Drucksache - DS/1136/VI  

 
 
Betreff: Hafenplatz: Alle müssen bleiben - Schutz der Mieter*innen gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPDStellv. Vorsteherin Sommer-Wetter, Regine
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss Überweisung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1136/VI  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Neugestaltung/Projektrealisierung (unabhängig ob Bestandserhalt/Teilabriss/Abriss) des Hafenplatz-Geländes (Bernburger Str. 20-21 / Ecke Köthener Str. 33 („Gebäude Nord“), Köthener Str. 28-32 / Hafenplatz 7, Hafenplatz 6 („Gebäude West“) und Hafenplatz 5 („Gebäude Ost“)) sicherzustellen, dass die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
 

  1. Verbleib aller Mieter*innen (sowohl mit befristeten und unbefristeten Mietverträgen) im Sozialplanverfahren vertraglich absichern,
  2. Leistbares studentisches Wohnen und Geflüchtetenwohnen im Rahmen des gewerblichen Wohnens erhalten,
  3. Den Anteil der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft am Gesamtvolumen auf 50% festlegen,
  4. Die Neugestaltung des gesamten Geländes in einem Community-Design-Prozess gemeinsam mit den Anwohner*innen entwickeln, beispielsweise durch einen Mieter*innen-Rat,
  5. Während Sanierungs- und Bauphasen sicherstellen, dass den Mieter*innen Umsetzwohnungen auf dem Gelände zu Verfügung stehen und sie nur einmal in Umsetzwohnungen wechseln müssen,
  6. Die ordentliche Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gebäudes und die Beseitigung der Mängel ist ab sofort und während des gesamten Prozesses durch die Eigentümer*innen zu gewährleisten.

 

 

Begründung:

 

Das erklärte Ziel der privaten und öffentlichen Eigentümer, das Hafenplatz-Geländes komplett abzureißen und stark nachzuverdichten stellt mietenpolitisch, städtebaulich, klimapolitisch eine große Herausforderung dar. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 präsentierten die Eigentümer im Stadtentwicklungsausschuss Pläne für eine Entwicklung des Areals, die jedoch lediglich einem Teilabriss und lediglich eine Nachverdichtung im bestehenden Baurecht vorsahen. Die damals vorgestellten Pläne wurden vom Stadtentwicklungsausschuss wohlwollend aufgenommen, insbesondere, weil die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag erhebliche Flächenanteile erhalten sollte. Die nun vorgelegten Entwicklungsideen knüpfen in einigen Aspekten an die alten Pläne an und weichen dennoch fundamental von diesen ab. Die weit über das bestehende Baurecht hinausreichende angestrebte Baumasse erfordert zwingend ein Bebauungsplanverfahren. Dadurch ist die BVV gefordert, ihre Entwicklungsziele und Bedingungen aufzustellen. Die in diesem Antrag dargestellten Bedingungen stellen einen Ausgangspunkt für einen Meinungsbildungsprozess der BVV dar, der gemeinsam mit den Mietern vor einem Aufstellungsbeschluss zu einem verbindlichen Pflichtenheft für Eigentümer und Bezirksamt ausgearbeitet werden muss.

 

 

BVV 24.04.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
 
 

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