Drucksache - DS/0804/VI  

 
 
Betreff: Radwegestopp der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Striebel, PascalStriebel, Pascal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Welche Rad- und Fußverkehrsprojekte wurden im Bezirk seit 2016 ohne Beitrag zur Verkehrssicherheit, Rechtsgrundlage und Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse allein aus dem Grund geplant, um "Autofahrer mutwillig auszubremsen", wie der Regierende Bürgermeister befürchtet (Bitte um eine genaue Auflistung)? 

 

  1. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis des Bezirksamts Radwege, die der Schulwegsicherheit dienen und die daher weiterhin geplant werden dürfen von solchen, die der Schulwegsicherheit nicht dienen und daher nach der Aufforderung der Verkehrssenatorin gestoppt werden sollen? 

 

  1. Welche anderen Abteilungen im Bezirksamt werden zu größeren Teilen durch Mittel außerhalb des Bezirkshaushalts finanziert und könnten daher - wenn die Verkehrssenatorin mit ihrem Vorgehen durchkäme - ohne Rechtsgrundlage oder definiertes Verfahren einstweilen lahmgelegt werden, wenn die bisherige Politik der zuständigen Senator*in irgendwie nicht passt?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Keine. Ich mache es aber etwas ausführlicher: Die Planungsmaxime, Autofahrer*innen mutwillig auszubremsen‘ existiert im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht. Das Bezirksamt ist gebunden an geltende Gesetze, Planwerke und Richtlinien und handelt gemäß den Leitlinien und Beschlüssen der Landes- und Bezirksebene.

Zu den genannten Rechtsgrundlagen gehören auf Bundesebene u.a. das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung sowie fachlich einschlägige Richtlinien, z.B. der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.

Auf Landesebene sind das Mobilitätsgesetz, der Stadtentwicklungsplan Verkehr, Sektoralpläne wie der Nahverkehrsplan, der Radverkehrsplan, das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030, der Luftreinheiteplan, der Lärmaktionsplan, Ausführungsvorschriften wie die AVG und Radwege oder die AV Stellplätze. Detaillierung der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung sowie Regelpläne und Rundschreiben sowie Beschlüsse des Bezirksamts maßgeblich.

In diesen Vorgaben stehen übergeordnete Ziele, aus denen Unterziele und Handlungszweige abgeleitet werden, daraus wiederum ergeben sich Maßnahmen, wo es daraus folgend ggf. zu Einschränkungen für eine Verkehrsart kommt, sind die Belange zu ermitteln und unter Bezug auf die übergeordneten Ziele gegeneinander abzuwägen.

Der Fokus liegt dabei auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen, Fuß- und Radverkehr gilt es im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Abwägung zu priorisieren.

 

zu Frage 2: Die Anforderung, dass Verkehrswege sicher gestaltet werden und wie dies zu erreichen ist, ergibt sich aus den o. g. Normen. Das gilt auch für den Radverkehr und die Infrastruktur auf öffentlichen Straßen.

Hier gibt es im Bezirk erheblichen Bedarf, die Radinfrastruktur sicherer zu gestalten. Schulwege, also die Wege der Schülerinnen und Schüler von zu Hause zur Schule umfassen nicht nur den Bereich direkt vor Schulen. Die strukturierte Schulweganalyse durch ein Fachbüro für das Bezirksamt im Jahr 2022 ergab, dass ein Großteil des Straßennetzes für die Fahrt zur Schule genutzt wird, selbst wenn man Schüler in der örtlich nächstgelegenen Schule zuordnet. In der Realität können durch die Zuordnung auf weiter entfernte Schulen Schulwege auch viel länger werden.

Aufgrund dieser Analyse verfolgt das Bezirksamt das Ziel, durchgängig sichere Infrastruktur für den Radverkehr bereitzustellen, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen.

 

zu Frage 3: Neben meiner Abteilung erhalten folgende Abteilungen aus dem Bezirksamt Mittel außerhalb des Bezirkshaushaltes:

Abteilung Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima.

Abteilung für Schule, Sport und Facilitymanagement.

Abteilung für Bauen, Planen, kooperative Stadtentwicklung.

Abteilung für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales und

Abteilung für Jugend, Familie und Gesundheit.

Also alle.

 

Herr Striebel: Welche ersten Erkenntnisse gibt es denn in Bezug auf die Rechtsnatur und die Rechtmäßigkeit dieser Bitte, Aufforderung, Haushaltssperre oder was auch immer es ist, von der Senatsverwaltung? Und die zweite stelle ich dann im Anschluss noch.

 

zu Nachfrage 1 (BezBmin Frau Herrmann): Ja, die Frage konnte leider im Rat der Bürgermeister*innen durch die Verwaltung nicht beantwortet werden, auf welcher Rechtsgrundlage das passiert.

Wir haben unser Rechtsamt mit einer Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Die Prüfung läuft derzeit noch an, aber ich kann Ihnen sozusagen mein Verständnis mitgeben: Wir haben eine Finanzierungszusage, wir haben einen beschlossenen Haushalt und wir haben während eines laufenden Haushaltsjahres aus meiner Logik, die ich so nach über 15 Jahren Berliner Finanzpolitik mitbekommen habe, die Möglichkeit, dass ein Finanzsenator eine Haushaltssperre verhängen kann, aber dass eine Fachsenatorin einfach so Finanzierungszusagen pauschal zurücknehmen kann, ist mir persönlich nicht bekannt. Daher stellen wir die Rechtsgrundlage deutlich in Frage, warten jetzt aber mal ab, was unser Rechtsamt uns aufschreibt.

 

Herr Striebel: Angesichts dieses guten Starts ins gute Miteinander, wie bewertet denn das Bezirksamt angesichts dessen, das zwischenzeitlich stattgefundene geplante Kennlerngespräch der Senatorin mit den Stadträt*innen?

 

zu Nachfrage 2: Das Gespräch hat mittlerweile vorgestern stattgefunden. Ich glaube angesichts dieses Chaos, was da auch in der letzten Woche produziert wurde und dieses willkürlichen Stopps von laufenden und fertigen, fast fertigen Projekten hatten wir natürlich eine Menge Fragen an die Senatorin, die wir auch gestellt haben in diesem Gespräch und es war tatsächlich so, dass keine dieser Fragen, die wir hatten, und die waren sehr konkret, zu einzelnen Projekten, zu einzelnen Projektschritten tatsächlich beantwortet werden konnten.

Wir haben dann als … also 8 von 12 Stadträt*innen in dieser Runde haben dann gesagt, sie hätten gerne bis heute tatsächlich eine Freigabe und eine Erklärung darüber, dass wir weitermachen können mit den laufenden Projekten, weil, es geht ja tatsächlich darum, dass es hier, und wir kommen da ja auch noch gleich bei den nächsten Anfragen dazu, um Projekte geht, die wir in diesem Jahr fertigstellen wollen, die wir in diesem Jahr beenden wollen.

Und ich glaube, wir können uns alle auch  noch ans letzte Jahr erinnern, was wir auch für einen zeitlichen Druck hatten mit der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Die Mittel sind erst nach der Sommerpause freigegeben worden, wir haben es dann trotzdem noch geschafft, auch wenn hier vorhin gesagt wurde, es sei nicht so viel gebaut worden, wir haben es dann trotzdem noch geschafft, 8 km auf die Straße zu bringen im letzten Jahr im 2. Halbjahr und natürlich wollen wir das auch in diesem Jahr schaffen.

Wir haben in diesem Jahr eine ähnliche Größenordnung vor. Wir haben natürlich bei uns die Situation, dass wir mittlerweile an vielen Hauptverkehrsstraßen auch schon eine gesicherte Radinfrastruktur haben nach dem Standard des Mobilitätsgesetzes, aber nichtsdestotrotz haben wir ja auch noch einiges vor uns und da droht uns jetzt aktuell die Zeit davonzulaufen.

Wir haben deshalb auch gesagt, dass wir besser heute als morgen eine Klarheit brauchen. Aus meiner Sicht ist das jetzige Agieren extrem unverantwortlich. Ich finde es politisch unverantwortlich, ich finde es aber auch wirtschaftlich unverantwortlich. Ich finde es einen unverantwortlichen Umgang auch mit öffentlichen Geldern so eine Unzufriedenheit zu schüren und ich  muss auch sagen, es schürt auch eine ganz große Frustration in der Verwaltung unter den Mitarbeiter*innen. Es gibt viele Mitarbeiter*innen, die explizit in die Verwaltung gewechselt sind, in die Straßen- und Grünflächenämter gewechselt sind, um die Verkehrswende voranzubringen, um Radwege zu bauen und um hier voranzukommen.

Und ich glaube, jeder, der baut, der im bauenden Bereich tätig ist, der im Tiefbaubereich tätig ist weiß, wie schwierig es ohnehin ist, Projekte voranzubringen, weiß, wie schwierig es ohnehin ist, hier Zeitpläne einzuhalten, Mittel einzuwerben, genug Personal zu haben und dann so einen Knüppel zwischen die Beine geworfen zu bekommen, ist einfach unfassbar und das Gegenteil von Miteinander.

Ich möchte noch einen letzten Punkt machen: Die Senatorin hatte ja die Pressemitteilung für die Sitzung schon im Vorfeld vorbereitet und sie dann ja auch unverzüglich verschickt und was besonders bemerkenswert ist, es wird dort auch Bezug genommen auf die Nebenstraßen. Ich glaube, dann kennt sie das allgemeine Zuständigkeitsgesetz schlecht, für Nebenstraßen sind die Bezirke zuständig, auch wenn wir hier finanziell abhängig sind von der Senatsverwaltung, weil wir auch dafür Finanzierung von Senatsmitteln brauchen. Für Nebenstraßen sind wir zuständig und ich erwarte erstens, dass die Projekte an Hauptverkehrsstraßen, die wir geplant haben, fortgesetzt werden und ich erwarte, dass nicht in unserer Anordnung in Nebenstraßen reingeredet wird, das ist unsere Angelegenheit.

 

 

 
 

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