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Drucksache - DS/1097/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Auf welcher Grundlage kann das Bezirksamt Parkplätze für zweckgebundene, zeitlich befristete Nutzungen, die Aufstellung von Gartenhäuschen und Containern für ehrenamtliche Engagierte für Spielstraßen und Bepflanzungen zur Verfügung stellen?
2.) Inwiefern müssen dafür Bauanträge gestellt und genehmigt werden?
3.) Welche Anforderungen für die Sicherheit des Fuß-, Rad- und Autoverkehrs sind dabei zu erfüllen?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Sondernutzung würde nach § 13 BerlStrG erteilt werden.
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Bearbeitung der Anträge liegt eine Einzelfallprüfung zu Grunde. Nähere Einzelheiten sind insofern nach Fall zu betrachten, sodass hier keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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