Drucksache - DS/0790/VI  

 
 
Betreff: EA050 - Geplanter Straßenmarkt in der Eisenbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aufgrund welcher unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Regelungen ist es möglich, dass das Bezirksamt eine komplette Liste der Mieter des Kiezraums Dragoner-Areal herausgibt, aber nicht eine Liste der direkten Anwesenden oder auch indirekt vertretenden Anwesenden und/oder eine Liste der direkt oder indirekt vertretenden Gewerbe/Geschäfte bei dem Treffen des Bezirksamtes mit den Gewerbetreibenden der Eisenbahnstraße am 27.02.2023 herausgibt?
     
  2. Warum fällt es nach Auffassung des Bezirksamtes unter die Regelungen des Datenschutzes, wenn in der Einwohneranfrage zur BVV Drucksache DS/0726/VI zur Frage der direkten oder indirekten Anwesenheiten bei dem Treffen des Bezirksamtes mit Gewerbereibenden der Eisenbahnstraße am 27.02.2023 ausdrücklich nicht nach den dortigen Gewerbetreibenden als Personen gefragt wurde, sondern hier vielmehr ausdrücklich nur nach der Anwesenheit der dort direkt oder indirekt vertetenden Geschäfte und/oder Gewerbe gefragt wurde, denn alle diese dazu nachgefragten Namen und Adresse der fraglichen Gewerbe und/oder Geschäfte sind mit vollem Namen und Adresse im Branchenbuch zu finden und/oder lassen sich mit wenigen Klicks ergoogeln?
     
  3. Da Frau Gerold zu Frage 1 zur Einwohneranfrage zur BVV Drucksache DS/0726/VI antwortet, Zitat: „Der Kaufvertrag (Anmerkung: der Markthalle Neun) ist nicht Bestandteil des Antrages auf Sondernutzung, sondern das Berliner Straßengesetz, ist hier die Frage warum Frau Gerold dann zu Frage 14 „Wird es zum geplanten Markt in der Eisenbahnstraße ein öffentliches Vergabeverfahren geben?“ zur BVV Drucksache DS/0418/VI antwortet: „Es wird auf die eingangs aufgeführte vertragliche Bindung des Landes Berlin verwiesen (Anmerkung: Gemeint ist hier der Kaufvertrag der Markthalle Neun) wonach ein Marktbetrieb durch die Markthalle 9 auf der Eisenbahnstraße erfolgen soll. Der Bezirk setzt damit unter der Voraussetzung der verkehrsrechtlichen Machbarkeit und raumfachlichen Bewertung eine vertragliche Vereinbarung der damaligen Landesregierung Rot-Schwarz mit den Käufern und Betreibern der Markthalle um (Anmerkung: Gemeint ist hier wieder der Kaufvertrag der Markthalle Neun) .“

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Wir beziehen uns auf die europäische Datenschutzgrundverordnung. Diese enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten, Art. 1.1 Datenschutzgrundverordnung. Die Verarbeitung z. B. auch Veröffentlichung der Daten muss rechtmäßig sein. Rechtmäßig ist auf die Frage bezogen insbesondere die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung. Sofern vorhanden, müsste die Rechtsgrundlage der Verantwortliche benennen können oder mit Einbindung der sie betreffenden personenbezogenen Daten der betreffenden Person, Art. 6 Abs. 1., wie hier zum Beispiel von den Mieter*innen und den Anwesenden. Sofern tatsächlich wie behauptet eine komplette Liste der Mieter*innen des Kiezraumes herausgegeben wurde, muss der Verantwortliche die erteilten Einwilligungen für eine Verarbeitung und Veröffentlichung nachweisen können. Gewerbe- und Geschäftsnamen ohne Personenbezug fallen grundsätzlich nicht unter den Datenschutz, jedoch haben an dem Treffen ja keine Gewerbe teilgenommen, sondern Personen. Insofern beziehe ich mich auf die anfangs gemachten Ausführungen.

 

zu Frage 2: Das Verarbeiten und damit auch zum Beispiel das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten der Anwesenden ist nur rechtmäßig, wenn die Anwesenden zu der Veröffentlichung eine Einwilligung erteilt haben, siehe auch Frage 1. Bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Branchenbuch erfolgt dieses vermutlich im Rahmen eines Vertrages, Art. 6 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung, und ist damit rechtmäßig.

 

zu Frage 3: Zum mittlerweile wiederholten Mal: Der Vertrag sichert der der Markthalle 9 nicht zu, einen Straßenmarkt zu betreiben. Ich habe mich auf den Vertrag bezogen, um deutlich zu machen, dass seinerzeit von der damaligen Landesregierung ein Konzept ausgewählt wurde, das diesem Vertrag zugrunde liegt, dass einen Straßenmarkt vorsieht. Diese Vereinbarung verstehe ich als Auftrag, diesen Antrag entsprechend wohlwollend zu prüfen. Letztendlich und jetzt kommen wir wieder zum gleichen Schluss ist das Berliner Straßengesetz die letztgültige Entscheidungsgrundlage. Nichts anderes drücken im Übrigen die von Ihnen in Ihrer Frage gewählten Zitate aus.

 

Frau Köhne: Meine erste Nachfrage ist: Warum weigert sich das Bezirksamt, endlich Transparenz zu zeigen und endlich seiner Auskunftspflicht nachzukommen und sachgerecht die mehrfach gestellte Einwohneranfrage nach der Herkunft des zivilrechtlich und eigentlich vor der Öffentlichkeit und im Normalfall auch vor dem Bezirksamt geheimen Kaufvertrages der Markthalle 9 in die Hände von BezStRin Frau Gerold in der BVV am 19.10.2022 und damit auch in die Hände der Bezirksamtsabteilung in ihrer Zuständigkeit zu erklären, denn schließlich kann der Kaufvertrag der Markthalle 9 dorthin nicht vom Himmel gefallen sein und es wird hierbei ausdrücklich dazu festgehalten, dass hier in keiner Weise nachgefragt wird, ob der Kaufvertrag der Markthalle 9 Bestandteil des Antrages auf Sondernutzung ist oder Ähnliches, was daher bei der Beantwortung dieser Frage überhaupt nichts zur Sache tut…

 

Herr Heise: Frau Köhne…

 

Frau Köhne: Dazu wird hierzu endlich und zu mehrfach wiederholten Male…

 

Herr Heise: Frau Köhne…

 

Frau Köhne:um eine sachgerechte und angemessene Antwort zu dieser Frage gebeten.

 

Herr Heise: Frau Köhne… die Frage ist glaube ich angekommen. Sie können noch eine zweite Frage stellen, aber bitte keine Referate halten.

 

Frau Köhne: Na ja, also… ich meine, ich habe die Anwohner*innenanfrage mehrfach gestellt, ich habe nie eine Antwort dazu bekommen. Irgendwann muss ich doch mal Antwort kriegen. Also Sie müssen auch verstehen, dass… Sie hat ja eine Auskunftspflicht… Der muss sie nachkommen.

 

Herr Heise: Frau Köhne… das Bezirksamt beantwortet die Anfragen nach bestem Wissen und Gewissen im Einklang mit dem Bezirksamt…

 

Frau Köhne:  ja, hat sie bisher nicht.

 

Herr Heise:und wie das Bezirksamt diese Anfragen beantwortet, obliegt nicht der Beurteilung der BVV, insofern kann ich nur darauf verweisen, das Bezirksamt antwortet, wie es zu antworten gedenkt.

 

Frau Köhne: Sie gehört zu Ihrer Partei natürlich sind Sie Ihrer Meinung, aber… das sehe ich anders.

 

Herr Heise: Frau Köhne, mit Verlaub…

 

Frau Köhne: Okay. Die nächste Frage ist: Da in der benannten Einwohner*innenanfrage, auf die ich mich schon bezogen habe, jetzt zu meiner Einwohner*innenanfrage. Also da in der benannten Einwohner*innenanfrage zur BVV-Drucksache DS0726/VI in den Fragen 2 bis 5, explizit nicht nach personenbezogenen Daten gefragt wird, sondern vielmehr nach den Namen und Adressen von Geschäften und Gewerben gefragt wird, deren Namen eben nicht unter den Datenschutz fallen, ist hier die Frage, ob das Bezirksamt nun diese Frage, die ich da gestellt habe Einwohner*innenanfrage, im Nachhinein beantworten wird und damit seiner Auskunftspflicht nachkommt, weil ansonsten… wird das Bürgerinteresse einfach fortlaufend ignoriert vom Bezirksamt.

 

BezStRin Frau Gerold:   Frau Köhne, ich glaube, ich habe auch ohne das nochmal zu recherchieren, kann ich glaube ich sagen, dass ich von keiner Einwohnerin so viele Fragen in so einer Ausführlichkeit bisher beantwortet habe wie von Ihnen. Insofern muss ich glaube ich zurückweisen, dass ich mich in irgendeiner Form weigern würde, Ihre Anfragen zu beantworten -  ganz im Gegenteil.

 

Zur fünften Frage: Wie ich eben ausgeführt habe, haben Personen teilgenommen und wenn Sie das so genau in… auch in der Vergangenheit schon hätten wissen wollen, dann haben wir Ihnen auch mitgeteilt, dass Sie gerne zu der Veranstaltung hätten dazu kommen können. Davon haben Sie keinen Gebrauch gemacht… das tut mir dann leid für Sie.

 

Herr Heise: Vielen Dank, Frau Stadträtin.

 

 
 

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