Drucksache - DS/0303-01/VI  

 
 
Betreff: Keinen Schritt zurück machen – digitale Sitzungen der BVV weiterhin ermöglichen
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0303/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Heihsel Dr., Marlene 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss Überweisung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management Vorberatung
06.12.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Beratung ff
19.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) gegenstandslos   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      
Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management Vorberatung
14.05.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM)      
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Beratung ff
09.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) vertagt   
13.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Entscheidung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_ÄA_digitale Sitzungen  
VzK_digitale Sitzungen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird unter Einbezug des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg beauftragt, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat umgehend aktiv eine gesetzliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen bezüglich hybrider Sitzungsformen einzufordern und voranzutreiben. Im Konkreten soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass hybride Sitzungen der BVV, der Ausschüsse, sowie sonstiger Gremien der BVV und der Fraktionen prinzipiell möglich sind. Rein digitale Sitzungen der BVV, der Ausschüsse und Gremien sollen hingegen nur in besonderen Einzelfällen im Ermessen des Ältestenrates beziehungsweise der Ausschussvorsitzenden in Absprache mit den Ausschussmitgliedern zulässig sein. Die Bezirksverordnetenversammlung ist, nachdem das Bezirksamt die Aufforderung zur Gesetzesänderung an das Berliner Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat gerichtet hat, in Kenntnis zu setzen. Mindestens alle zwei Monate wird über den aktuellen Sachstand berichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beabsichtigt anschließend, die hybride Sitzungsform der BVV (BVV-Sitzungen, Ausschusssitzungen, Gremiensitzungen, Fraktionssitzungen) als einen festen Bestandteil in ihre Geschäftsordnung zu verankern. Das Bezirksamt soll darüber hinaus mit dem Senat und dem RdB an Lösungen arbeiten, die es allen BVVn und ihren Ausschüssen ermöglicht auch in einer pandemischen Lage oder vergleichbaren Notlagen in Präsenz zu tagen. Dazu gehört das Angebot größerer Sitzungssäle, die Finanzierung von Masken und Tests und ein Budget für die Anmietung externer Räumlichkeiten.

 

Begründung:

hrend der Pandemie tagten die Bezirksverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse und Gremien rein digital. Durch die Gesetzesinitiative des Abgeordnetenhauses von Berlin waren digitale Sitzungen nach § 8a BezVwG für „außergewöhnliche Notlagen" möglich.  Nach dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes endet somit auch die „außergewöhnliche Notlage". Damit einhergehend fehlt die rechtliche Grundlage für hybride Sitzungen außerhalb von Notlagen, auch wenn diese in den Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen bereits Bestandteil sind. Die hybride Tagungsform bietet einen entscheidenden Vorteil für die Verordneten und Gremienmitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung: sie ermöglicht und fördert aktiv die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie.

 

 

Verwalt 06.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird unter Einbezug des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg beauftragt, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat umgehend aktiv eine gesetzliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen bezüglich hybrider Sitzungsformen einzufordern und voranzutreiben. Im Konkreten soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass hybride Sitzungen der BVV, der Ausschüsse, sowie sonstiger Gremien der BVV und der Fraktionen prinzipiell möglich sind, wobei Präsenztagungen präferiert werden. Rein digitale Sitzungen der BVV, der Ausschüsse und Gremien sollen hingegen nur in besonderen Einzelfällen im Ermessen des BVV Vorstands und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat zulässig sein. Die Bezirksverordnetenversammlung ist, nachdem das Bezirksamt die Aufforderung zur Gesetzesänderung an das Berliner Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat gerichtet hat, in Kenntnis zu setzen. Mindestens alle zwei Monate wird über den aktuellen Sachstand berichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beabsichtigt anschließend, die hybride Sitzungsform der BVV (BVV-Sitzungen, Ausschusssitzungen, Gremiensitzungen, Fraktionssitzungen) als einen festen Bestandteil in ihre Geschäftsordnung zu verankern. Das Bezirksamt soll darüber hinaus mit dem Senat und dem RdB an Lösungen arbeiten, die es allen BVVn und ihren Ausschüssen ermöglicht auch in einer pandemischen Lage oder vergleichbaren Notlagen in Präsenz zu tagen. Dazu gehört das Angebot größerer Sitzungssäle, die Finanzierung von Masken und Tests und ein Budget für die Anmietung externer Räumlichkeiten.

 

 

PBGO 13.06.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

BVV 28.06.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird unter Einbezug des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg beauftragt, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat weiterhin eine gesetzliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen bezüglich hybrider Sitzungsformen einzufordern und voranzutreiben. Im Konkreten soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass hybride Sitzungen der BVV, der Ausschüsse, sowie sonstiger Gremien der BVV und der Fraktionen prinzipiell möglich sind, wobei Präsenztagungen präferiert werden. Rein digitale Sitzungen der BVV, der Ausschüsse und Gremien sollen hingegen nur in besonderen Einzelfällen im Ermessen des BVV Vorstands und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat zulässig sein. Die Bezirksverordnetenversammlung ist, nachdem das Bezirksamt die Aufforderung zur Gesetzesänderung an das Berliner Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat gerichtet hat, in Kenntnis zu setzen und über den aktuellen Sachstand zu berichten. Das Bezirksamt soll darüber hinaus mit dem Senat und dem RdB an Lösungen arbeiten, die es allen BVVn und ihren Ausschüssen ermöglicht auch in einer pandemischen Lage oder vergleichbaren Notlagen in Präsenz zu tagen. Dazu gehört das Angebot größerer Sitzungssäle, die Finanzierung von Masken und Tests und ein Budget für die Anmietung externer Räumlichkeiten.

 

 

BVV 20.03.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management
  • Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (federführend)

 

 

Stammbaum:
DS/0303/VI   Keinen Schritt zurück machen – digitale Sitzungen der BVV weiterhin ermöglichen   FDP   Beschluss Überweisung
DS/0303-01/VI   Keinen Schritt zurück machen – digitale Sitzungen der BVV weiterhin ermöglichen   FDP   Beschluss Überweisung
 
 

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