Drucksache - DS/1097/VI  

 
 
Betreff: Zwischennutzung von Parkplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, RenéJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)     Auf welcher Grundlage kann das Bezirksamt Parkplätze für zweckgebundene, zeitlich befristete Nutzungen, die Aufstellung von Gartenhäuschen und Containern für ehrenamtliche Engagierte für Spielstraßen und Bepflanzungen zur Verfügung stellen?

 

2.)     Inwiefern müssen dafür Bauanträge gestellt und genehmigt werden?

 

3.)     Welche Anforderungen für die Sicherheit des Fuß-, Rad- und Autoverkehrs sind dabei zu erfüllen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Auf welcher Grundlage kann das Bezirksamt Parkplätze für zweckgebundene, zeitlich befristete Nutzungen, die Aufstellung von Gartenhäuschen und Containern für ehrenamtliche Engagierte für Spielstraßen und Bepflanzungen zur Verfügung stellen?

Die Sondernutzung würde nach § 13 BerlStrG erteilt werden.

 

  1. Inwiefern müssen dafür Bauanträge gestellt und genehmigt werden?
  2. Welche Anforderungen für die Sicherheit des Fuß-, Rad- und Autoverkehrs sind dabei zu erfüllen?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Bearbeitung der Anträge liegt eine Einzelfallprüfung zu Grunde. Nähere Einzelheiten sind insofern nach Fall zu betrachten, sodass hier keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage erfolgen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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