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Drucksache - DS/1110/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStRin Frau Gerold
zu Frage 1: Die Abteilung Nöll, verantwortlich für das Bürgeramt, wurde durch meine Abteilung um Prüfung gebeten, da in meiner Abteilung, hier Straßen- und Grünflächenamt, kein entsprechender Vorgang bekannt war. Von dort wurde mitgeteilt, dass ein Antrag auf einen Bewohnerparkausweis gestellt wurde, der leider abschlägig beschieden wurde, da Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis nur Personen haben, die in der entsprechenden Zone gemeldet sind. Ob das Bürgeramt der Antragstellerin mitgeteilt hat, dass ggf. eine Ausnahmegenehmigung bzw. Betriebsvignette beim Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
zu Frage 2: Auch in Friedrichshain-Kreuzberg ist eine Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung bei diesen Voraussetzungen möglich, sie muss nur im Gegensatz zur Anwohner*innenvignette im Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden.
zu Frage 3: Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Betriebsvignetten aus gesundheitlichen Gründen erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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