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Drucksache - DS/0429/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat für eine Änderung des Flächennutzungsplans auf dem Areal der geplanten A100 einzusetzen. Das Bezirksamt soll sich insbesondere für die Sicherung von bisher vorhandenen Nutzungen einsetzen. Auf Brach- und Konversionsflächen sollen Grünflächen, soziale und kulturelle Infrastruktur, öffentliche sowie kommunale Flächen, bezahlbare Wohnungen und Gewerbe geprüft und im gegebenenfalls geänderten Flächennutzungsplan dargestellt werden. In Anbetracht dieses Kontextes unterstützt und bekräftigt die Bezirksverordnetenversammlung insbesondere die in DS/0369/VI angekündigte Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Bezirksamt.
Begründung:
Am 30. März 2022 beschloss die BVV Friedrichshain-Kreuzberg den Dringlichkeitsantrag „Mobilitätswende beschleunigen statt Autopolitik von vorgestern machen: #A100Stoppen“ (DS/0147/VI). Im September diesen Jahres verkündete Bettina Jarasch, Mobilitätssenatorin von Berlin, den Flächennutzungsplan ändern zu wollen. Durch eine Änderung des Flächennutzungsplans kann der Weg geebnet werden für eine nachhaltige, effiziente und zukunftsorientierte Nutzung der A100-Flächen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll an einer Änderung des Flächennutzungsplans mitwirken und die schon geschehenen Bestrebungen mit Unterstützung der Bezirksverordnetenversammlung fortführen. So können die genannten Beschlüsse der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Umsetzung und die Nutzung der Flächen für soziale und kulturelle Infrastruktur, Grün- und Wohnflächen auf den Weg gebracht werden.
BVV 19.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat für eine Änderung des Flächennutzungsplans auf dem Areal der geplanten A100 einzusetzen. Das Bezirksamt soll sich insbesondere für die Sicherung von bisher vorhandenen Nutzungen einsetzen. Auf Brach- und Konversionsflächen sollen Grünflächen, soziale und kulturelle Infrastruktur, öffentliche sowie kommunale Flächen, bezahlbare Wohnungen und Gewerbe geprüft und im gegebenenfalls geänderten Flächennutzungsplan dargestellt werden. In Anbetracht dieses Kontextes unterstützt und bekräftigt die Bezirksverordnetenversammlung insbesondere die in DS/0369/VI angekündigte Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Bezirksamt.
BVV 29.03.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Verkehr und Ordnung, Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (federführend)
StadtWohn 20.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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