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Drucksache - DS/1136/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Neugestaltung/Projektrealisierung (unabhängig ob Bestandserhalt/Teilabriss/Abriss) des Hafenplatz-Geländes (Bernburger Str. 20-21 / Ecke Köthener Str. 33 („Gebäude Nord“), Köthener Str. 28-32 / Hafenplatz 7, Hafenplatz 6 („Gebäude West“) und Hafenplatz 5 („Gebäude Ost“)) sicherzustellen, dass die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Begründung:
Das erklärte Ziel der privaten und öffentlichen Eigentümer, das Hafenplatz-Geländes komplett abzureißen und stark nachzuverdichten stellt mietenpolitisch, städtebaulich, klimapolitisch eine große Herausforderung dar. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 präsentierten die Eigentümer im Stadtentwicklungsausschuss Pläne für eine Entwicklung des Areals, die jedoch lediglich einem Teilabriss und lediglich eine Nachverdichtung im bestehenden Baurecht vorsahen. Die damals vorgestellten Pläne wurden vom Stadtentwicklungsausschuss wohlwollend aufgenommen, insbesondere, weil die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag erhebliche Flächenanteile erhalten sollte. Die nun vorgelegten Entwicklungsideen knüpfen in einigen Aspekten an die alten Pläne an und weichen dennoch fundamental von diesen ab. Die weit über das bestehende Baurecht hinausreichende angestrebte Baumasse erfordert zwingend ein Bebauungsplanverfahren. Dadurch ist die BVV gefordert, ihre Entwicklungsziele und Bedingungen aufzustellen. Die in diesem Antrag dargestellten Bedingungen stellen einen Ausgangspunkt für einen Meinungsbildungsprozess der BVV dar, der gemeinsam mit den Mietern vor einem Aufstellungsbeschluss zu einem verbindlichen Pflichtenheft für Eigentümer und Bezirksamt ausgearbeitet werden muss.
BVV 24.04.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
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