Drucksache - DS/1110/VI  

 
 
Betreff: Ausnahmeregelung in Parkraumbewirtschaftungszonen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, RenéJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum verweigert das Bezirksamt einer gesundheitlich in ihrer Mobilität stark eingeschränkten Mitarbeiterin der Kriseneinrichtung und Beratungsstelle für Frauen, Elişi Evi e.V., eine Ausnahmegenehmigung für die Parkraumbewirtschaftungszone nach § 46 StVO für Personen aus gesundheitlichen Gründen an ihrem Arbeitsplatz mit der Begründung, dass Ausnahmen nur für gemeldete Anwohner:innen möglich seien und es keine Ausnahmen gäbe?

 

  1. Inwiefern wäre für die Betroffene eine Antragsstellung für eine Ausnahmegenehmigung wie im Bezirk Mitte mit den entsprechenden Formblättern möglich, wenn die aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses, die Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des ÖPNV in Verbindung mit einem fachärztliches Attest im Original sowie der Fahrzeugschein und der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden (vgl. https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/betriebsvignetten-handwerkerparkausweise/)?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass durch die verweigerte Ausnahmegenehmigung die Arbeit des Vereins für Frauen praktisch eingeschränkt wird und betroffene Frauen teilweise über eine Stunde vor der verschlossenen Tür warten müssen?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Die Abteilung Nöll, verantwortlich für das Bürgeramt, wurde durch meine Abteilung um Prüfung gebeten, da in meiner Abteilung, hier Straßen- und Grünflächenamt, kein entsprechender Vorgang bekannt war.

Von dort wurde mitgeteilt, dass ein Antrag auf einen Bewohnerparkausweis gestellt wurde, der leider abschlägig beschieden wurde, da Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis nur Personen haben, die in der entsprechenden Zone gemeldet sind.

Ob das Bürgeramt der Antragstellerin mitgeteilt hat, dass ggf. eine Ausnahmegenehmigung bzw. Betriebsvignette beim Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

zu Frage 2: Auch in Friedrichshain-Kreuzberg ist eine Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung bei diesen Voraussetzungen möglich, sie muss nur im Gegensatz zur Anwohner*innenvignette im Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden.

 

zu Frage 3: Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Betriebsvignetten aus gesundheitlichen Gründen erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: