Drucksache - DS/0414/VI  

 
 
Betreff: „Gastarbeiter:innen“-Denkmal in Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:Iyidirli, AhmetShafaqyar, Moheb
Drucksache-Art:AntragBeschluss Überweisung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.10.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration Vorberatung
09.11.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Partizipation, Migration und Integration (PaMI) überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
01.12.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) überwiesen   
10.05.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration Vorberatung
19.04.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation, Migration und Integration (PaMI) vertagt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Gastarbeiter_innendenkmal  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Denkmal zur Erinnerung an die 1. Generation der „Gastarbeiter:innen“ an einem zentralen Ort in Kreuzberg zu errichten. Ziel ist es, einen Erinnerungsort für jene Einwander:innen zu schaffen, die ab den 1950er Jahren über Anwerbeabkommen als Arbeitskräfte in die damalige Bundesrepublik und später auch nach West-Berlin geholt wurden. Das Denkmal soll nicht nur aus einer Statue besteht, sondern die Geschichte der Arbeitsmigration nach Ende des zweiten Weltkrieges  dokumentieren und die Leistungen ebenso wie das mit der Migration vielfach verbundene Leid der damals so genannten „Gastarbeiter:innen“ anerkennen und würdigen. Das Denkmal soll noch zu  Lebzeiten der ersten Generation  in Kreuzberg errichtet werden; an der Konzeption und Entwicklung dieses Erinnerungsortes sollen insbesondere Migranten:innenorganisationen und nach Möglichkeit Gastarbeiter:innen“ der ersten Generation beteiligt werden.

 

 

Begründung:

 

Deutschland gilt heute als Einwanderungsland und ist von einer pluralen Gesellschaftsstruktur geprägt. Dies ist insbesondere auf die Anwerbeabkommen zurückzuführen, die die damalige Bundesrepublik in den 1950er und 1960er Jahren mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) geschlossen hat, um Arbeitskräfte für den wirtschaftlichen Aufbau zu gewinnen.

 

Die damalige Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland zielte auf einen befristeten Aufenthalt der Migrant:innen, der den Arbeitskräftemangel bestimmter Industriezweige der bundesdeutschen Nachkriegsökonomie ausgleichen sollte. Vorgesehen war, dass die angeworbenen Arbeitskräfte nach bestimmter Aufenthaltsdauer wieder in ihre Heimatländer zurückkehren sollten. Deshalb wurden sie als „Gastarbeiter:innen“ bezeichnet. Sie übten vorwiegend solche Tätigkeiten in der Industrie aus, die wegen des relativen Überhanges an Arbeitsplätzen und des steigenden Anspruchsniveaus einheimischer Arbeitnehmer:innen vor dem Hintergrund des bundesdeutschen „Wirtschaftswunders“ immer seltener von diesen ausgeführt wurden. Die „Gastarbeiter:innen“ übernahmen damit wichtige Ersatz-, Erweiterungs- und Pufferfunktionen und leisteten einen erheblichen Beitrag zum Erfolg der deutschen Ökonomie.

 

Diese Ausländer:innenbeschäftigung war an den Bedürfnissen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet, nicht aber an den Vorstellungen und Bedürfnissen der angeworbenen Arbeitsmigrant:innen. Dass viele sich dem ursprünglichen Rotationsgedanken der „Gastarbeiter“-Anwerbung entziehen und ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in die Bundesrepublik Deutschland und nach West-Berlin verlegen konnten, ist auch ein Beleg für ihre Unverzichtbarkeit für die bundesdeutsche Wirtschaft. 

 

Inzwischen hat jede:r Vierte in Deutschland und in Berlin einen Migrationshintergrund. Dies macht die Vielfalt unserer Stadt sowie unseres Bezirkes aus, dessen Stadtteil Kreuzberg in besonderem Maße und in vielfältiger Weise von der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte geprägt ist.

 

Dennoch wird in unserer Gesellschaft die Geschichte dieser Menschen kaum thematisiert: Nur Wenige wissen um ihre Leistung beim Wiederaufbau Nachkriegsdeutschlands und West-Berlins, der nicht unerheblich zu unserem Wohlstand beigetragen hat.

 

Die Vehemenz, mit der bis heute - und gerade heute wieder - eine breite Öffentlichkeit über Zuwanderung und Anwerbung ausländischer Fachkräfte diskutiert, belegt aber, dass diese Themen eine hohe politische Relevanz haben. Eine Würdigung der Leistungen der 1. Gastarbeiter:innen-Generation wäre damit nicht nur ein Ausdruck des Respekts vor diesen Einwander:innen und ihren Nachkommen, sondern von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und Wirkung.

 

 

BVV 19.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration
  • Ausschuss für Kultur und Bildung
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

 
 

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