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Drucksache - DS/0706/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Übernahme der Schulbudgets, hier: Schüler*innenHaushalt in den kommenden Haushalt 2024/25 unter dem Haushaltstitel ‚Schüler*innenHaushalt‘ einzustellen.
Im Jahr 2024 soll acht Schulen dafür je mindestens 2000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2025 soll ebenfalls acht Schulen dafür je mindestens 2000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die pädagogische Begleitung wird ab 2024 auch weiterhin durch Mittel der SenBJF finanziert, belastet somit nicht den bezirklichen Haushalt.
Begründung:
Herkömmliche Beteiligungsformen schließen Kinder und Jugendliche zumeist aus, passen selten zu ihren Möglichkeiten und Bedarfen und bieten oft nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten. Diese unzureichende Beteiligung führt zu mangelnder Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, verhindert den Aufbau von Kompetenzen und kann so eine ablehnende Haltung gegenüber Politik erzeugen.
Kinder- und Jugendbeteiligung muss im eigenen Lebensumfeld ansetzen und eine relevante Veränderung ermöglichen. Beteiligung muss alle ansprechen, nicht nur die bereits engagierten Kinder und Jugendlichen – dies kann nur in der Schule gelingen.
Der Schüler*innenHaushalt fördert demokratische Kompetenzen und demokratische Strukturen an Schulen, denn im Mittelpunktsteht die von Schüler*innen selbstorganisierte Entscheidung über ein festes Budget. Alle Schüler*innen sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Die Evaluationsergebnisse zu den Lern- und Demokratieerfahrungen bzgl. des Schüler*innenHaushalt 2020 geben klare Einblicke:
Quelle: https://www.servicestelle-jugendbeteiligung.de/wp-content/uploads/2021/03/Abschlussbericht_SH_2020_PDF.pdf
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHIRW 25.09.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Übernahme der Schulbudgets, hier: Schüler*innenHaushalt in den kommenden Haushalt 2024/25 unter dem Haushaltstitel ‚Schüler*innenHaushalt‘ einzustellen.
Im Jahr 2024 soll zwölf Schulen dafür je mindestens 1.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2025 soll ebenfalls zwölf Schulen dafür je mindestens 1.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die pädagogische Begleitung wird ab 2024 auch weiterhin durch Mittel der SenBJF finanziert, belastet somit nicht den bezirklichen Haushalt.
BVV 25.09.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Übernahme der Schulbudgets, hier: Schüler*innenHaushalt in den kommenden Haushalt 2024/25 unter dem Haushaltstitel ‚Schüler*innenHaushalt‘ einzustellen.
Im Jahr 2024 soll zwölf Schulen dafür je mindestens 1.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2025 soll ebenfalls zwölf Schulen dafür je mindestens 1.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die pädagogische Begleitung wird ab 2024 auch weiterhin durch Mittel der SenBJF finanziert, belastet somit nicht den bezirklichen Haushalt.
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