Drucksache - DS/1950/II  

 
 
Betreff: Vorschreiben der Ausschließlichkeit der deutschen Sprache an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
22.02.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
Schule Vorberatung
08.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass an Berliner Schulen keine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern stattfindet, indem sie gezwungen werden, in ihren Pausen deutsch zu sprechen.

 

 

Begründung:

 

Auch wenn das Beherrschen der deutschen Sprache eine entscheidende Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Werdegang von jungen Menschen ist, kann das Erlernen der deutschen Sprache nicht durch Verordnungen und Zwangsmassnahmen befördert werden. In welcher Sprache sich Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit miteinander verständigen, ist ihnen überlassen.

Es bleibt, dass dort, wo Kinder aus verschiedensprachigen Elternhäusern aufeinander treffen, die deutsche Sprache die beste Möglichkeit ist, miteinander zu kommunizieren. Konsens ist die verabredete Integrationspolitik an den Schulen umzusetzen, dazu gehört die Förderung des muttersprachlichen Unterrichts. Vielsprachigkeit ist ein Wert, den es zu schützen und zu fördern  gilt.

Daher darf es keinen Zwang an Schulen geben, sich in der Freizeit in der deutschen Sprache zu verständigen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Schule überwiesen.

 

 

 

 

 
 

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