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Drucksache - DS/1813/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Siehe
Anlage zur DS 1813/II Die
Vorlage des Bezirksamtes 1813/II wird in die Ausschüsse für Verwaltung, Fusion,
IT, Arbeit, Wirtschaft und Grundvermögen sowie Personal, Haushalt und
Investitionen (Federführung) verwiesen. Hallo
Frau Bernadette Kern, anbei
wie am 8.11.2005 telefonisch besprochen nur die Redebeiträge von Herrn Postler! Herr
Postler: Also, sie
sollten hier mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, das eine wäre die
Entwicklung im Bethanien. Da gab’s ja 20 Jahre lang, glaube ich Diskussionen.
Dann gab’s da einen Beschluss des Bezirksamtes und der ist hier von der
Bezirksverordnetenversammlung eindeutig zur Kenntnis genommen worden, so.
Danach gab’s die Information im Kulturausschuss. An keiner Stelle hat
sich irgendwie ein Widerspruch von ihnen, selbstverständlich hätten wir
alternative Diskussionen aufgenommen, sie kamen definitiv von keinem. Jetzt
will ich mich auch an der Stelle zurück ziehen, denn ich bin hier nicht für
Kultur verantwortlich, ich habe diesen Beschluss durchzusetzen. Die Vorlage,
die hier zur Debatte steht, hat eigentlich relativ wenig damit zu tun und
deshalb meine ich Äpfel und Birnen. Wir haben hier einen Parlamentsbeschluss
und wir haben im Vorfeld, das wissen sie und mit „wir“ meine ich
die Bezirke gegen die Neukonzeption des Liegenschaftsfonds sind wir Sturm
gelaufen. Jeder, ich hoffe auch sie, ihre Abgeordneten sozusagen bestürmt,
sozusagen den Beschluss so nicht zu fassen. Er ist so gefasst worden. Es gibt
per Gesetz nur noch Fach- und Finanzvermögen, d.h. es gibt gar keinen Weg
dazwischen und jetzt machen sie doch uns bitte schön nicht den Vorwurf. Das ist
im Abgeordnetenhaus und Senat beschlossen worden und ist Gesetz geworden. Auch
wir haben große Nöte damit und jetzt mach ich es mal nicht am Bethanien fest.
Wir haben auch im Bezirk darüber diskutiert und vielleicht gibt’s ja für
den einen oder anderen Fall noch mal eine Aufweichung oder eine Sonderlösung.
Will ihnen mal ein Beispiel nennen, was wir im Bezirksamt diskutiert haben. Das
Nachbarschaftszentrum, mach mal noch die Klammer davor, wir haben ja die 1. und
die 2. Tranche. Die 1. Tranche ist ganz klar beabsichtigt für den direkten
Verkauf, es soll sozusagen unmittelbar verkauft werden auch die Objekte der 2.
Tranche. Das glaube und hoffe ich nicht, denn die 2. Tranche heißt
bewirtschaftetes Vermögen. So und jetzt haben wir an dem Beispiel
„Nachbarschaftszentrum“ das Thema erörtert: Nachbarschaftszentrum
ist ja nicht einem Ressours zu zuordnen Soziales, Gesundheit, Jugend. Eine
multifunktionale Nutzung, mit der Besonderheit noch, dass dies vom Senat
finanziert wird. Selbstverständlich gehört die Arbeit des
Nachbarschaftszentrums, es gibt ja auch eine Konzeption Berlinweit über die
Entwicklung der Nachbarschaftszentren zur sozialen Grundversorgung unseres
Bezirkes. Völlig klar und es kann doch niemals sein, dass diese Nutzung über
die Abgabe an den Liegenschaftsfonds zur Veräußerung irgendwann einmal zur
Disposition steht, das Haus verkauft wird und auch die Nutzung nicht mehr im
Bezirk angeboten werden. So, diese Sonderfälle, so nenne ich sie mal, wenn man
in einen Diskussionszweig kommt, dann kann man eventuell das eine oder das
andere Gebäude auch mit in diesem Pool nennen, aber die, denke ich kann man an
einer hand abzählen, die von Trägern genutzt wird und wo wir als Bezirksamt ,
denke auch im Schulterschluss mit ihnen sagen auch, wenn der Bezirk nicht
selber Betreiber ist dieser Einrichtung, selbstverständlich dauerhaft muss
diese Nutzung gesichert werden für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und
darum eine Sicherung einzuziehen und auch langfristig den Verkauf auszuschließen. An diesem Punkt muss
nachgebessert werden. Da bitte ich sie alle auch noch mal und wir haben uns
auch im Bezirksamt noch mal verabredet, diesen Punkt noch mal zu artikulieren
und für einzelne Sonderfälle hier auch die Sicherung einzuziehen und eine
Lösung zu finden und wenn man später irgendwelche Entscheidungen anders
treffen, auch des Bethaniens. Im Moment gibt es eine ganz klare Beschlusslage,
die setze ich um, mit der Option, dass ein Verkauf während des Bürgbegehrens
nicht realisiert wird. Der Punkt steht, der ist auch mit dem Liegenschaftsfonds
verabredet, aber ansonsten haben wir keinen Spielraum. Es gibt nur Fach- und
Finanzvermögen, Finanzvermögen, auch bewirtschaftetes Finanzvermögen geht ganz
klar auf die Reise Richtung Liegenschaftsfonds. Wir waren jetzt ein bisschen
über die Zeitschiene überrascht, weil sie erst, die 1. Tranche ja abgeschlossen
ist. Es wird irgendwann mit nächsten Jahr erfolgen, aber auch hier muss man
sagen, soweit ich informiert bin, kam die Debatte vom Parlament. Der
Unterausschuss Vermögensausschuss hat Druck gemacht, auch die 2. Tranche jetzt
sofort zu realisieren, zumindest erst mal die Nennung. Die körperliche Abgabe
wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres erfolgen, aber die Nennung, d.h. es
wird richtig mobilisiert und zwar vom Parlament und jetzt prügeln sie uns nicht
hier, dass wir ihnen die Vorlage hier unterbreiten. Es ist Erfüllung der
gegenwärtigen gesetzlichen Lage, die wir haben. Herr
Postler: Sie haben
gesagt, sie haben ihre Meinung nicht geändert. Ich glaub schon, denn im
Interessenbekundungsverfahren mit dem inhaltlichen Konzept ist durch die
Bezirksverordnetenversammlung einstimmig beschlossen. Wir haben jetzt die
Unterlagen, ich habe ihnen jetzt auch zur Verfügung gestellt. Das Rechtsamt hat
ja den Ordner der Initiative zur Verfügung gestellt, den habe ich jetzt, damit
sie Informationsgleichklang auch haben, auch den Fraktionen zur Verfügung
gestellt. Schauen sie mal, selbstverständlich von der Bewerbung des Investors
wird im Interessenbekundungsverfahren auch die inhaltlichen Bestimmungen des
Interessenbekundungsverfahren 1:1 aufgenommen. Jetzt zur 2. Frage: das ist
bisher bei allen Grundstücksverkäufen und ich gehe nicht davon aus, dass
beispielsweise, dass das ganze Bethanien verkauft wird, dass bei der 1. Tranche
sofort in die (?) gehen, das Bezirksamt immer im Vorfeld gefragt wird, ob es
einverstanden ist und auch in der Steuerungsausschusssitzung selber da ein
Votum abgibt und ich kann mich an keinen Fall erinnern, doch einen – SEZ
-, wo nur, aber auch nur der Liegenschaftsfonds oder einzelne Personen versucht
haben, das Votum des Bezirkes zu brechen. Ansonsten ist mir kein einzelner Fall
bekannt, im Gegenteil wir haben auch, um die Infrastruktur zu erhalten
Direktverkäufe miteinander verabredet. Auch das ist ja ist ja möglich im
Einzelfall. Immer im Interesse des Bezirkes. Ich habe bisher keine Veranlassung
an diesen auch für die Zukunft gerichtet an diesem Verfahren Änderungen
beobachten zu können. Auch der Steuerungsausschuss wird erhalten bleiben und
selbstverständlich passiert das im Einvernehmen. So jetzt mal direkt zum
Bethanien. Wir befinden uns im Vollzug der eindeutigen Beschlusslage mit
Ausnahme des Verkaufs. Das heißt natürlich, wir verhandeln noch weiter, auch
die durchaus noch strittige Frage des Grundstücks der Investitionen, die wer es
immer auch erwirbt, aber ich will noch mal ganz klar sagen, wir werden noch mal
betrachten das Ergebnis des Bürgerbegehrens, klar, aber wir hätten auch so ohne
natürlich immer und jeder Zeit an den Punkt kommen können, auch mit diesem
Investor. Wir werden uns nicht einig und dieser Verkauf kommt mit diesem
Investor nicht zustande. Kein Mensch hat jemals gesagt, wir hätten nun irgendwie
schon beschlossen, wir würden den Verkauf mit dem Investor abschließen. Wir
haben 6 Bewerber und jeder hätte sich bewerben können, auch sie hätten Leute
aufrufen, ermuntern können sich zu bewerben. So, und der Liegenschaftsfonds hat
gesagt, wir haben ja auch frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds vom Bezirksamt
aus Kontakt aufgenommen. Selbstverständlich tritt er dann in die
Meinungsbildung der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes ein. Er
respektiert sie und wird sie auch in diesem Sinne in allen Punkten auch, wenn
er die Zuständigkeit erhält, realisieren. D.h. mit dem
Interessenbekundungsverfahren, mit der inhaltlichen Konzeption etc. Wir werden
aber den Liegenschaftsfonds am kommenden Dienstag auch wegen verschiedener
anderer Dinge noch mal im Bezirksamt haben und wie gesagt von der zeitlichen
Ebene her, denke ich, bisher ist immer gesagt worden körperliche Übergabe Mitte
nächsten Jahres. Das der Liegenschaftsfonds selbstverständlich auch abwarten
wird bis das Bürgerbegehren auf dem Tisch ist, weil dann gibt’s ja
sowieso noch mal eine Befassung hier in der Bezirksverordnetenversammlung. Die
Zusage steht für mich oder für das Bezirksamt als auch für den
Liegenschaftsfonds, dass bis zum Abschluss des Verfahrens dieses
Bürgerbegehrens zu diesem Bethanien ein Verkauf nicht erfolgen wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes (DS/1813/II) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis
genommen Siehe DS/1907/II. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1813/II - wird als Zwischenbericht zur Kenntnis
genommen (Siehe hierzu auch DS/1907/II). |
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