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Drucksache - DS/1803/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
beim Senat dafür einzusetzen, dass die vor einigen Wochen zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und
den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene „Rahmenvereinbarung zur
Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der
Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II“ in Berlin
möglichst schnell umgesetzt werden kann. Analog der Rahmenvereinbarung soll
im Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg der Geschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft die Entscheidungskompetenz im operativen Geschäft erhalten,
d.h. unter anderem die Entscheidung über die Instrumente der Arbeitsförderung,
über die Ablauf- und Arbeitsorganisation und über die Einstellung von
befristet Beschäftigten sowie die vollständige Weisungsbefugnis über alle
MitarbeiterInnen der ArGe und die Verantwortung für die Verwendung der Mittel
für Eingliederung und Verwaltung. Die Schaffung der dezentralen
Verantwortung und Stärkung der Geschäftsführung ist mit einer kontinuierlichen
Controlling-Berichterstattung der Arbeitsgemeinschaft, ein darauf aufbauendes
Benchmarking und Mindest-Standards zur Leistungserbringung zu verbinden, deren
Voraussetzungen und Inhalte mit der bezirklichen Seite abzustimmen sind. Ferner wird das Bezirksamt beauftragt sicherzustellen, dass die Bundesagentur
für Arbeit die Arbeit des JobCenters vor Ort nach dessen für sinnvoll erachteten
Vorschlägen unterstützt, vor allem durch IT-Dienste, die Veränderung und
Verbesserung der Statistik (die bisher zu einem Informationsdefizit geführt
hat) und die Arbeitsmarktberichterstattung unterstützt. Der BVV ist zur Sitzung im Oktober 2005 ein
Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen. Begründung: Die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung in Berlin läuft nach wie vor
unbefriedigend. Dies geht sowohl zu Lasten der Beschäftigten der Job-Center als
auch zu Lasten der ALG II-EmpfängerInnen, die lange Wartezeiten in Kauf nehmen
müssen und bei denen vor allem das Fördern zu kurz kommt. Um Hartz IV erfolgreich umzusetzen muss die Betreuung und Vermittlung
von Arbeitsuchenden absoluten Vorrang haben. Damit dies gelingt, müssen in den
Arbeitsgemeinschaften Reibungsverluste und Kompetenzgerangel ausgeschlossen
werden, so dass sich alle Beteiligten ganz auf ihre Hauptaufgaben, d. h. auf
die Betreuung und Vermittlung der ALG-II-Empfänger-Innen, konzentrieren können.
Voraussetzung dafür sind klare Verhältnisse und vor allem klare
Verantwortlichkeiten vor Ort. Denn dort müssen die Entscheidungen gefällt
werden. Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung verankert die Verantwortung für
die Arbeitsvermittlung deutlicher als bisher lokal und stattet die
Geschäftsführungen der Arbeitsgemeinschaften mit entsprechenden Kompetenzen
aus. Damit kann die Arbeit vor Ort voll auf die Integration der
Arbeitssuchenden konzentriert werden. Besonders in unserem Bezirk mit hoher Erwerbslosigkeit sollte das Bezirksamt
so schnell wie möglich versuchen, eine der Bundesvereinbarung entsprechende
Vereinbarung auf der Bezirksebene zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur
Mitte/Ost zu erstellen. Dabei liegen folgende Problembereiche vor, die im Zuge
der Stärkung des bezirklichen Einflusses in Angriff zu nehmen sind:
Die DS
1803/II wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit (Federführung) sowie
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen verwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1803/II -
wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1803/II -
wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1803/II -
wird zur Kenntnis genommen. |
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