Drucksache - DS/1082/VI  

 
 
Betreff: Am Landwehrkanal- Schöneberger Ufer ggü Flottwellstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Alwan, HodaAlwan, Hoda
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie oft wird das Tempelhofer Ufer, das Schöneberger Ufer ggü Flottwellstraße und an der Köthener Brücke gereinigt und wie erfolgt die Kontrolle der Reinigung? 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass sich an den genannten Stellen Müllberge befinden?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt zu ergreifen, um gegen diese Müllberge vorzugehen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie oft wird das Tempelhofer Ufer, das Schöneberger Ufer ggü Flottwellstraße und an der Köthener Brücke gereinigt und wie erfolgt die Kontrolle der Reinigung?

 

Die Reinigungszyklen der Berliner Stadtreinigung sind im Straßenreinigungsgesetz festgelegt.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass sich an den genannten Stellen Müllberge befinden?
  2. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt zu ergreifen, um gegen diese Müllberge vorzugehen?

 

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Meldungen über Vermüllungen, die im Bezirksamt eingehen, etwa über das Portal bzw. über die App Ordnungsamt Online, werden sogleich an die für die Entsorgung zuständigen Stellen weitergeleitet. Im öffentlichen Straßenland ist das die BSR, auf Grünflächen, soweit es sich um Sperrmüll handelt, ebenfalls die BSR, betreffend andere Vermüllungen das Straßen- und Grünflächenamt bzw. die von ihm beauftragten Stellen bzw. Firmen.

In Uferbereichen ist die Zuständigkeit komplizierter. Zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Dieses erklärt sich jedoch nur dann zuständig, wenn die Fläche nicht öffentlich zugänglich ist, das heißt eingezäunt ist. Ist sie öffentlich zugänglich, so ist die Abteilung V der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zuständig. Das Ordnungsamt hatte bereits im Sommer 2023 die SenMVKU um entsprechende Klärung gebeten, die nunmehr Anfang Februar 2024 in der geschilderten Weise kommuniziert wurde. Das Ordnungsamt leitet auf dieser Grundlage Meldungen jeweils an die zuständigen Stellen weiter.

Sobald im Rahmen der Begehungen Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland festgestellt werden, werden diese der BSR gemeldet und von dieser beseitigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold
Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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