Drucksache - DS/0481/VI  

 
 
Betreff: Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, Ahmet 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Wortprotokoll zur Aussprache DS/0481/VI  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurden die bereits bewilligten zwei Marktstände in der Eisenbahnstr. 42 und 43 (vor der Markthalle IX.) erstmalig beantragt und genehmigt? (genaues Datum)
  2. Wann hat der jetzige Betreiber der Markthalle IX. erstmalig die zwei Marktstände beantragt?
  3. Wie oft wurden die Genehmigungen seit 2012 verlängert?
  4. Wann haben die Betreiber der Markthalle IX. ihren Antrag zur Erweiterung ihrer Marktstände beim Straßen- und Grünflächenamt gestellt? (genaues Datum)
  5. Wie viele Marktstände wurden vom Betreiber der Markthalle beantragt? (Bitte um genaue Anzahl und die jeweilige Standfläche)
  6. In dem im Umfeld der Markthalle IX. plakatierten Informationsschreiben des Bezirksamtes stand „Der bereits staatfinde Samstagsmarkt mit zwei Ständen ist im 2012 in Kraft getretenen Kaufvertrag für Markthalle IX. festgeschrieben.“. Wie ist diese Regelung genau im Kaufvertrag formuliert? (Bitte die genaue Formulierung aus dem Kaufvertrag)
  7. In diesem Informationsschreiben stand auch: „Dieser Vertrag sieht auch eine Erweiterung der Flächen vor, sofern dies machbar ist“. Wie ist diese Regelung genau im Kaufvertrag formuliert?
  8. Darf ein Immobilienbesitzer, z.B. wie der Verkäufer der Markthalle IX., die Sondernutzungsrechte im Straßenland vor seiner Immobilie selber bestimmen?
  9. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
  10. Darf ein Immobilienbesitzer, z.B. wie der Verkäufer der Markthalle IX., die Sondernutzungsrechte im Straßenland für den Käufer seiner Immobilie selber bestimmen?
  11. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
  12. Ist dem Bezirksamt die Unterschriftenliste der Gewerbetreibende, die keine Ausweitung wünschen, bekannt?
  13. Wenn ja, wie viele Gewerbetreibende aus der Eisenbahnstraße haben gegen die Ausweitung des Wochenmarktes unterschrieben?
  14. Die Vertreterin des Bezirksamts hat auf der BVV-Sitzung am 19.10.2022 gesagt, „Es liegen eine positive Rückmeldung, zwölf neutrale Rückmeldungen und eine negative Rückmeldung vor“ und „Es wurden Ladenlokale mit Schaufenster Richtung Eisenbahnstraße befragt; insgesamt liegen 14 Ergebnisse vor“. Sind diese Aussagen mit dieser Liste vereinbar bzw. wie erklären Sie sich die Widersprüche?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

Herr Iyidirli (SPD): Sehr geehrter Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unsere zweite Anfrage zur Eisenbahnstraße. Dieses Thema wurde auch zwei Mal im Verkehrsausschuss diskutiert. Es gab auch mehrere Zeitungsartikel.

Die Antworten und Erklärungen der Stadträte variierten sich und tauchten immer weitere Unklarheiten auf. Die Information war lückenhaft.

Was ich bei der ersten großen Anfragen gesagt habe, möchte ich hier wiederholen: Wir, fast alle Fraktionen der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg legen auf Transparenz und Bürgerbeteiligung einen sehr großen Wert. Es wurde auch immer zusätzlich gefordert, dass die Beteiligung von bestimmten Gruppen besser und gezielter organisiert werden sollen. Genau das vermissen wir jetzt hier in der Eisenbahnstraße.

Bei den Antworten der großen Anfrage war der Sachstand vor Anfrage, dann ist es im Verkehrsausschuss plötzlich ein Antrag geworden. In diesem Kiez, in dieser Straße gibt es Nutzungskonflikte. Das ist nicht neu. Diese Art von agieren des Bezirksamtes verstärkt dort die Konflikte, macht die nachbarschaftliche Gemeinschaft kaputt.

Die touristischen Ströme, vollverstopfte Gehwege, Vermüllung belasten diesen Kiez schon sehr stark. Bei den kritischen Fragen war die Antwort, dass es durch den Kaufvertrag geregelt sei. Das kann nicht sein. Das ist für uns nicht haltbar, da ein privater Kaufvertrag die kommunale Verwaltung so nicht binden kann. Das geht nicht.

Wenigstens würden wir uns sehr freuen, wenn diese Rechtskonstruktion hier erklärt wird.

Letztes Mal hatte ich auch gesagt, es wäre fatal, dort einen Straßenmarkt ohne Vergabeverfahren und ohne Beteiligung der Anwohnenden und Gewerbetreibenden unter dem Deckmantel Erweiterung der bestehenden Genehmigung von zwei Ständen einzuführen. Jetzt ist es aber bekannt geworden, dass es dort auch noch sukzessive Erweiterung der jetzt beantragten Erweiterung geplant sei. Also Erweiterung der Erweiterung.

Man hat jetzt den Eindruck, dass ein richtiger und kompletter Straßenmarkt in Raten umgesetzt wird, und zwar ohne Beteiligung, ohne Ausschreibung und das finden wir falsch. Es darf doch nicht der Eindruck entstehen, dass das Bezirksamt vielmehr die Interessen einer Unternehmergruppe unterstützt.

Mit dieser Anfrage wollen wir mehr Transparenz, mehr Beteiligung und mehr Information, damit Bezirksverordnete, Gewerbetreibende und Anwohnende endlich eine Klarheit haben. Wir hoffen, dass auch das Bezirksamt mit offenen und klaren Antworten jetzt endlich dazu beitragen wird.

Ich würde außerdem darum bitten, dass die Fragen auch vorgelesen werden. Herzlichen Dank.

 

Herr Heck: Vielen Dank Herr Iyidirli und es antwortet Ihnen Bezirksstadträtin Frau Annika Gerold.

 

BezStRin Frau Gerold: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Verordnete und Gäste, sehr geehrter Herr Iyidirli, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt und werde wie gewünscht, die Fragen vorlesen:

 

1. Frage: Wann wurden die bereits bewilligten Marktstände in der Eisenbahnstraße 42 und 43 vor der Markthalle erstmalig beantragt und genehmigt? Genaues Datum.

 

zu Frage 1: Der erstmalige Antrag wurde am 12.08.2011 gestellt. Die erste Genehmigung erfolgte am 17.07.2012r den Zeitraum ab dem 18.08.2012.

 

2. Frage: Wann hat der jetzige Betreiber der Markthalle Neun erstmalig die zwei Marktstände beantragt?

 

zu Frage 2: Die beiden seither genehmigten Marktflächen waren bereits Gegenstand des unter 1. genannten Antrags.

 

3. Frage: Wie oft wurden die Genehmigungen seit 2012 verlängert?

 

zu Frage 3: Die Genehmigungen wurde seit erster Antragstellung derzeit insgesamt acht Mal erneuert, die Genehmigung erfolgte zunächst mit einjähriger, später mit zweijähriger Gültigkeitsdauer. Bereits im ersten Antrag von 2012 wiesen die Betreiber darauf hin, dass angestrebt wird, den Markt schrittweise zu vergrößern und erneuerten diese Aussage jeweils in den Folgeanträgen.

 

4. Frage: Wann haben die Betreiber der Markthalle Neun ihren Antrag zur Erweiterung ihrer Marktstände beim Straßen- und Grünflächenamt gestellt? Genaues Datum.

 

zu Frage 4: Der aktuell vorliegende Antrag datiert vom 02.11.2022.

 

5. Frage: Wie viele Marktstände wurden vom Betreiber der Markthalle beantragt? Bitte um genaue Anzahl und die jeweilige Standfläche.

 

zu Frage 5: Eine Präzisierung im Sinne einer genauen Anzahl der Stände ist noch nicht in diesem Antrag enthalten. Beantragt wurden lediglich zusätzliche Flächen, umrissen in einem Plan. Eine Pzisierung muss noch nachgereicht werden. Im Rahmen des Vorantrages war die Erweiterung um fünf …, Entschuldigung, vier Stände im Gespräch.

 

6. Frage: In dem im Umfeld der Markthalle Neun plakatierten Informationsschreiben des Bezirksamtes stand, Zitat: Der bereits stattfindende Samstagsmarkt mit zwei Ständen ist 2012 in Kraft getreten, im Kaufvertrag für die Markthalle Neun festgeschrieben“, Zitatende.

Wie ist diese Regelung genau im Kaufvertrag formuliert? Bitte die genaue Formulierung aus dem Kaufvertrag.

 

zu Frage 6: Ich möchte erst einmal noch mal allgemein zum Kaufvertrag ein paar Anmerkungen machen: Dem Verkauf der Markthalle ging bekanntermaßen ein längerer Auswahlprozess voraus, der 2010 gestartet wurde und im Frühjahr 2011 vom Aufsichtsrat der Berliner Großmarkt GmbH entschieden wurde. Vorsitzender des Aufsichtsrates war damals Staatssekretär Jens-Peter Heuer von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, von Senator Wolf, Harald Wolf, beide Die Linke.

Neben der Senatsverwaltung für Wirtschaft von Senator Wolf war das als Vertreter der Stadt Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, damalig Senator Michael Müller, SPD. Und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg war ebenfalls durch den damaligen Bürgermeister Franz Schulz, Bündnis90 / Die Grünen und der stellvertretende Bezirksbürgermeister Dr. Peter Beckers am Auswahlprozess aktiv beteiligt.

Es war ein besonderes Vorhaben, weil erstmals nicht an den Bieter mit dem besten finanziellen Angebot verkauft werden sollte durch die Landesregierung so, wie das in den vorherigen Jahren praktiziert wurde durch Rot-Rot, sondern das beste Konzept entscheiden sollte.

Gewonnen hat den Wettbewerb damals das Konzept der heutigen Betreiber. Das Konzept hat also die entscheidende Rolle bei der Entscheidung gespielt. Es ist die Geschäftsgrundlage für den Vertrag und war daher auch zentraler Bestandteil des Kaufvertrages.

Die Betreiber bekommen die Halle, Berlin bekommt das Konzept, das Konzept, dass der Rot-Rote Senat bestellt hat und damit es am Ende nicht anders kommt, wurde eine Nutzungsbindung vereinbart für 15 Jahre. Die Betreiber sind also 15 Jahre daran gebunden, das Konzept, mit dem sie sich beworben haben, umzusetzen. Jedes Jahr hat der Liegenschaftsfonds, später die BIM abgeprüft, ob das Konzept auch wie im Kaufvertrag vereinbart umgesetzt wurde.

Zum Straßenmarkt steht im Vertrag unter § 6 - Nutzungsbindung, Zitat: Straßenmarkt Eisenbahnstraße einmal pro Woche“.

 

7. Frage: In diesem Informationsschreiben stand auch, das Informationsschreiben des Bezirksamtes ist hier gemeint, Zitat: Dieser Vertrag sieht auch eine Erweiterung der Flächen vor, sofern dies machbar ist.“, Zitatende.

Wie ist diese Regelung genau im Kaufvertrag formuliert?

 

zu Frage 7: Der Vertrag hält das Ergebnis des Konzeptverfahrens fest, dass im Rahmen der transparenten Liegenschaftspolitik durch das Land Berlin durchgeführt wurde, mit welchem sich die M9 beworben hat und gegen Mitbewerber*innen durchgesetzt hat und auf dessen Grundlage das Grundstück veräert wurde. Ein Straßenmarkt war Bestandteil des Konzeptes.

Im Kaufvertrag haben Käufer und Verkäufer vereinbart, Zitat: Straßenmarkt Eisenbahnstraße einmal pro Woche“.

Darüber hinaus ist im Vertrag festgehalten, dass die Flächenaufteilung flexibel angepasst werden müssen. Die Erteilung einer Sondernutzung ist ein separates Prüfverfahren gemäß Berliner Straßengesetz und kann auch abgelehnt werden. Sondernutzungen sollen in der Regel erlaubt werden, wenn ihnen öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Sollten öffentliche Interessen dem entgegenstehen, so wird der Antrag versagt.

Das öffentliche Interesse stellt die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen. In Bezug auf das Straßengesetz bedeutet das, dass der Gemeingebrauch der Straße nicht erheblich eingeschränkt werden darf. Hierbei sei darauf verwiesen, dass Märkte regelmäßig auf öffentlichem Straßenland stattfinden, dass zu diesem Zwecke temporär nicht für den Straßenverkehr zur Verfügung steht, vgl. beispielsweise Marktgeschehen Boxhagener Platz auf Straßenland.

Öffentliche Interessen sind darüber hinaus beispielsweise Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Lieferverkehr, Lärmschutz, Nachversorgung und dergleichen.

Zusammengefasst: Jede Sondernutzung, ob Schankvorgarten, Warenauslage, Marktgeschehen oder Veranstaltungen schnkt die Straßen- oder Gehwegnutzung ein.

Wahrscheinlich gibt es auch bei der jeder dieser Sondernutzung jemanden, dem dies nicht gefällt, aus welchen Gründen auch immer, möglicherweise auch individuell nachvollziehbar. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit öffentlichem Interesse und das wird hier in diesem Verfahren auch sorgfältig geprüft.

 

8. Frage: Darf ein Immobilienbesitzer zum Beispiel wie der Verkäufer der Markthalle Neun die Sondernutzungsrechte im Straßenland vor seiner Immobilie selber bestimmen?

 

zu Frage 8: Nein. Im Rahmen des Erlasses einer Sondernutzungserlaubnis, die durch die zuständige Behörde erteilt wird, erfolgt eine Prüfung im gesetzlichen Rahmen gemäß der unter Frage 7 aufgeführten Kriterien.

 

9. Frage: Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

 

zu Frage 9: Es gilt grundsätzlich § 11 des Berliner Straßengesetzes. Hierin ist unter Absatz Nr. 1, Zitat: Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde“, Zitatende, festgehalten.

Die Sondernutzungserlaubnis soll in der Regel dann erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen. Sondernutzungsrechte werden in der Regel befristet erteilt.

 

10. Frage: Darf ein Immobilienbesitzer, zum Beispiel wie der Verkäufer der Markthalle Neun, die Sondernutzungsrechte im Straßenland für den Käufer seiner Immobilie selbst bestimmen?

 

zu Frage 10: Die Antwort ergibt sich aus der Antwort zu Frage 8 und 9.

 

11. Frage: Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

 

zu Frage 11: Entfällt somit.

 

12. Frage: Ist dem Bezirksamt die Unterschriftenliste der Gewerbetreibenden, die keine Ausweitung wünschen, bekannt?

 

zu Frage 12: Ich nehme an, dass sich der Fragesteller auf die Unterschriftenliste bezieht, die am 08.11. an mein Büro im Rahmen eines Statements der Gruppierung, Zitat: Eisenbahnstraße lebt“, Zitatende, als Anlage per E-Mail übersandt wurde.

Darin enthalten waren ablehnende Stellungnahmen zu einer Ausweitung der Marktflächen. Dem Bezirksamt sind jedoch die Informationen, die denjenigen gegeben wurden, die auf dieser Liste unterschrieben haben, nicht bekannt.

Wie auch bereits in der letzten BVV ausgeführt, hat das Bezirksamt zur Kenntnis genommen, dass rund um die Markthalle Neun ein großer Informationsbedarf besteht. Auch hat das Bezirksamt zur Kenntnis genommen, dass viele falsche Informationen zur Markthalle Neun kursieren. Unter anderen deshalb haben wir uns entschieden, Transparenz zu schaffen und die von Ihnen angesprochenen Aushänge, Zitat: Das Bezirksamt informiert“, Zitatende, angebracht.

 

13. Frage: Wenn ja, wie viele Gewerbetreibende aus der Eisenbahnstraße haben gegen die Ausweitung des Wochenmarktes unterschrieben?

 

zu Frage 13: Auf der unter 12. genannten Liste haben zehn Gewerbetreibende gegen die Ausweitung des Wochenmarktes unterschrieben. Welche Informationen den Gewerbetreibenden zur Ausweitung über den amtlichen Aushang hinaus vorlagen oder vorgetragen wurde, ist uns nicht bekannt.

 

14. Frage: Die Vertreterin des Bezirksamts hat auf der BVV-Sitzung am 19.10.2022 gesagt, Zitat: Es liegen eine positive Rückmeldung, zwölf neutrale Rückmeldungen und eine negative Rückmeldung vor“, Zitatende und Zitatanfang: Es wurden Ladenlokale mit Schaufenster Richtung Eisenbahnstraße gefragt, insgesamt liegen 14 Ergebnisse vor“, Zitatende.

Sind diese Aussagen mit dieser Liste vereinbar bzw. wie erklären sich diese Widersprüche?

 

zu Frage 14: Dem Bezirksamt liegen keine Informationen über die Grundlage der unter 12. genannten Liste vor. Daher kann keine Aussage darüber getätigt werden, in welcher Form oder ob überhaupt Widersprüche bestehen.

Ich erläutere in diesem Zusammenhang gerne, worauf die Befragung des Bezirksamtes basiert und wie diese durchgeführt wurde:

Am 22.09.2022 und am 24.09.2022 haben zwei Mitarbeitende des Straßen- und Grünflächenamtes in insgesamt 14 Gewerbebetrieben im Abschnitt zwischen Muskauer und Wrangelstraße Gespräche geführt. Ziel war es, die verkehrliche Situation zu ermitteln und diesbezügliche Bedarfe zu ermitteln.

Hierbei stand primär die Frage im Raum, ob Probleme bei der Anlieferung gesehen werden. Es ging bei der Befragung nicht darum zu ermitteln, welche persönliche Meinung die Eigentümer*innen oder Mitarbeitenden zur Erweiterung des Marktes haben, sondern darum, ggf. entgegenstehende öffentliche Interessen im Sinne des Straßengesetzes zu ermitteln. Es handelte sich bei diesen Gesprächen nicht um eine Befragung im meinungspolitischen oder wissenschaftlichen Sinne, sondern um den Versuch, niedrigschwellig Bedarfe zu ermitteln und Informationen zu sammeln, die für den Genehmigungsprozess relevant sein könnten - immer in Bezug auf die Straßenverkehrssituation.

 
 

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