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Drucksache - DS/0660/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in zukünftigen Investitionsplanungen bei den zu sanierenden Gebäuden und Neubauten die Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung/Wärmeversorgung aufzuführen. Das Bezirksamt wird ebenfalls beauftragt, innerhalb der nächsten 4 Monate für die in der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 aufgelisteten zu sanierenden Gebäuden und Neubauten aufzuführen, welche Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung/Wärmeversorgung benötigt würden.
Begründung Gemäß dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) sind die Bezirke verpflichtet, den Endenergieverbrauchs ihrer bezirklichen Liegenschaften bis zum Jahr 2030 um mindestens 20 Prozent und des Primärenergieverbrauchs bis zum Jahr 2045 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Verbrauchswerten des Jahres 2010 zu senken. Eine Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 hätte diese Anforderungen bereits einkalkulieren können, was bis nach der Sommerpause nachgeholt werden sollte. Mit der Erfassung der energetischen und nicht energetischen Kosten kann das Bezirksamt gegenüber dem Senat den finanziellen Bedarf zur Erreichung des EWG Bln Einsparziels bis 2030 anmelden und Geld vom Land Berlin aus dem Fond für Klimaschutz beantragen. Im BVV Beschluss „Klimanotstand in Friedrichshain-Kreuzberg“ vom 16.6.2021 hat die BVV bereits dafür gestimmt, sofort ambitioniertere Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe zu ergreifen, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. 2.a. fordert "Energetische Sanierungen sowie Ausstattung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen (Solarthermie und Photovoltaik) sollen zum Standard aller bezirklichen Immobilien werden." (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9543). Die Investitionsplanung sollte dieser Forderung entsprechen. Die bezirkliche Klimabeirat hat in einem einstimmigen Votum zur Investitionsplanung dazu aufgefordert, der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand entsprechend in bezirklichen Gebäuden bei Sanierung oder Ersatz von Heizungen ab sofort nur noch CO2-neutrale Heizungen auszuschreiben und dies in der jeweils beim Land eingereichten Investitionsplanung des Bezirks explizit zu verankern (zukünftig schon im Entwurf des BA). (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/gremien/klimabeirat/) In Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Quorum für den Volksentscheid "Berlin 2030 klimaneutral" erreicht. 76,7% der Wähler*innen haben zugestimmt. (https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2023/AFSPRAES/ve/ergebnisse_bezirk_02.html) Der Bezirk kann sich also auf den klaren Mehrheitswunsch seiner Wähler*innen berufen, wenn er erweiterte Möglichkeiten und eine schnelle Gangart fordert. Die Anwohner*innen unseres Bezirks erwarten von ihrer Verwaltung, dass sie ihre Vorbildfunktion wahrnimmt. Da fast 50% des Energieverbrauchs den Gebäudebereich betrifft, muss dieser prioritär für den Klimaschutz angegangen werden. Das Bezirksamt wird aufgefordert, diesen Anforderungen in der Investitionsplanung Rechnung zu tragen.
BVV 26.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHIRW 23.05.2023 BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in zukünftigen Investitionsplanungen bei den zu sanierenden Gebäuden und Neubauten die Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung/Wärmeversorgung aufzuführen. Das Bezirksamt wird ebenfalls beauftragt, innerhalb der nächsten 4 Monate für die in der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 aufgelisteten zu sanierenden Gebäuden und Neubauten aufzuführen, welche Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung/Wärmeversorgung benötigt würden.
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