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Drucksache - DS/1107/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Art von Fachberatung wird im Rahmen des Förderprogramms angeboten, um Mietern bei der Schaffung von Grünräumen auf Balkonen oder in Hinterhöfen zu unterstützen?
2. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Mieter erfüllen müssen, um am Förderprogramm für biodiverse Grünräume teilzunehmen und wie erfolgt die Verständigung für Entsiegelungsmaßnahmen mit den Eigentümern?
3. Wie hoch sind die Kosten für das Projekt und wie genau erfolgt die Finanzierung dazu?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Rahmen des Förderprojektes Grüne Höfe können sich Bürger*innen in den Statdtteilzentren Friedrichshain und Kreuzberg durch eine Landschaftsplanerin hinsichtlich Pflanzenauswahl, Bodenverbesserung und Entsiegelung beraten lassen.
Die wichtigste Voraussetzung zur Teilnahme und Inanspruchnahme von Fördergeldern für Mieter*innen besteht darin, dass die jeweiligen Grundstückseigentümerschaften sich verpflichten müssen, die Flächen für einen Zeitraum von 10 Jahren nicht zu verändern. Bei Flächenveränderungen vor Ablauf der Bindefrist müssen die Fördergelder durch die Grundstückseigentümerschaft zurückgezahlt werden.
Die maximale Fördersumme für eine Hofbegrünung beträgt maximal 3000,00 €. Es muss ein Eigenanteil durch die Mieterschaft aufgebracht werden. Durchschnittlich werden pro Jahr 4-10 Hofbegrünungen gefördert. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Mittel der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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