Drucksache - DS/1084/VI  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen II | Spontane Fragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:alle Fraktionen 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet     

Beschlussvorschlag

Sitzungsleitung:  Herr Heck

 

Frau Koterewa (B90/Die Grünen): Ich frage das Bezirksamt bzw. Herrn Hehmke als Stadtrat für Schule. Wir hatten ja gestern eine sehr spannende Sitzung des Schulausschusses und da wäre jetzt meine Frage im Nachgang dieser Sitzung, ob Sie die von den Anwohnenden gewünschte und formulierte Informationsveranstaltung, also ich beziehe mich auf die Spartacus-Schule, auf den Sportplatz, die gewünschte Informationsveranstaltung zur nochmaligen Erläuterung und Darstellung des Entscheidungsprozesses zum gewählten Standort des Sportplatzes durchzuführen gedenken und in die Planung nehmen wollen würden vor dem Hintergrund, dass da ja scheinbar ein sehr großer Informationsbedarf besteht und ich diesbezüglich auch schon Mails bekommen habe, dass sie sich noch mehr Informationen als gestern viele wünschen würden.

 

BezStR Herr Hehmke: Wir haben im Januar eine sehr umfangreiche und gut besuchte öffentliche Informationsveranstaltung für Anwohnende durchgeführt und ich glaube, es ist auch keine Frage der Anwohnenden unbeantwortet geblieben. Es besteht das Vorhaben und das war Konsens im Bezirksamt, was bis 2021 amtiert hat, die damalige Bezirksbürgermeisterin wird sich erinnern, dass wir verabredet haben, dass die Mittel der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR, die wir bekommen haben, zum Zwecke der Schaffung und Gestaltung einer Sportfreifläche auf dem Gelände der Spartacus-Grundschule, welche ein sportbetontes Profil hat, was sie anhand ihres Grundstücks nicht umsetzen können, dass wir es dafür einsetzen.

Ich verstehe, dass Anwohnende Kritik daran üben, dass sozusagen die derzeit existierende Situation keinen Bestandsschutz hat, dass man sagt, wenn man da hingezogen ist, eine Wohnung gemietet oder gekauft hat, dass das Schulgrundstück und der Zaun und die Kinder an einen heranrücken, aber ich glaube nicht, dass es zur allgemeinen Heilung beiträgt, wenn wir da noch mal eine Veranstaltung machen, wo dieselben Personen kommen und dieselben Fragen stellen.

Natürlich haben alle das Recht, sich an uns zu wenden, in den Ausschuss zu kommen, schriftlich Fragen zu stellen, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Das können wir alles machen, aber ich kann als Schulstadtrat, tut mir leid, nicht aus meiner Haut. Ich vertrete das Interesse der Schule und sozusagen, da gibt es einen Dissens, der ist öffentlich bekannt und es gibt Anwohnende, die finden das nicht so gut und dann gibt es welche, die finden die Schülerinnen und Schüler sollen im Volkspark Friedrichshain Sport machen und alles soll so bleiben, wie es ist. Dann gibt es anderen, die sagen, man soll den Parkplatz in der Koppenstraße nicht als Grünfläche umgestalten, sondern der Sportplatz soll gegenüber des Gesundheitsamtes in der Koppenstraße errichtet werden. Also sozusagen ein bunter Strauß an Vorschlägen.

Im Übrigen war das eine Veranstaltung, wo nicht nur das Schul- und Sportamt und ich zugegen waren, sondern auch das Planungsbüro, was die Planung erstellt und Mitarbeitende des Straßen- und Grünflächenamtes und des Amtes für Umwelt und Natur. Und das wäre auch wieder erforderlich und ich gucke mal zur Kollegin Gerold, also ich glaube nicht, dass eine erneute Veranstaltung zum selben Thema mit den selben Fragen zur allgemeinen Erhellung und Beruhigung beiträgt. Vielen Dank.

 

Herr Fuchslocher (Die Linke): Baustelle Revaler Straße, Warschauer Straße, Gubener Straße, eines meiner Lieblingsthemen derzeit. Aus welchen Gründen wurde die Anfang Februar erfolgte Verlegung des Fahrradweges auf die Straße zurückgenommen mit der Konsequenz, dass die Mindestbreite für Fußnger*innen auf der Warschauer Straße erneut deutlich unterschritten wird?

 

BezStRin Frau Gerold: Die Verlegung des Radweges erfolgte im Zusammenhang mit einer Havarie, da auf der Baustelle ein 10.000-Volt-Kabel durchtrennt wurde.

Einordnend möchte ich aber noch sagen, dass mich die Baustellenanordnung dort auch persönlich schwer beschäftigt, weil ich dort jeden Tag langfahre, weshalb ich auch darum gebeten haben, dass das jetzt genau ermittelt wird, was dort jetzt genehmigt und was umgesetzt wird und das wird es auch derzeit. Allerdings ist das jetzt im Zusammenhang mit der Havarie passiert, was Sie gefragt haben.

 

Herr Iyidirli (SPD): Wann wird die Kontaktstelle Kotti mit der Drogenkonsumstelle in der Reichenberger Straße 176 wieder ihre Arbeit aufnehmen, die aufgrund eines Wasserschadens ihre Arbeit unterbrechen musste?

 

BezStR Herr Hehmke: Ja, ich mache es jetzt mal ohne die lange Ansprache, sehr geehrter Herr Iyidirkli. Die Kontaktstelle befindet sich nicht in einem bezirklichen Gebäude, sondern als Mietobjekt, angemietet durch den Bezirk, in einem privaten Gebäude.

Wir hatten hier vor einigen Monaten bauliche Schäden, Feuchtigkeit, Schimmel, etc. und es gab sozusagen eine unterschiedliche Sichtweise des Bezirks und des Eigentümers, der dafür verantwortlich ist und wie diese Schäden entstehen konnten. Es ist mittlerweile durch ein externes Gutachten geklärt, dass der Eigentümer die Verantwortung trägt und die Erwartung des Bezirks ist, dass der Eigentümer alles dafür tut, dass die Kontaktstelle wieder arbeiten kann.

Wie jetzt der genaue Sachstand ist, ich bin jetzt auf die Frage nicht vorbereitet gewesen, müsste ich nachfragen, würde ich Ihnen dann noch mal nachreichen.

Ein sehr bekannter Immobilieneigentümer, der über viele Immobilien im Bezirk verfügt und dessen Name mit ‚P beginnt.

 

Nachträgliche Beantwortung am Ende der Fragestunde - BezStR Herr Hehmke: Es tut mir leid, ich war Montag nicht in der Fraktionssitzung, deswegen wusste ich nicht, dass die Frage kommt. Aber … Ich weiß, dass es die Kolleginnen und Kollegen auch zu Weilen tun, ich nerve meine Verwaltung und versuche zu antizipieren, was Sie möglicherweise in der spontanen Fragestunde fragen und lasse mir auch dazu zuarbeiten. Ein weiteres Blatt hatte sich aber mit einer Klammer mit einem anderen verklemmt und ich habe es nicht gesehen in der Vorbereitung.

Ich habe eine Zuarbeit genau zu diesem Objekt und kann hier noch mal zur allgemeinen Aufklärung beitragen, dass es die gutachterliche Begehung Ende letzten Jahres gegeben hat und dass das mit dem Vermieter sehr schnell ein Einvernehmen gab, dass die Vermieterseite hier die Räumlichkeiten herstellen muss, also dass die angezeigten Mängel nicht auf das Baugeschehen, was der Bezirk hier ausgeführt oder was im Auftrag des Bezirks ausgeführt wurde, zurückgehen, sondern vermieterseitig behoben werden muss und die fachliche Einschätzung des Hochbaus ist, dass die Sanierung vom Vermieter im Objekt zweckmäßig und funktional waren, um die Liegenschaft wieder in Betrieb nehmen zu können.

Wir sind auf dem Status, dass im Grunde die Baustellenreinigung noch aussteht. Allerdings hatten wir vor einigen Tagen eine erneute Leckage und welche Schäden die verursacht hat, wird jetzt zu Beginn der kommenden Woche besichtigt, da wird es nämlich eine erneute Begehung mit dem Hochbauservice geben, der sich das dann auch noch mal anguckt und dann wissen wir mehr.

Ja, also es stand im Grunde kurz vor der Eröffnung, es war nur noch die Baustellenreinigung und ich glaube, damit muss ich nichts mehr nachliefern, sondern habe das jetzt erklärt. Ich kann Ihnen bestenfalls nachliefern, was die Begehung nächste Woche ergeben hat, was die erneute Leckage …, ob die jetzt schwerere Schäden verursacht hat oder nicht. Danke.

Sehen Sie es mir nach, ich habe es erst im Nachgang gefunden.

 

Frau Fabeck (CDU): Der Senat stellt ab 24 mehr Geld für die Reinigung von Grünanlagen und Spielplätzen, auch außerhalb von Grünanlagen, durch die BSR bereit. In dem Pilotprojekt sollen 3 Mio. EUR vorgesehen sein. Hat sich das Bezirksamt schon Gedanken gemacht, welche Spielplätze bei diesem Pilotprojekt mitmachen könnten?

 

BezStRin Frau Gerold: Aktuell wissen wir noch nicht, welche Mittel tatsächlich dann auch bei uns im Bezirk zur Verfügung stehen. Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass das Sonderreinigungen für Spielplätze sein werden, wenn sie sich außerhalb von Grünanlagen befinden, d.h., es können, wenn ich richtig informiert bin, keine Spielplätze sein, die sich innerhalb von Grünanlagen befinden, davon haben wir auch einige, und wir werden natürlich schauen, dass wir Spielplätze benennen, die wir jetzt auch schon in der Vergangenheit mit verschiedenen Maßnahmen gestärkt haben, sei es …, also ohne dem jetzt vorweggreifen zu wollen, aber wir sind gerade dabei das auch abzustimmen, werden das natürlich Spielplätze sein, die eine vermehrte Problematik auch haben mit Spritzenfunden auf Spielplätzen. Es werden sicherlich vielleicht auch Spielplätze sein, die wir in der Vergangenheit dann auch stärker umzäunen mussten. Es werden Spielplätze sein, bei denen wir eigentlich die Notwendigkeit sehen würden, sie auch abzuschließen etc.

Also wir werden das natürlich bedarfsorientiert entscheiden und dort, wo die Belastung am höchsten ist, werden wir das dann dankend annehmen, sollten wir dann konkrete Informationen bekommen, weil, ja, das hat sich ja auch sehr gut bewährt die Reinigungsübernahme auch durch die BSR, siehe beispielsweise auch der Görlitzer Park, also auch, wenn ja da sehr viel Negatives dazu geschrieben wird, ist der Görli jeden Tag tipp-top sauber, weil die BSR dort jeden Tag unterwegs ist und insofern bin ich ganz froh, dass wir da an der Stelle dann auch eine Erleichterung bekommen, was die Spielplätze betrifft.

 

Frau Rothmund (B90/Die Grünen): In Bezug auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bezüglich Nutzung von Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten möchte ich das Bezirksamt fragen: Wie hoch es die Anzahl der Wohnungen einschätzt, die in der Folge wohl dem normalen Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden könnten und wie das Bezirksamt aufgestellt ist, um die von Bausenator Gaebler erwähnten notwendigen zeitlichen Prüfungen in den Bezirken zügig und effektiv durchzuführen?

 

BezStR Herr Nöll: Ich bin heute aber mal nett. Ich habe mich ja schon genug aufgeregt jetzt. Entschuldigung, jetzt habe ich die falsche Vorlage.

Ich entschuldige mich ausdrücklich. Das liegt daran, dass ich heute ja auch die Bürgermeisterin vertreten muss, was etwas Unordnung in meine Unterlagen gebracht hat, aber da wir diese Frage ja auch eigentlich schon in den Regulären vorliegen hatten, kann ich sie natürlich umfänglich beantworten und das werde ich jetzt tun, die Juristinnen und Juristen unter Ihnen werden sich freuen.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das am 12.12.2013 in Kraft getreten ist, sieht in § 2 Abs. 2 Nr. 1 vor, dass der Bestandsschutz für diese Zeit als Ferienwohnung genutzten Wohnraums zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes endet.

Dieser Bestandsschutz bestand unabhängig davon, ob das Gebiet, in dem der Wohnraum liegt, bebauungsrechtlich als reines Wohngebiet oder als Gemischtgebiet zu qualifizieren ist. Nach dem Ende des Bestandschutzes für Ferienwohnungen ist dieser Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Das Bezirksamt hat da auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbotsgesetz in einer Vielzahl von Fällen entsprechende Rückführungsforderung an die Fügungsberechtigen erlassen.

Vom Verwaltungsgericht Berlin wurde im Jahr 2016 die Verfassungsmäßigkeit der Bestandsschutzregelung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes für Ferienwohnungen bestätigt. Dagegen hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst verfassungsrechtliche Zweifel an der Regelung geäert, das alles erst mal zur Herleitung, dass mehrere der dort anhängigen Verfahren im Jahr 2017 ausgesetzt und in dieser Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Diese Vorlagenbeschlüsse wurden, wie Sie sicher wissen, vom Bundesverfassungsgericht jedoch mit Beschluss vom 06.04.22 als unzulässig verworfen. In seinem Urteil vom 28.09.2023 hat das Oberverwaltungsgericht nun entschieden, dass die zweckentfremdungsrechtliche Bestandsschutzregelung für die Ferienwohnungen jedenfalls dann nicht, und jetzt kommt der wichtige Teil, jedenfalls dann nicht gegen die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Eigentumsfreiheit verstößt, wenn die Nutzung des Wohnraums als Ferienwohnung wie in dem dort zu beurteilen Fall aus dem Bezirk Mitte zu keinem Zeitpunkt baurechtlich genehmigt oder genehmigungsfähig gewesen ist und somit keinen Bestandsschutz beanspruchen kann.

In diesem Zusammenhang weist das Oberverwaltungsgericht darauf hin, dass eine Nutzung als Ferienwohnung keine allgemeine Wohnnutzung darstellt, der einer Baugenehmigung bedarf, auf die aber in einem allgemeinen Wohngebiet kein Rechtsanspruch besteht, da Ferienwohnungen dort nach § 4 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung grundsätzlich unzulässig sind.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bezieht sich nur auf als reine Ferienwohnungen genutzten Wohnungen im allgemeinen Wohngebiet. Hier muss, sofern das Urteil rechtskräftig wird, abschließend über die gestellten Anträge entschieden werden, sofern der die Antragsteller*innen das noch wünschen.

In vielen Fällen haben sich die Geschäftsmodelle bereits geändert, sodass keine Ferienwohnungen mehr betrieben werden. Ferienwohnungen, die während der eigenen Abwesenheit, zum Beispiel Urlaub, betrieben werden, dürfen auch weiterhin mit zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigung betrieben werden. Baurechtlich ist dies auch im allgemeinen Wohngebiet gestattet.

Eine rechtliche Darstellung des zur Herleitung, sich auch die Fälle herleiten, besteht übrigens noch nicht, wenn es sich um ein Mischgebiet handelt.

Zumindest in den Fällen, in denen bei dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ausgeübte Ferienwohnungsnutzung baurechtlich nicht genehmigt wurde, aber auch nicht genehmigungsfähig ist, ist davon auszugehen, dass der zweckentfremdungsrechtliche Bestandsschutz geendet hat und diese Wohnung wieder Wohnzwecken zugeführt werden können.

In Friedrichshain-Kreuzberg sind insgesamt ca. 519 Fälle anhängig, bei denen sich die Antragsteller*innen auf den Bestandsschutz berufen. Auf wie viele das Urteil Anerkennung findet, befindet sich derzeit in Prüfung. Auch dann können wir erst ermitteln, ob wir dafür personelle weitere Ressourcen benötigen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: