Drucksache - DS/1115/VI  

 
 
Betreff: Stand des 2. Bauabschnitts der Kurth-Schumacher-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lang, AnnaLang, Anna
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Kurt-Schumacher-Grundschule und dem 2. Bauabschnitt - auch in Bezug auf die Diskussionen auf Landesebene?
     
  2. Wann ist mit der Genehmigung für den Beginn des 2. Bauabschnitts zu rechnen?
     
  3. Wie kann der Bezirk unterstützend tätig werden, damit die Genehmigung für den 2. Bauabschnitt der Kurt-Schumacher-Grundschule endlich voran geht?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management             

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Kurt-Schumacher-Grundschule und dem 2. Bauabschnitt - auch in Bezug auf die Diskussionen auf Landesebene?

 

Die Erweiterte Vorplanungsunterlage EVU liegt vor, ist geprüft und genehmigt. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat am 24.01.2024 die Zustimmung zur Entsperrung der Maßnahme erteilt.

Eine weitere Bearbeitung ist derzeit nicht möglich, weil Grundstücksfragen nicht geklärt sind, weil die Flächenzuordnungen zwischen SenBJF/ BIM (OSZ Mode und Bekleidung) und dem Bezirk aktuell in der Abstimmung sind.

Das Stadtentwicklungsamt hat uns dazu mitgeteilt, dass die Baugenehmigung momentan noch nicht erteilt werden kann, da die erforderlichen Baulasten für den Brandschutz (Feuerwehrzufahrt und Rettungswege) sowie die Grundstückssituation noch nicht bei der Bau- und Wohnungsaufsicht eingegangen sind. Damit können diese auch nicht in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Das zwingende Erfordernis der Baulasteintragungen wurde dem Antragsteller bereits am 26.01.2023 mitgeteilt. Weitere Hemmnisse, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegenstehen, liegen nicht vor.

 

 

  1. Wann ist mit der Genehmigung für den Beginn des 2. Bauabschnitts zu rechnen?

 

Der Bauantrag wurde in 2023 eingereicht. Eine Baugenehmigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn die Flächenzuordnungen abschließend geklärt sind. Bis dahin gibt es ein Maßnahmenstopp. Das Stadtentwicklungsamt hat uns dazu mitgeteilt, dass die Genehmigung umgehend nach Vorlage und Eintragung der Baulasten erteilt wird.

 

 

  1. Wie kann der Bezirk unterstützend tätig werden, damit die Genehmigung für den 2. Bauabschnitt der Kurt-Schumacher-Grundschule endlich vorangeht?

 

Zur Beschleunigung der Flächenklärung gibt es bereits die Unterstützung der Taskforce Schulbau. Ansonsten arbeiten alle beteiligten Stellen im Bezirk (Schulamt, FM Hoch, UmNat, SGA und Bauaufsicht) eng zusammen. Die Klärung kann aber nicht vom Bezirk allein herbeigeführt werden, sondern es bedarf der Mitwirkung der Sen BJF als Schulträger des benachbarten OSZ und der BIM als der für diesen Standort zuständigen Baudienststelle. In einem Auftakttreffen aller Beteiligten vor Ort vor einigen Wochen wurden erste Aufgaben verteilt und weitere Schritte verabredet. Die Schulgemeinschaft der Kurt-Schumacher-GS war bei diesem Termin vertreten und wurde vom Schulamt über die aktuellen Probleme bereits vorab umfangreich in Kenntnis gesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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