Drucksache - DS/1147/VI  

 
 
Betreff: Gefällter Baum Marchlewskistraße 22
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Behlert, KarolinBehlert, Karolin
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

Am Park an der Weberwiese musste ein Baum gegenüber Marchlewskistraße 22 gefällt werden, wobei ein unbekannter Anwohner an gleicher Stelle für Ersatz sorgte mit einem Kirschbaum. Daraufhin forderte das Straßen- und Grünflächenamt zur Umpflanzung auf.

 

1.)    Wieso konnte der neue Baum im Gartendenkmal nicht stehen bleiben?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Am Park an der Weberwiese musste ein Baum gegenüber Marchlewskistraße 22 gefällt werden, wobei ein unbekannter Anwohner an gleicher Stelle für Ersatz sorgte mit einem Kirschbaum. Daraufhin forderte das Straßen- und Grünflächenamt zur Umpflanzung auf.

 

  1. Wieso konnte der neue Baum im Gartendenkmal nicht stehen bleiben?

 

Bei der öffentlich geschützten Grünanlage Weberwiese handelt es sich um ein Gartendenkmal, welches wiederum eingebettet ist in den Denkmalbereich der Gesamtanlage der ehemaligen Karl-Marx-Allee. Auf Grundlage von gartendenkmalpflegerischen Untersuchungen gelang es ab 2008, sowohl die Wege, Treppen, Natursteinmauern, Terrassen und das Wasserbecken mit Fontäne einschließlich der Wassertechnik, denkmalgerecht instand zu setzen, aber auch beispielhafte Staudenpflanzungen wiederherzustellen.

 

Bei der Gestaltung der Weberwiese ist das Hochhaus als Dominante zu unterstreichen, dessen Linienführung sich in einem vorgelagerten, landschaftlich geformten und in eine Wiesenfläche eingebetteten Teiche, spiegeln wird. Die gefällte Kirsche ist nicht Bestandteil dieses Ensembles. Somit gibt es keine Planungen diese wieder zu ersetzen. Dies widerspäche auch dem denkmalpflegerischen Leitbild.

 

Zudem sind sämtliche Eingriffe mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Landesdenkmalamt abzustimmen. Ein mit dem Denkmalschutz nicht abgestimmtes Vorgehen wird mit Bußgeldern geahndet.  Aus diesen genannten Gründen ist es nicht möglich, ohne vorherige Absprache mit den Denkmalbehörden Bäume zu pflanzen.

 

Auch hinsichtlich der Sorten und Artenauswahl, müssen in Bezug auf den Klimawandel und in Verbindung mit den Belangen des Denkmalschutzes, komplexe Abwägungen erfolgen. Das Bezirksamt bittet daher um Verständnis hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben denkmalpflegerischer Belange in einer der bedeuteten Anlagen des sozialistischen Neoklassizismus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 
 

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