Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1100/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Für welchen Zeitraum ist die offensichtliche unsachgemäße Nutzung der geschützten Grünanlage an der Straße „Am Wriezener Bahnhof“ als Parkplatz/Containerstandort genehmigt?
2.) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte eine entsprechende Genehmigung?
3.) Welche Einnahmen erzielt das Bezirksamt aus dieser Fehlnutzung?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Sondernutzung wurde für die Zeit vom 01.09.23 bis 31.12.2026 erteilt.
Die Genehmigung wurde unter Beachtung des § 6 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) erteilt.
Das Bezirksamt erzielt Einnahmen in Höhe von 289.280,00 €, zzgl. der Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2.913,11 €.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin