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Drucksache - DS/0809/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Trotz bestehendem Grillverbot wird z.B. am Blücherplatz vor allem am Wochenende verstärkt gegrillt. Wie gedenkt das Bezirksamt dieses Grillverbot zu kontrollieren und durchzusetzen?
Aktuell besteht witterungsbedingt kein Grillverbot im Bezirk. Im Verbotsfall, bei extremer Trockenheit, erfolgt zusätzlich zu den Aktivitäten des Ordnungsamtes auch eine erste, niederschwellige Ansprache durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA). Hierfür setzt das Amt die Parkmanager, Parkläufer*innen und Kiezhausmeister ein. Das SGA stimmt sich direkt mit dem Ordnungsamt ab, wenn ein Grillverbot im Bezirk verhängt wird.
Das Ordnungsamt ist bei Grillverboten bemüht im Rahmen der personellen Kapazitäten regelmäßige Kontrollen durchzuführen, allerdings ist das vorhandene Personal bei weitem nicht ausreichend, damit alle Verstöße festgestellt beziehungsweise geahndet werden. Es werden daher schwerpunktmäßig Kontrollen von dem Außendienst in den Grünanlagen durchgeführt. Um eine größere Präsenz auszustrahlen wurde bereits die Polizei kontaktiert, allerdings benötigt die Polizei derzeit circa einen Vorlauf von 14 Tagen für die Einsatzplanung. Was die Kontrollen erschwert.
2. Werden Bußgelder bei Zuwiderhandlung erhoben?
Bei Zuwiderhandlungen wird der Sachverhalt von dem Ordnungsamt aufgenommen und Bußgelder erhoben.
3. Wenn ja wie viele Bußgelder wurden bereits verhängt?
In dem Zeitraum vom 01.06.-27.06.2023 wurden 59 Bußgelder verhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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