Drucksache - DS/1127/VI  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand zur Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um zu einer zügigen und nachhaltigen Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände beizutragen?

 

  1. Was sind die nächsten Schritte zur Sicherung und Einbindung der Soziokultur (SKPZ, Soziokulturelles L etc.) auf dem RAW-Gelände seitens des Bezirksamts?

 

  1. Durch welche Maßnahmen unterstützt das Bezirksamt die Soziokultur auf dem RAW- Gelände?

 

  1. Inwiefern hat das Bezirksamt soziokulturelle Akteuer:innen bislang in die laufenden Verhandlungen hinsichtlich der Entwicklung des RAW-Geländes eingebunden?

 

  1. Wie häufig hat das Bezirksamt bisher tatsächlich einen Jour-Fixe mit den Beteiligten in welchem zeitlichen Abstand durchgeführt?

 

  1. Welche Informationen haben die soziokulturellen Akteur:innen auf dem RAW-Gelände durch den Informationsfluss des Bezirksamtes zum aktuellen Sachstand der Planungen auf dem RAW- Gelände bis heute erhalten?

 

  1. Wie aktuell und umfassend sind die der Soziokultur auf dem RAW-Gelände bereitgestellten Informationen über den aktuellen Verhandlungsstand?

 

  1. Was ist der aktuelle Kenntnisstand des Bezirksamtes hinsichtlich der Verhandlungen und Verhandlungsergebnisse mit der Kurth-Gruppe bezüglich der Planung und Entwicklung des RAW-Geländes?

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Erfolgschancen für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses und somit eine langfristige Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände ein?

 

  1. Welchen Zeitrahmen sieht das Bezirksamt für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses auf dem RAW-Gelände vor?

 

  1. Wenn sich laut Abstimmung der auf dem RAW-Gelände ansässigen Projekte eine sehr große Mehrheit für das Masterplanverfahren ausgesprochen hat, welche Hindernisse sieht das Bezirksamt in den aktuellen Verhandlungen mit Blick auf eine schnelle Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses?

 

  1. Gibt es eine zuverlässige und belastbare Zusage des Senats zur möglichen Übernahme eines Generalmietvertrages durch die Kulturraum gGmbH?

 

  1. Welche Akteur:innen sind derzeit vom Bezirksamt mit der Entwicklung einer Trägerschaft durch die Kulturraum gGmbH beauftragt?

 

  1. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Lokalbau (Konrad Braun) und Frau Kathy Schroth?

 

  1. Wie sind deren genaue Zuständigkeiten?

 

  1. Warum fanden bisher keine Gespräche zwischen der Kulturraum gGmbH und den anderen Akteur:innen auf der einen Seite und den Vertreter:innen der Mieterer:innen im soziokulturellen L statt? Sind diese vorgesehen und, wenn ja, für wann?

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit den Sanierungskosten der denkmalgeschützten Gebäude auf dem RAW-Gelände um?

 

  1. Sind denkmalgeschützte Gebäude von der Kulturraum gGmbH tragbar oder muss hier noch eine Lösung gefunden werden?

 

  1. Welchen Alternativplan verfolgt das Bezirksamt, wenn das bisherige Vorhaben, die Kulturraum gGmbH als Träger einzusetzen, scheitern sollte?

 

  1. Warum sind die drei Vereinbarungen zum Aufstellungsbeschluss (GSE-Mietertrag nach Bebauungsplan; GSE-Vorvertrag; Miethöhen), die laut Schreiben des Bezirksamtes (vertreten durch Andreas Weeger) vom 17.05.2019 zwischen dem Bezirk und der Kurth-Gruppe vereinbart wurden, in der Umsetzung gescheitert?

 

  1. Was sind die genauen Gründe dafür, dass die GSE gGmbH ihre Rolle der Erfüllung der „Verpflichtung der Eigentümer, die SKL-Flächen als Freiräume für die derzeitige Nutzer*innenstruktur zu erhalten, die sie im städtebaulichen Vertrag verbindlich eingehen werden durch einen Miet- oder Pachtvertrag mit der GSE gGmbH“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019)  nicht mehr übernehmen soll?

 

  1. Soll die GSE weiterhin eine Rolle in der Absicherung des soziokulturellen L spielen und wenn ja, welche?

 

  1. Wie steht das Bezirksamt zu folgender Aussage von Lauritz Kurth?

(Quelle: Schreiben vom 01.11.2023 an die Mieter*innenvertretung des SKPZ):

„Zur GSE gGmbH kann ich Ihnen nur nochmals mitteilen: Nach anfänglichen Gesprächen hatten wir der GSE gGmbH am 04.02.2020 einen abgestimmten Mietvertragsentwurf übersandt, die Rückmeldung auf diesen dauerte bis zum 8.02.2022 (es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler, 2 Jahre und 4 Tage). Unser letzter gemeinsamer Termin mit der GSE gGmbH hat am 15.08.2022 stattgefunden. Unseren letzten Mietvertragsentwurf haben wir wenige Tage darauf an die GSE gGmbH versandt.  Seitdem wurden alle Termine seitens des Bezirksamtes abgesagt, es fand kein Austausch statt. Ich persönlich rechne hier zwar nicht mehr mit einer Lösung, wir lehnen diese aber nicht von unserer Seite ab. Ich rege an, dass Sie sich an die GSE wenden, wenn Sie einen schriftlichen Beleg wollen. Ich für meinen Teil haben ihnen diesen hiermit gegeben.“

 

  1. Entsprechen diese Vorwürfe von Herrn Kurth der Wahrheit?

 

  1. Warum ist das Vorhaben gescheitert, „für den Zeitraum bis zur möglichen Festsetzung des B-Plans (… einen) Vorvertrag mit der GSE (auszuhandeln), zu den gleichen Bedingungen, die der dauerhafte Vertrag am Ende auch haben wird, sodass der Vertrag quasi bereits im Planungsprozess “gelebt” werden kann“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019)?

 

  1. Welche Pläne gibt es, die Mieter:innen im soziokulturellen L auf andere Weise bis zum Inkrafttreten eines Bebauungsplans mietvertraglich abzusichern?

 

  1. Trotz einer Vereinbarung, „eine Miethöhe (zu erreichen), die für alle Nutzer*innen der derzeitigen Nutzer*innenstruktur, also auch die prekären Nutzer*innen, im Mix tragbar ist“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019), sind ab 1.4.2024 die Nettokaltmieten in den 3 Häusern für ca. 70 Mieter:innen um 50% erhöht worden. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um weitere, besonders für prekäre Nutzer*innen untragbare Erhöhung der Miete im SKL zu verhindern?

 

  1. Welchen Einfluss hat das Bezirksamt auf Mieterhöhungen in diesem Fall?

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um die willkürlichen Mietvertragslaufzeiten für die Mieter:innen des soziokulturellen L durch die Kurths zu unterbinden und langfristige Mietvertragslaufzeiten bereits vor dem B-Plan für die Mieter:innen zu ermöglichen?

 

  1. Inwiefern bewertet das Bezirksamt seine Maßnahmen als hinreichend zur langfristigen Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände?

 

 

 

Beantwortung: Bezirksstadtrat Florian Schmidt

 

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um zu einer gigen und nachhaltigen Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände beizutragen?

Das Bezirksamt plant die Absicherung des SKLs entsprechend den Beschlüssen der BVV Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen der Ziele des Bebauungsplanes 2-25a, mit einem Städtebaulichen Vertrag, einem Generalmietvertrag und einer geplanten grundbuchlichen Sicherung der Belegungsrechte zu Gunsten des Landes Berlin für die entsprechenden Flächen des SKL.

 

  1. Was sind die chsten Schritte zur Sicherung und Einbindung der Soziokultur (SKPZ, Soziokulturelles L etc.) auf dem RAW-Gelände seitens des Bezirksamts?

r die Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer gesicherten Finanzierung, die aus Mitteln des Landes Berlin und/oder aus Drittmitteln stammen können. Hierfür wird das Bezirksamt die Unterstützung der SenKultGZ ersuchen, bevor konkretere Aussagen getroffen werden können.

 

  1. Durch welche Maßnahmen unterstützt das Bezirksamt die Soziokultur auf dem RAW- Gelände?

Das Bezirksamt ist ansprechbar für die Mieter des SKL und versucht, bei Bedarf zwischen Eigentümer und Mietern zu vermitteln. In den Jours Fixes mit den Eigentümern werden die Belange der Mieter besprochen. Mit dem Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt, dem laufenden B-Planverfahren und der Prüfung der Anmietung durch die Kulturraum Berlin gGmbH sowie durch Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhofft sich das Bezirksamt, der Soziokultur auf dem RAW eine Perspektive bieten zu können.

 

  1. Inwiefern hat das Bezirksamt soziokulturelle Akteuer:innen bislang in die laufenden Verhandlungen hinsichtlich der Entwicklung des RAW-Geländes eingebunden?

Es haben mehrere Jours Fixes mit Vertreter*innen des SKL und dem Stadtrat stattgefunden, auf denen jede Frage gestellt werden konnte. Auf Zuruf können jederzeit weitere Treffen zum Austausch gemacht werden und wurden auch gemacht. Der Stadtrat (also ich) wies die Vertreter*innen des SKL außerdem bei jedem Treffen darauf hin, dass sein Referent jederzeit telefonisch für sie erreichbar ist. Hiervon wurde bisher nur von sehr wenigen Akteuren Gebrauch gemacht. Das Angebot steht weiterhin und wird hiermit erneut wiederholt.

 

  1. Wie ufig hat das Bezirksamt bisher tatsächlich einen Jour-Fixe mit den Beteiligten in welchem zeitlichen Abstand durchgeführt?

Ausweislich einer Kalendersuche im Outlook haben seit dem Auftakt im Sommer 2022 folgende Termine stattgefunden:

Ein regelmäßiger Rhythmus wurde nicht verabredet, sondern die Jours Fixes finden eher anlassbezogen oder auf Nachfrage statt.

Wenn das Bezirksamt um ein Gespräch gebeten wurde, hat es dies auch immer ermöglicht.
Der Nächste Jour Fixe ist Mitte Mai geplant. Im Anschluss soll der JF regelmäßig anlassbezogen stattfinden.

 

  1. Welche Informationen haben die soziokulturellen Akteur:innen auf dem RAW-Gelände durch den Informationsfluss des Bezirksamtes zum aktuellen Sachstand der Planungen auf dem RAW- Gelände bis heute erhalten?

Diese Frage ist zu unspezifisch und kann in dieser pauschalen Art nicht beantwortet werden. Es gibt keine Themen, die die Vertreter*innen des SKL nicht mit dem Bezirksamt besprechen können und sie haben bisher auf jede Frage Antworten erhalten. Das Bezirksamt sieht sich als Partner des SKL, mit dem eine vertrauensvolle und auch teilweise vertrauliche Kommunikation möglich ist. Das möchte das Bezirksamt gerne beibehalten.

 

  1. Wie aktuell und umfassend sind die der Soziokultur auf dem RAW-Gelände bereitgestellten Informationen über den aktuellen Verhandlungsstand?

Die Vertreter*innen des SKL wurden Ende letzten Jahres vom Bezirksamt umfassend über die verschiedenen Verfahrensstände informiert. Hierbei geht es nicht nur um Verhandlungen, sondern um das Bebauungsplanverfahren, Gutachten, rechtliche Fragestellungen, Untersuchungen zu Fragen und Modellen der Finanzierung, zur Angemessenheit usw.

Auch wurden sie darüber informiert, dass die KRB als prüfende Akteurin gewonnen werden konnte. Die KRB steigt derzeit in das Verfahren ein und prüft die Voraussetzungen und mögliche Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Generalmietvertrages. Nächste Schritte siehe 2.

 

  1. Was ist der aktuelle Kenntnisstand des Bezirksamtes hinsichtlich der Verhandlungen und Verhandlungsergebnisse mit der Kurth-Gruppe bezüglich der Planung und Entwicklung des RAW-Geländes?

Die Parameter für die Entwicklung des RAW West sind im Wesentlichen definiert und mit dem Masterplanverfahren und deren Nachbearbeitung ausverhandelt was Kennwerte betrifft.

Gegenstand von Verhandlungen sind derzeit:

- Gewerbeflächen

- Zeitplan

- Angemessenheitsprüfung

Die Verhandlungen zwischen KRB und den Eigentümern zum Generalmietvertrag haben noch nicht begonnen.

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Erfolgschancen für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses und somit eine langfristige Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände ein?

Das Bezirksamt ist guter Dinge, dass der Bebauungsplan festgesetzt werden wird und vorher ein Generalmietvertrag mit der KRB abgeschlossen wird.

 

  1. Welchen Zeitrahmen sieht das Bezirksamt für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses auf dem RAW-Gelände vor?

Derzeit ist geplant, den Bebauungsplan Ende 2026 festzusetzen und die Planreife Mitte 2026 zu erreichen. Aber das Bezirksamt kann nicht alle Faktoren bestimmen, beherrschen und steuern, die zu einer Verzögerung führen können.

 

  1. Wenn sich laut Abstimmung der auf dem RAW-Gelände ansässigen Projekte eine sehr große Mehrheit für das Masterplanverfahren ausgesprochen hat, welche Hindernisse sieht das Bezirksamt in den aktuellen Verhandlungen mit Blick auf eine schnelle Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses?

Größte Herausforderung für die Umsetzung des Bebauungsplanverfahren ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch den Berliner Senat zur baulichen Ertüchtigung. Hierzu ist eine intensive Überzeugungsarbeit aller Akteure notwendig. Auch die Projektbeteiligung und potenzielle Anmietung durch die KRB hängen von der Zusage der Finanzierung ab.

 

  1. Gibt es eine zuverlässige und belastbare Zusage des Senats zur möglichen Übernahme eines Generalmietvertrages durch die Kulturraum gGmbH?

Die Kulturraum Berlin gGmbH stimmt ihr Agieren mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab. Bevor die Unterzeichnung eines Generalmietvertrages seitens der KRB ein realistisches Szenario für die Zukunft des RAW-Geländes wird, gibt es verschiedene Punkte, an denen die SenKultGZ oder auch das Abgeordnetenhaus seine Zustimmung erteilen müssen.

 

 

Fragen 13, 14 und 15 werden zusammen beantwortet

 

  1. Welche Akteur:innen sind derzeit vom Bezirksamt mit der Entwicklung einer Trägerschaft durch die Kulturraum gGmbH beauftragt?

 

  1. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Lokalbau (Konrad Braun) und Frau Kathy Schroth?

 

  1. Wie sind deren genaue Zuständigkeiten?

Die Kulturraum Berlin gGmbH wird dort, wo sie es wünscht vom Bezirksamt (zum Teil auch von Lokalbau) unterstützt, agiert aber als eigenständig handelnder Akteur. Die genannte Mitarbeiterin ist als Sachbearbeiterin des Bezirksamts unter anderem für das Thema Sicherung des SKLs zuständig.

 

  1. Warum fanden bisher keine Gespräche zwischen der Kulturraum gGmbH und den anderen Akteur:innen auf der einen Seite und den Vertreter:innen der Mieterer:innen im soziokulturellen L statt? Sind diese vorgesehen und, wenn ja, für wann?

Bevor sich die KRB nachhaltig als Vermittlerin zwischen den Interessen der Akteur*innen einschalten kann, bedarf es einer Zustimmung dieses Vorgehens seitens der SenKultGZ und einer Perspektive der Finanzierung. (Hiermit ist natürlich jetzt nicht ein Abgeordnetenhausbeschluss gemeint. Aber die SenKultGZ muss dem auch positiv gegenüberstehen.

 

Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit den Sanierungskosten der denkmalgeschützten Gebäude auf dem RAW-Gelände um?
  2. Sind denkmalgeschützte Gebäude von der Kulturraum gGmbH tragbar oder muss hier noch eine Lösung gefunden werden?

Die Finanzierung des erst seit Mitte 2023 durch ein Denkmalgutachten in Teilen des SKL in seinem Umfang bekannten, in den letzten Jahrzehnten entstandenen Instandhaltungsrückstaus ist Teil der derzeit stattfindenden Klärungen. Der tatsächliche Umfang des zu Leistenden bedarf aber nach derzeitigem Kenntnisstand noch weiterer Untersuchungen. Für die nötigen Sanierungskosten muss an einem Finanzierungs bzw. Fördermodell gearbeitet werden.

 

  1. Welchen Alternativplan verfolgt das Bezirksamt, wenn das bisherige Vorhaben, die Kulturraum gGmbH als Träger einzusetzen, scheitern sollte?

Die Kulturraum Berlin gGmbH ist die präferierte Akteurin. Das Verfahren hat gerade erst begonnen.

 

  1. Warum sind die drei Vereinbarungen zum Aufstellungsbeschluss (GSE-Mietertrag nach Bebauungsplan; GSE-Vorvertrag; Miethöhen), die laut Schreiben des Bezirksamtes (vertreten durch Andreas Weeger) vom 17.05.2019 zwischen dem Bezirk und der Kurth-Gruppe vereinbart wurden, in der Umsetzung gescheitert?

Siehe Antworten 21 bis 29.

 

  1. Was sind die genauen Gründe dafür, dass die GSE gGmbH ihre Rolle der Erfüllung der

Verpflichtung der Eigentümer, die SKL-Flächen als Freiräume für die derzeitige Nutzer*innenstruktur zu erhalten, die sie im städtebaulichen Vertrag verbindlich eingehen werden durch einen Miet- oder Pachtvertrag mit der GSE gGmbH“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019) nicht mehr übernehmen soll?

Die GSE gGmbH ist Treuhänderin des Landes Berlin und hat in dieser Funktion mit dem Eigentümer Kurth über zwei Jahre zu der oben beschriebenen Rolle verhandelt.

Die zeitintensiven Verhandlungen wurden im Rahmen der Projektentwicklung des Treuhandauftrages unentgeltlich von der GSE geführt.

 

Wesentliche Fragen für die GSE gGmbH konnten in dieser Zeit nicht gelöst werden, weshalb sie die Verhandlungen zum Generalmietvertrag und zur Überführung in die Treuhand in Abstimmung mit ihren Treugebern (SenBJF und SenFIN) im Sommer 2022 beendet hat.

 

  1. Soll die GSE weiterhin eine Rolle in der Absicherung des soziokulturellen L spielen und wenn ja, welche?

Als Treuhänderin kann die GSE gGmbH aufgrund der in Antwort 21 erwähnten Entscheidungen keine Rolle spielen.

Ob die GSE in der zu findenden Gesamtlösung eine Rolle außerhalb Ihrer treuhänderischen Eigenschaft spielen wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Das Bezirksamt hat bisher immer vertrauensvoll mit der GSE zusammengearbeitet, tut dies auch weiterhin und hat keinerlei Einwände oder Bedenken gegen ein entsprechendes Engagement.

 

  1. Wie steht das Bezirksamt zu folgender Aussage von Lauritz Kurth?

(Quelle: Schreiben vom 01.11.2023 an die Mieter*innenvertretung des SKPZ):

Zur GSE gGmbH kann ich Ihnen nur nochmals mitteilen: Nach anfänglichen Gesprächen hatten wir der GSE gGmbH am 04.02.2020 einen abgestimmten Mietvertragsentwurf übersandt, die Rückmeldung auf diesen dauerte bis zum 8.02.2022 (es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler, 2 Jahre und 4 Tage). Unser letzter gemeinsamer Termin mit der GSE gGmbH hat am 15.08.2022 stattgefunden. Unseren letzten Mietvertragsentwurf haben wir wenige Tage darauf an die GSE gGmbH versandt. Seitdem wurden alle Termine seitens des Bezirksamtes abgesagt, es fand kein Austausch statt. Ich persönlich rechne hier zwar nicht mehr mit einer Lösung, wir lehnen diese aber nicht von unserer Seite ab. Ich rege an, dass Sie sich an die GSE wenden, wenn Sie einen schriftlichen Beleg wollen. Ich für meinen Teil haben ihnen diesen hiermit gegeben.“

Es ist nicht im Sinne der Sache, dass sich das Bezirksamt dazu äert wer sich wann gemeldet hat oder wie sonstige Kommunikation im Detail gelaufen ist. Die Erzählungen darüber, wie genau der Ausstieg der GSE von Statten ging und warum, übereinander zu legen und daraus eine Diskussion zu befeuern, bringt den aktuellen Prozess nicht voran. Hier müsste im Zweifel die GSE selbst sprechen.

Zur GSE erlaube ich mir folgenden Hinweis: Das Bezirksamt arbeitet an vielen Stellen sehr gut mit der GSE zusammen und bedauert, dass die GSE derzeit nicht mehr als möglicher Generalmieter des SKL zur Verfügung steht. Mit der KRB allerdings, haben wir nun einen Akteur, der sich mindestens genauso gut eignet. Unser gemeinsamerer Fokus sollte nun darauf liegen, die KRB und die Senatskulturverwaltung zu unterstützen. Und ich bitte Sie auch, das Bezirksamt zu unterstützen. Natürlich auch durch kritische Nachfragen und Kontrolle.

 

  1. Entsprechen diese Vorwürfe von Herrn Kurth der Wahrheit?

Siehe Antwort 21 und 23.

 

  1. Warum ist das Vorhaben gescheitert, „r den Zeitraum bis zur möglichen Festsetzung des B- Plans (… einen) Vorvertrag mit der GSE (auszuhandeln), zu den gleichen Bedingungen, die der dauerhafte Vertrag am Ende auch haben wird, sodass der Vertrag quasi bereits im Planungsprozess “gelebt” werden kann“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019)?

Siehe Antwort 21. Der Vorvertrag wäre außerdem immer ein freiwilliges Zugeständnis der Firma Kurth gewesen und kann nicht vom Bezirksamt erzwungen werden. Dafür haben wir keine Rechtsgrundlage.

 

  1. Welche Pläne gibt es, die Mieter:innen im soziokulturellen L auf andere Weise bis zum Inkrafttreten eines Bebauungsplans mietvertraglich abzusichern?

Ohne festgesetzten Bebauungsplan, städtebaulichen Vertrag, entsprechende Belegungsrechte und Generalmietvertrag hat das Bezirksamt keine Rechtgrundlage, die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Kurth und ihren Mieter*innen auszugestalten. Das Bezirksamt hat an die Firma Kurth appelliert, die Strukturen, die im SKL erhalten werden sollen, durch Mieterhöhungen nicht zu gefährden.

 

  1. Trotz einer Vereinbarung, eine Miethöhe (zu erreichen), die r alle Nutzer*innen der derzeitigen Nutzer*innenstruktur, also auch die prekären Nutzer*innen, im Mix tragbar ist“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019), sind ab 1.4.2024 die Nettokaltmieten in den 3 Häusern für ca. 70 Mieter:innen um 50% erhöht worden. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um weitere, besonders für prekäre Nutzer*innen untragbare Erhöhung der Miete im SKL zu verhindern?

Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet

 

  1. Welchen Einfluss hat das Bezirksamt auf Mieterhöhungen in diesem Fall?

Das Bezirksamt bedauert das Vorgehen der Firma Kurth an dieser Stelle, hat aber keine Rechtsgrundlage, um sie daran zu hindern.

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um die willkürlichen Mietvertragslaufzeiten für die Mieter:innen des soziokulturellen L durch die Kurths zu unterbinden und langfristige Mietvertragslaufzeiten bereits vor dem B-Plan für die Mieter:innen zu ermöglichen?

Das Bezirksamt hat die Bedarfe der Mieter*innen an die Firma Kurth weitergetragen, die Laufzeiten zu verlängern, auch damit Investitionen getätigt und Fördermittel beantragt und ausgezahlt werden können.

 

  1. Inwiefern bewertet das Bezirksamt seine Maßnahmen als hinreichend zur langfristigen Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände?

Mit der KRB als Partner und einer Absicherung von Generalmietvertrag und Flächenbelegung über einen städtebaulichen Vertrag, sieht das Bezirksamt das Ziel einer 30jährigen Sicherung als rechtssicher umsetzbar.

 

 

 

 

 
 

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