
Entwicklung des städtischen Wohnungsbestandes befolgt wird: Vor dem Hintergrund der Situation
bei WBM wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus sein aktualisiertes
Gesamtkonzept zur Entwicklung der Bestände der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften vorzulegen. Bis zur Vorlage dieses Konzeptes ist
sicherzustellen, dass keine en-bloc-Verkäufe von Wohnungen getätigt werden.
Dies gilt auch für laufende Verkaufsverfahren. Davon ausgenommen sind nur solche
Verkäufe, die zur Liquiditätssicherung einer Gesellschaft unabwendbar sind. Das
Sanierungskonzept für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist sofort vorzulegen. Der Senat wird weiterhin
aufgefordert, den für Beteiligungen zuständigen Ausschuss fortlaufend über den
Stand der straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen ehemalige Geschäftsführer
der WBM Mitte zu unterrichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Beschlussempfehlung wird nicht bestätigt. Der Antrag wird abgelehnt. |
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