Drucksache - DS/1081/VI  

 
 
Betreff: Aktueller Stand Fuß- und Radweg auf dem Areal des Postscheckamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Mit welchem Ergebnis oder Zwischenstand sind die Gespräche zwischen Bezirksamt und Vorhabenträger zum Fuß- und Radweg auf dem Areal des Postscheckamtes wieder aufgenommen worden?
  2. Wird dem Beschluss der BVV, den Fuß- und Radweg ersatzlos zu streichen, Rechnung getragen?
  3. Wenn nein, warum nicht?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg      

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Mit welchem Ergebnis oder Zwischenstand sind die Gespräche zwischen Bezirksamt und Vorhabenträger zum Fuß- und Radweg auf dem Areal des Postscheckamtes wieder aufgenommen worden?

 

Das Bezirksamt (hier Umwelt- und Naturschutzamt) hat den Vorhabenträger aufgefordert, einen Variantenvergleich vorzunehmen und darzustellen. Es sollen verschiedene Varianten der Durchwegung auf ihre technische Machbarkeit und die anfallenden Kosten hin verglichen werden. Nach Vorliegen des Variantenvergleichs soll entschieden werden, welche Variante zum Zuge kommt. Der Vorhabenträger hat mitgeteilt, den Variantenvergleich vorzunehmen.

Aus meiner Sicht, soll die optimale verkehrliche Anbindung des Quartieres nicht zu Lasten der grünen Infrastruktur geschehen. Der Vorhabenträger ist daher aufgefordert, die unterschiedlichen Varianten hinsichtlich der Ausgestaltung des Fuß- und Radwegs in Hinsicht auf den Erhalt möglichst vieler Bäume in einem einzuholenden Gutachten zu berücksichtigen.

 

  1. Wird dem Beschluss der BVV, den Fuß- und Radweg ersatzlos zu streichen, Rechnung getragen?

 

Die Durchwegung ist rechtlich verbindlich im von der BVV beschlossenen Bebauungsplan VI-46-1 festgesetzt und im zugehörigen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger vereinbart worden. Ziel des Variantenvergleichs ist, einen bestmöglichen Ausgleich zu ermöglichen zwischen dem Baumerhalt und dem Planungsziel des Bebauungsplans, an dieser Stelle eine Vernetzung der Quartiere zu schaffen. Insofern wird derzeit noch nach Lösungen gesucht, um allen Belangen gerecht zu werden.

 

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 
 

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