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Drucksache - DS/1950/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass an Berliner Schulen
keine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern
stattfindet, indem sie gezwungen werden, in ihren Pausen deutsch zu sprechen. Begründung: Auch wenn das Beherrschen der deutschen Sprache eine entscheidende Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Werdegang von jungen Menschen ist, kann das Erlernen der deutschen Sprache nicht durch Verordnungen und Zwangsmassnahmen befördert werden. In welcher Sprache sich Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit miteinander verständigen, ist ihnen überlassen. Es bleibt, dass dort, wo Kinder aus verschiedensprachigen Elternhäusern aufeinander treffen, die deutsche Sprache die beste Möglichkeit ist, miteinander zu kommunizieren. Konsens ist die verabredete Integrationspolitik an den Schulen umzusetzen, dazu gehört die Förderung des muttersprachlichen Unterrichts. Vielsprachigkeit ist ein Wert, den es zu schützen und zu fördern gilt. Daher
darf es keinen Zwang an Schulen geben, sich in der Freizeit in der deutschen
Sprache zu verständigen. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die Drucksache wird in den Ausschuss für Schule überwiesen. |
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