Drucksache - DS/0811/VI  

 
 
Betreff: Verhindert die Untere Denkmalschutzbehörde nun doch die Sanierung der durch Granatsplitter zerstörten Außenwand der Hausburgschule?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie erklärt sich die Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der Sanierung der durch Granatsplitter getroffenen Außenwand der Hausburgschule? Bitte die genaue Begründung.
  2. Welchem Ziel dient die Erhaltung einer durch Granatsplitter zerstörten Außenwand an einer Grundschule?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es, um die durch Granatsplitter zerstörte Außenwand in die Sanierung der Grundschule doch noch mit einzubeziehen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie erklärt sich die Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der Sanierung der durch Granatsplitter getroffenen Außenwand der Hausburgschule? Bitte die genaue Begründung

 

Sehr geehrte Frau Hochstätter,

ich verlese hier die fachliche Erläuterung der Unteren Denkmalschutzbehörde:

 

Vorbemerkung:

Aus der Fragestellung ist nicht klar ersichtlich, welche Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde Friedrichshain-Kreuzberg zur Sanierung der durch Granatsplitter getroffenen Außenwand der Hausburgschule explizit gemeint ist. Unter Berücksichtigung der Formulierung in der Betreffzeile „Verhindert die Untere Denkmalschutzbehörde nun doch die Sanierung…“ ist hierzu festzustellen, dass mit „nun doch“ impliziert wird, es habe bereits eine Zustimmung zu einer Sanierung gegeben, die nunmehr aktuell zurückgezogen worden sei oder werden soll. Diese Annahme ist nicht richtig.

 

Ein fundierter wissenschaftlicher Nachweis durch einen auf Schuss- und Granatsplitter spezialisierten Sachverständigen, dass es sich bei den Schäden im unteren Bereich der auf der Westseite des zentralen Schulhofs befindlichen Fassade der ehemaligen Turnhalle um Granatsplitter handelt, konnte bislang nicht erbracht werden. Allerdings wurde durch einen Restaurator in einem Gutachten zur Hausburgschule, Teil 2 des Untersuchungsberichts, Schadbildkatalog, erstellt im Oktober 2022, übergeben an die Untere Denkmalschutzbehörde am 12.01.2023, Folgendes formuliert: „Die Hoffassade ist in der Erdgeschosszone durch kriegsbedingte Beschädigungen charakterisiert. Die Vermutung eines Zeugnisses standrechtlicher Erschießungen insbesondere während der letzten Kriegstage lag nahe. Entgegen dieser Vermutung sind die Beschädigungen jedoch nicht lokal auf einer ungefähren horizontalen Ebene zu verorten, sondern finden sich auch weit gestreut bis zu den Fensterstürzen. Es ist also davon auszugehen, dass die Beschädigungen auf ein einzelnes oder einige wenige Schadereignisse zurück zu führen sind. Ein charakteristisches Schussbild beispielsweise einer Maschinengewehrsalve des Straßenkampfes der letzten Tage des Krieges würde sich konzentriert in den Fensterbereichen finden lassen. Dies ist hier nicht der Fall, es findet sich eine recht gleichmäßige Streuung mit leichtem Schwerpunkt in der Sockelzone, wo die Putzoberfläche teils gänzlich verloren ist. Die gleichmäßige Verteilung der Schadstellen deutet eher auf die Beschädigung durch Splittereinschläge von Granaten hin.“

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde hat in der bisherigen Kommunikation das Ziel formuliert, dass für die Sanierung der offenkundig durch Kriegsschäden betroffenen Außenwand durch die Antragsteller der Sanierung eine restauratorische Konzeption erarbeitet werden soll, um den Zeugniswert dieser historischen Zeitschicht für die Allgemeinheit zu dokumentieren und anschaulich zu vermitteln. Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.

 

 

2. Welchem Ziel dient die Erhaltung einer durch Granatsplitter zerstörten Außenwand an einer Grundschule?

Der Erhalt der Außenwand des Gebäudes als wesentlicher baukonstruktiver Bestandteil des denkmalgeschützten Gebäudes ist die Hauptaufgabe des Denkmalschutzes. Konkret gemeint ist hier offenbar der Erhalt der durch Kriegshandlungen beschädigte und ohne denkmalrechtliche Genehmigung bereits in Teilen abgeschlagene Putzoberfläche der betroffenen Wand. Denkmalpflegerisches Ziel der Erhaltung des Schadensbildes aufgrund von Kriegsschäden im Bereich der Schule ist die Wissensvermittlung und der Erhalt eines authentischen historischen Zeugnisses, da auch der Erhalt „unbequemer“ Zeitschichten oder Zeitzeugnisse im Interesse der Allgemeinheit liegen. Sie tragen zum Geschichtsverständnis anschaulich bei. Auch und gerade in einer Grundschule kann durch eine gut aufbereitete pädagogische und restauratorische Konzeption für diese Zeugnisse der Geschichte den Schülern und Lehrern die im Umfeld der Schule und des ehemaligen Schlachthofes stattgefundenen Ereignisse während des 2. Weltkrieges begleitend und angstfrei vermittelt werden.

 

 

3. Welche Möglichkeiten gibt es, um die durch Granatsplitter zerstörte Außenwand in die Sanierung der Grundschule doch noch mit einzubeziehen?

Die restauratorische Konzeption könnte die Wiederherstellung der Funktion der Putzoberfläche als Wetterschutz beinhalten, d.h. baukonstruktive Schwachstellen wären zu beheben oder die entsprechenden Bereiche zu sichern, um mögliche weitere Schäden für das Gebäude zu verhindern. Die bereits abgeschlagenen Putzflächen sollten flächig wiederhergestellt werden. Teile der Flächen mit Kriegsschäden könnten auch lediglich exemplarisch erhalten werden und beispielsweise mittels Abdeckung aus Acrylglas geschützt werden und durch eine erklärende, der Schüler- und Lehrerschaft angepasste Beschilderung ergänzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: