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Drucksache - DS/1082/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Reinigungszyklen der Berliner Stadtreinigung sind im Straßenreinigungsgesetz festgelegt.
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Meldungen über Vermüllungen, die im Bezirksamt eingehen, etwa über das Portal bzw. über die App Ordnungsamt Online, werden sogleich an die für die Entsorgung zuständigen Stellen weitergeleitet. Im öffentlichen Straßenland ist das die BSR, auf Grünflächen, soweit es sich um Sperrmüll handelt, ebenfalls die BSR, betreffend andere Vermüllungen das Straßen- und Grünflächenamt bzw. die von ihm beauftragten Stellen bzw. Firmen. In Uferbereichen ist die Zuständigkeit komplizierter. Zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Dieses erklärt sich jedoch nur dann zuständig, wenn die Fläche nicht öffentlich zugänglich ist, das heißt eingezäunt ist. Ist sie öffentlich zugänglich, so ist die Abteilung V der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zuständig. Das Ordnungsamt hatte bereits im Sommer 2023 die SenMVKU um entsprechende Klärung gebeten, die nunmehr Anfang Februar 2024 in der geschilderten Weise kommuniziert wurde. Das Ordnungsamt leitet auf dieser Grundlage Meldungen jeweils an die zuständigen Stellen weiter. Sobald im Rahmen der Begehungen Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland festgestellt werden, werden diese der BSR gemeldet und von dieser beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold
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- Tel.: (030) 90298-0
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