Drucksache - DS/0819/VI  

 
 
Betreff: Vergabe der Integrationsfondsmittel für das Jahr 2024
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde das Vergabeverfahren Integrationsfonds Friedrichshain-Kreuzberg 2024, nachdem die Unterlagen an Migrant:innenorganisationen geschickt wurden, abrupt gestoppt?
  2. Wann können die Initiativen und Organisationen wieder Projektanträge einreichen?
  3. Werden die bekanntgegebenen Förderkriterien beibehalten?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg           

Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum wurde das Vergabeverfahren Integrationsfonds Friedrichshain-Kreuzberg 2024, nachdem die Unterlagen an Migrant:innenorganisationen geschickt wurden, abrupt gestoppt?

 

Die Partizipationsbeauftragte hat sich der Erstellung von Förderrichtlinien für den Integrationsfonds gewidmet, diese allerdings ohne Einbeziehung und Freigabe durch das Rechtsamt oder das BA veröffentlicht. Das Rechtsamt hat die veröffentlichten Förderkriterien im Nachgang geprüft und rechtstechnische Mängel festgestellt.

Die Unterlagen mussten zurückgezogen werden und werden nun überabeitet.

 

 

  1. Wann können die Initiativen und Organisationen wieder Projektanträge einreichen?

 

Die Partizipationsbeauftragte ist derzeit mit der Überarbeitung der Förderkriterien beauftragt. Bei der Neuaufstellung von Förderkriterien ist zudem darauf zu achten, dass alle betroffenen Abteilungen und Ämter mitgenommen werden und dass auch das Verfahren gemeinsam abgestimmt wird. Hierfür werden die Richtlinien als Beschluss-Vorlage vorab in die Bezirksamtssitzung eingebracht und der BVV zur Kenntnis vorgelegt. Als Zielsetzung wird eine Neuveröffentlichung der Förderrichtlinien in 2023 angestrebt.

Solange kein beschlossener Haushaltsplan vorliegt, ist keine definitive Zusage von Fördersummen möglich.

 

 

  1. Werden die bekanntgegebenen Förderkriterien beibehalten?

 

Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, ist die Partizipationsbeauftragte derzeit mit der Überarbeitung der Kriterien unter breiter Beteiligung der Abteilungen und Ämter beauftragt. Die rechtstechnischen, formalen Mängel werden beseitigt. Insofern wird es zu gewissen Anpassungen kommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 
 

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