Drucksache - DS/1923/II  

 
 
Betreff: GSG-Verkauf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Gerhard StahlBaran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Bauen und Wohnen Vorberatung
09.02.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen gemeinsam mit dem Ausschuss Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen      
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Vorberatung
07.02.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.02.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich beim Senat und der IBB dafür einzusetzen, dass die GSG nicht veräußert wird.

 

Begründung:

Die GSG spielt – gerade im Ortsteil Kreuzberg – eine große Rolle bei der Bereitstellung von preiswertem Gewerbemietraum. Allein schon die Ankündigung des Verkaufs führt zu einer Verunsicherung des überwiegend kleinteiligen Gewerbes. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist es abzulehnen, die GSG als Steuerungsinstrument zur Allokation wirtschaftlicher Potentiale aufzugeben.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS/1923/II wird in die Ausschüsse Bauen und Wohnen (Federführung) und Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich beim Senat und der IBB dafür einzusetzen, dass die GSG nicht veräußert wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1923/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1923/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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