Drucksache - DS/1108/VI  

 
 
Betreff: Spontane Fragestunde - Mündliche Anfragen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:alle Fraktionenalle Fraktionen
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Sitzungsleitung:       Frau Sommer-Wetter

 

Herr Striebel (B‘90/Die Grünen): Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um mögliche Störungen des Sitzungsablaufs der BVV etwa durch sehr kurzfristig angekündigte Abstellung des Stroms vor Ausschusssitzungen oder durch IT-Wartungen am Plenartag, die die Kommunikation beeinträchtigen und die Beantwortung mündlicher Anfragen durch das BA erschweren, zukünftig zu vermeiden?

 

BezStR Herr Hehmke: Also manche Dinge sind höhere Gewalt, die lassen sich im Zweifel dann nicht vermeiden. Ansonsten habe ich das Bezirksamt bereits im Januar darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Jahresplanung für die IT-Wartungen haben. Es ist sehr, sehr aufwendig und eigentlich nicht machbar, diese Wartungstermine zu verschieben, also personal- und zeitintensiv und insofern ist der heutige Tag betroffen und es gibt noch eine weitere BVV in diesem Jahr, wo ab 16:00 Uhr eine IT-Wartung stattfinden wird.

Ich war heute selbst noch bis kurz vor 17:00 Uhr sozusagen mit Mails unterwegs und in Outlook – bei mir hat es funktioniert. Also die IT-Wartung heißt nicht zwangsläufig, dass Outlook vollständig ausfällt. Ich bitte um Verständnis, wir werden das für die Jahresplanung 2025 so handhaben, dass es keinen Kollisionstermin gibt.

Wir haben im letzten Jahr einmalig einen Wartungstermin abgesagt und verlegt. Das hing zusammen mit einer der finalen Sitzungen des Haushaltsausschusses, kurz vor der Beschlussfassung zum Haushaltsplan. Da wäre sozusagen die gesamte SEFin lahmgelegt gewesen neben den Verordneten im Ausschuss, die dann auf ihre Unterlagen und Ordner zugreifen müssen, da haben wir das einmalig gemacht, aber ich habe im Januar informiert und bitte um Verständnis, dass es am heutigen Tag, und es wird eine weitere BVV geben, in welchem Monat weiß ich jetzt nicht. Also es soll dann zukünftig nicht mehr vorkommen. Vielen Dank.

 

Frau Juda (Die Linke): Also mich würde weiterhin interessieren, welche konkreten Potenzialflächen in Friedrichshain-Kreuzberg für mögliche Klubstandorte innerhalb dieser BIM-Liste identifiziert wurden, wie da in der Berliner Zeitung am 11.03. stand.

 

BezStR Herr Hehmke: Das interessiert uns auch. Es war ja eine mündliche Anfrage. Ich hätte Ihnen, wenn sie rangekommen wäre, geantwortet, dass dies weder der Liegenschaftsverwaltung des Facilitymanagements noch dem Amt für Weiterbildung und Kultur noch dem Stadtplanungsamt bekannt ist. Wir werden uns mit der BIM in Verbindung setzen. Das war in der Kürze der Frist nicht möglich und werden Ihnen die Antwort nachreichen. Vielen Dank.

 

Frau Hochstätter (SPD): Jetzt kommen die Verkehrsfragen … nein. Nein, natürlich nicht. Annika … Nein Annika – Annika war so nett, mir das zu geben.

Nein, ich frage nach dem Heinrich-Hertz-Gymnasium. Wir hatten das in der letzten Woche …, da hatten wir einen großen Ausschuss und dann lag die Baugenehmigung noch nicht vor, was ja schon zu einer Verzögerung für die Schüler*innen führt, was tragisch ist, weil das wieder die nächste Schule nach sich zieht und darum frage ich: Wie geht es jetzt da weiter mit der Baugenehmigung? Ist sie da? Wann kommt die? Wann geht es los? Also eine Frage davon.

 

BezStRin Frau Gerold: Ja, in Vertretung für den Kollegen Florian Schmidt kann ich darauf antworten, dass die Baugenehmigung am 13.03.2024 erteilt wurde und aufgrund der verzögerten Einreichung von Bauvorlagen durch den Antragsteller, also die HOWOGE, die Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Naturschutz erst am 26.02. erstellt werden konnte und an die Bauaufsicht übersandt werden konnte und dann wurde somit am 13.03. die Baugenehmigung erteilt. Ursache ist aber die verzögerte Einreichung von Bauunterlagen der HOWOGE.

 

Frau Fabeck (CDU): Welche Herausforderungen und Bedarfe sieht das Bezirksamt mit den neugeplanten Flüchtlingsunterkünften, insbesondere interessiert mich die neugeplante Flüchtlingsunterkunft in der Hasenheide, dort ist ja schon jetzt der Sozialraum eh sehr schwierig.

 

BezBmin Frau Herrmann: Dazu könnte man jetzt wahrscheinlich eine Stunde sprechen, Frau Fabeck. Ich tue es nicht, sondern ich fasse mich ganz kurz: Herr Nöll und ich persönlich waren vor Ort mit dem LAF, mit Herrn Brömme, mit dem Staatssekretär und wir waren ja auch mit einem ganz breiten Ausschuss, also mehreren Ausschüssen, Jugend, Soziales, Gesundheit, habe ich was … Schule war noch mit, genau, Schulausschuss in der Werner-Düttmann-Siedlung und auch dort in der Diskussion um die Situation der Werner-Düttmann-Siedlung haben wir auch über das Thema der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung in der Hasenheide gesprochen.

Und jetzt arbeiten dort, hier im Bezirksamt wirklich alle Abteilungen zusammen und haben in Richtung der Senatsverwaltung und das LAFs und Herrn Brömme sehr deutlich kommuniziert, dass es in der Umgebung, in der die Erstaufnahmeeinrichtung entstehen soll, ganz besonders erforderlich ist, dass die notwendigen Bedarfe, die es benötigt für das Ankommen der Geflüchteten, gewährleistet werden müssen. Das geht von der gesundheitlichen Versorgung bis zum Schulplatz, dass in diesem Sozialraum es aber auch ganz besonders erforderlich ist, den Sozialraum, die Werner-Düttmann-Siedlung mitzunehmen, mitzudenken und ein gemeinsames Vorzeigeprojekt zu machen, was am Ende dazu führt, dass die Neuankommenden und die Bewohnerinnen und Bewohner Kreuzbergs alle gemeinsam vor Ort gut zusammenleben können und die Angebote gemeinsam nutzen können und bei alle wird hier an der Stelle zeigen, wie ein gelingendes Projekt gerade an so einem Raum funktionieren kann.

Und dafür haben wir Bedarfe zusammengetragen. Wir sind auch in dem Austausch mit den Trägern vor Ort, denn das geht nicht alleine als Bezirksamt, sondern mit den Trägern gemeinsam und diese Bedarfe haben wir an die Senatsverwaltung übermittelt und jetzt gehen die Gespräche los, wie wir dieses Bedarfsprogramm vor Ort umsetzen können und eben für alle Akteure im Kiez zusammen zeigen können, wie man mit einer solchen wirklichen Mammutaufgabe dafür sorgen kann, dass wir diesen Kiez stabilisieren und nach vorne bringen.

Das ist unser Vorhaben. Das ist groß, da haben wir auch sehr große Erwartungen. Es ist aber, wenn Sie sich die Werner-Düttmann-Siedlung und vor allem die Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur anschauen, dringend geboten, dass wir für alle Akteure gemeinsam hier so ein Vorzeigeprojekt machen, und das ist uns gesamt im Bezirksamt bewusst und das vertreten wir, auch gegenüber der Senatsverwaltung und dem LAF, die uns aber wiederum auch sehr deutlich gemacht haben, dass sie das mit uns zusammen machen wollen.

Und wenn uns das gelingt, dann zeigen wir auch in der Frage der Willkommenskultur, wie …, welches Gesicht Kreuzberg hat und das über Berlin hinaus. Danke.

 

Herr Amiri (BSW): Wie hoch liegen nach Einschätzung des Bezirksamtes die Kosten, die dem Bezirk entstehen können, sollte die Drucksache DS/1087/VI, vor allem die juristische Begleitung, umgesetzt werden? Also die Umsetzung der Drucksache würde sozusagen juristische Kosten nach sich ziehen, da steht ja ‚anwaltliche Begleitung’ drin und die Einschätzung des Bezirksamts nach den juristischen Kosten interessiert mich. Die Drucksache DS/1087/VI ist die … na, wie heißt sie gleich? Leute, die Klage, ja, kein Populismus sowieso, wie auch immer die Drucksache heißt, ich glaube, die Nummer sollte ausreichen, um sie zuordnen zu können. Noch mal: Die DS/1087/VI, da wird ja aufgefordert, dass sozusagen eine Klage im Zweifel erhoben werden soll und juristische externe Begleitung in Anspruch genommen werden soll und die Kosten für diese externe juristische Begleitung, wie das Bezirksamt die einschätzt, würde mich sehr interessieren. Soll ich noch ein 4. oder 5. Mal nachfragen oder … wunderbar.

 

BezBmin Frau Herrmann: Die Drucksache steht ja heute auf der Tagesordnung und wird heute noch diskutiert. Deshalb habe ich jetzt keine Kostenschätzung hier vorliegen, Herr Amiri. Ich kann Ihnen aber zwei Sachen sagen: 1. Wir müssen uns das ganz genau anschauen. Es kann natürlich auch immer sein, dass das bezirkliche Rechtsamt den Bezirk vertritt, dann fallen keine externen Kosten an, nach denen Sie jetzt gefragt haben, aber wenn man sich da anders entscheidet und anwaltlich beraten lässt, dann fallen natürlich Kosten an.

Und zum zweiten Punkt, weil ja hier viele Akteure auch da sind, kann ich hier nur noch mal mitgeben, das Bezirksamt folgt der Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung und hat in der letzten Woche, vorletzte Woche, also wann war es … am 07. März der Senatsverwaltung für Umwelt mitgeteilt, dass wir einer Weisung, einen Zaun um den Görlitzer Park zu beauftragen bei der Grün-Berlin nicht folgen und schauen wir mal, wie es weitergeht.

 

Frau Koterewa (B‘90/Die Grünen): Es wird ein Schachtelsatz, aber es ist wirklich nur eine  – nur als Vorwarnung. Ja, ich habe mir Mühe gegeben, es gut zu formulieren, dass es verständlich ist.

Also ich frage das Bezirksamt: Nach welchem Verfahren werden die Kinder mit Schulplätzen in einer 8. Klasse versorgt, die zum Schuljahr 2023/24, also zum jetzigen Schuljahr zum Wechsel in die 7. Klasse nicht an ihren Wunschschulen im Bezirk berücksichtigt werden konnten, gegen ihren Wunsch einer Klasse an einem Gymnasium zugeteilt wurden und nun wegen Nichtbestehen des Probejahrs wieder abgeschult werden müssen?

 

BezStR Herr Hehmke: Es kommt ja häufiger vor und so ist das Verfahren auch, nicht nur in unserem Bezirk, sondern auch in anderen, dass Schülerinnen und Schüler, die mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch nicht an den gewünschten Schulen versorgt werden können mit einem Schulplatz, dann eine Schule zugewiesen bekommen.

In der Regel ist das der Schultyp, der gewünscht, also wenn jemand mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch ein Gymnasium wählt, dann gibt es einen Rechtsanspruch darauf, bisher, also das Schulgesetzt wird ja noch mal geändert, ein Platz an einem Gymnasium zu erhalten. Wenn jemand mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch eine Sekundarschule wünscht, dann wird er auch in der Regel an einer Sekundarschule landen.

Wir haben im letzten Jahr und ich vermute, darauf zielen Sie ab, zu einem sehr späten Zeitpunkt, als klar war, dass wir berlinweit in den Ausgleichsverfahren nicht erfolgreich sind und auf einer Klasse sitzenbleiben, eine zusätzliche Klasse, Anfang Juni haben wir die Nachricht überbracht, im Leibniz-Gymnasium eingerichtet. Da sind aber sozusagen die betroffenen Schülerinnen und Schüler dann freiwillig hingegangen und es kann sein, dass darunter Familien waren, die sich eigentlich keinen Gymnasialplatz gewünscht haben, die aber sozusagen Kinder mit sehr guten Noten hatten, also sehr leistungsstarke Kinder.

Ob jetzt jemand aus dieser Klasse am Leibniz das Probejahr nicht besteht, weiß ich nicht. Wenn es einen solchen Fall gibt, dann wird das im üblichen Verfahren gemacht. Es werden Rückläuferklassen eingerichtet wie in jedem Jahr und ich weiß jetzt nicht, an welchen Standorten die sein werden, aber dann wird das betreffende Kind in der Rückläuferklasse versorgt.

Die Rückläuferklassen sind in der Regel im Bezirk.

 

Frau Juda (Die Linke): Mich würde mal interessieren, welche Schlussfolgerungen das Bezirksamt aus der Ernennung der Berliner Technokultur zum immateriellen deutschen Kulturerbe für den Kulturstandort Friedrichshain-Kreuzberg zieht.

 

BezBmin Frau Herrmann: Wir freuen uns über die vielfältige und breite Klubkultur, die wir in unserem Bezirk haben und finden das mit dem immateriellen Kulturerbe sehr schön und ich hoffe, dass die eine oder der andere von Ihnen die Klubkultur in unserem Bezirk auch mal privat genießt.

 

Frau Schmidt-Stanojevic (B‘90/Die Grünen): Vor dem Hintergrund von Medienberichten über Gewaltvorfälle an Berliner Schulen möchte ich gerne fragen: In welchem Umfang gibt es Erkenntnisse darüber, wie viel Gewaltvorfälle es an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen es gibt?

 

BezStR Herr Hehmke: Die Zahlen kann ich Ihnen im Kopf nicht sagen, auch nicht die prozentuale Steigerung. Deutlich ist und das betrifft unseren Bezirk so, wie alle anderen auch, dass wir nach der Pandemie eine Steigerung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern haben, eine Steigerung von Vorkommnissen in Bezug zu Vandalismus, aber auch steigende Zahlen bei Gewaltvorfällen. Das zieht sich über alle Schulformen, aber eine konkrete Zahl habe ich nicht für Sie. Das müssten wir noch mal zum Thema machen oder extra auswerten.

Also wir kriegen das als Schulamt nachrichtlich, meldepflichtig ist es natürlich gegenüber der Schulaufsicht, also die Bildungsverwaltung müsste die aktuellen Zahlen haben.

 

Frau Hochstätter (SPD): Ein weiteres wichtiges Thema von mir, diesmal spreche ich auch wieder zu Ende. Es geht um das KSSP, das Kita-Spielplatz-Sanierungs-Programm. Ich habe gehört, dass es um 200.000 EUR für unseren Bezirk zusammengestrichen wurden, was bedeutet, dass wir zwei Spielplätze nicht sanieren können, was für Kitas, die kein Außengelände haben, bedeutet, zwei Spielplätze wird es nicht saniert geben, was ein Drama ist, weil wir zu wenig Spielplätze haben und meine Frage ist: Stimmt das?

 

BezStR Herr Kindler: Ich könnte es ganz kurz beantworten und sagen ja, es stimmt. Es sind für Berlin 2 Mio. ca., d. h., unser Bezirk 200.000. Wir haben auch diesbezüglich schon Überlegungen getroffen, wie wir das ganze auch verteilen im Bezirk und gucken, wie wir trotzdem die Maßnahmen aufrechterhalten, die einfach wichtig sind, um Spielplätze, die einfach saniert werden müssen, abgenutzt sind, trotzdem in die Sanierung zu bringen.

Da gibt es bei einem dem Vorschlag, zu schauen erst mal, dass wir das strecken ein bisschen, das ganze Verfahren und im Jahr 2024 100.000 EUR nutzen. Konkret geht es um den Spielplatz Kinzigstraße 3-4, Kinzigstraße 3-4 bei der Kita dort und dann im Jahr 2025 quasi den Rest sanieren, vorbehaltlich, dass die Mittel dann vollständig zur Verfügung stehen. Vielen Dank.

 

Herr Striebel (B‘90/Die Grünen): Na denn, wenn das gerade noch reicht, habe ich diesmal mehr Glück als Peggy. Meine Frage ist: Gibt es einen neuen Sachstand zum Thema Erlass der Sondernutzungsgebühren? Wir haben da ja um Amtshilfe gebeten, zudem haben andere Bezirke Anträge dazu beschlossen, weil sich die Mitarbeiter*innen ohne richtige Rechtsgrundlage ggf. strafbar machen könnten, wenn sie einfach so auf die Gebühren verzichten sollen.

 

BezStRin Frau Gerold: Es gibt keine offizielle Antwort der Senatsverwaltung auf das Amtshilfeersuchen, wie auch zu erwarten war.

Des Weiteren gibt es keine geänderte Rechtsgrundlage. Es ist ja auch seitens dieses Bezirks, aber auch seitens vieler anderer Bezirke darauf hingewiesen worden, dass für einen sauberen Erlass der Sondernutzungsgebühren die Rechtsgrundlage dann mindestens auch temporär geändert werden sollte, weil sich die Definition des öffentlichen Interesses, was der Senat hier sich zu eigen gemacht hat, also was ja hauptsächlich ein individuelles wirtschaftliches Interesse ist, sich nicht mit der Definition deckt, wie wir diese Rechtsgrundlage auslegen und insofern wird diese Einschätzung, die Sie vorgetragen haben, dass es hier auch die Möglichkeit der Strafbarkeit gibt, vom bezirklichen Rechtsamt geteilt und insofern wird diesem Senatsbeschluss, solange es keine geänderte Rechtsgrundlage gibt, auch nicht nachgekommen bei uns im Bezirk.

 
 

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