Drucksache - DS/1140/II  

 
 
Betreff: Gemeinsames Handeln von Schule und Sportvereinen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SchuleVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Schule Anhörung
11.05.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
08.06.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Sport Vorberatung
24.06.2004    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
26.05.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Schule Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird angenommen.

 

 

Das Bezirksamt  wird beauftragt, mindestens ein jährliches Treffen von Schulen und Sportvereinen , die die gleiche Sportstätte nutzen, am Anfang eines jeden  Schuljahres anzuregen.

Ziel der Gespräche zwischen der Schulleitung, den Sportlehrerinnen und Sportlehrern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Sportvereine oder des Sportvereins soll neben der Absprache von organisatorischen Themen, die Erarbeitung von Sportangeboten für Schülerinnen in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Verein oder andere Maßnahmen zur Förderung des Interesses von Mädchen und Frauen am Sport sein.

 

Siehe Anlage zur DS 1140/II.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse für Sport und für Schule(ff) überwiesen.

 

Die Drucksache DS/1140/II wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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