Drucksache - DS/0383/VI  

 
 
Betreff: Sachstand Kommunikationsprozesse zur Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Koterewa, OljaKoterewa, Olja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.09.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie dringlich bewertet das Schulamt die Errichtung von Schulstraßen und Schulzonen?

 

  1. Wie ist der Stand des Kommunikationsprozesses zwischen Schulamt und den zur Errichtung von Schulstraßen und Schulzonen ausgewählten Schulstandorten?

 

  1. Auf welcher Basis erfolgt die ämterübergreifende Kooperation zur Errichtung von Schulstraßen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management   


 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie dringlich bewertet das Schulamt die Errichtung von Schulstraßen und Schulzonen?

 

Schulstraßen und Schulzonen werden vom Schul- und Sportamt ausdrücklich positiv bewertet, da dadurch der Autoverkehr reduziert und die Gefährdung von (insbesondere kleineren) Schülerinnen und Schülern verringert wird. Zur Umsetzung entsprechender bezirklicher Maßnahmen ist u.a. eine Abstimmung bezüglich der Definition und des Umfangs von Schulstraßen/-zonen mit dem Schul- und Sportamt, den jeweiligen Schulen sowie der regionalen Schulaufsicht des Bezirkes notwendig.

 

  1. Wie ist der Stand des Kommunikationsprozesses zwischen Schulamt und den zur Errichtung von Schulstraßen und Schulzonen ausgewählten Schulstandorten?

 

Nach unserem Kenntnisstand wurden noch keine konkreten Schulstandorte zur Umsetzung der Maßnahmen festgelegt.

Am 14.6.2022 fand ein Abstimmungstermin zwischen den Amtsleitungen und fachlich zuständigen Personen zwischen SchulSport und SGA statt. Ziel war die Vereinbarung der konkreten Zusammenarbeit an der Schnittstelle der Schulwegsicherheit. Grundlage des Treffens war der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung, welche sich seit März 2022 zwischen den beiden Ämtern in Abstimmung befindet. Ergebnis des Treffens war ein Zeitplan für das weitere Vorgehen.

 

Mit Versand der Gesprächsnotiz zu diesem Treffen am 20.06.2022 hat das SGA auch einen aufbauend auf diesem Treffen angepassten Entwurf für die Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Ämtern übermittelt. Seitens SchulSport wird eine Einbeziehung der Schulaufsicht zu diesem Thema als notwendig erachtet.

Am 8. September wurde dem SGA ein neuer zuständiger Mitarbeiter im Schul- und Sportamt benannt.

 

Die Kooperation ist insbesondere notwendig für:

Kommunikation mit den Schulen im Zuge konkreter Planungen und Bedarfsabfragen zur lokalen Anpassung des entwickelten Schulzonenkonzepts,

Kommunikation mit den Schulen in Bezug auf die mögliche Einrichtung und Betreuung temporärer Kfz-freier Schulstraßen.

 

  1. Auf welcher Basis erfolgt die ämterübergreifende Kooperation zur Errichtung von Schulstraßen?

 

Es wird zwischen dem Schul- und Sportamt, dem Straßen- und Grünflächenamt sowie der regionalen Schulaufsicht des Bezirkes eine Verwaltungsvereinbarung zur Kooperation im Themenfeld Schulwegsicherheit ausgehandelt. Ein Entwurf liegt vor.

r die Einrichtung von Schulstraßen bedarf es einer dauerhaften Betreuung der Sperrelemente, welche das SGA zur Verfügung stellt. Ähnlich wie bei den temporären Spielstraßen würde dies über eine Kooperationsvereinbarung ermöglicht. Für das Betreuen könnten sowohl Elternschaft als auch Schulpersonal in Frage kommen. Damit solche temporären Kfz-Sperrungen möglich werden, wird daher die Zusammenarbeit der Ämter notwendig.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt ist als Straßenbaulastträger zuständig für die Planung, die zielgruppengerechte Gestaltung, den Entwurf, den Bau und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Straßen, Wege und öffentlichen Plätze im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das Schul- und Sportamt ist im Bereich der Schulwegsicherheit u.a. zuständig für die Kommunikation mit den Schulen, ebenso die Schulaufsicht. Jedoch kann weder das Schul- und Sportamt, noch die Schulaufsicht Mitarbeitende der Schulen einfach so mit der Betreuung von Absperrelementen beauftragen. Die enge Abstimmung dieser drei Akteure sowie der betroffenen Schulen ist notwendig. Es bedarf jedoch der dauerhaften und freiwilligen Mitwirkung der Schulgemeinschaften an der konkreten Ausgestaltung und einer dauerhaften Betreuung der Sperrelemente. Daher sollten zuerst machbare Standorte vorgeschlagen und im Anschluss die jeweiligen Schulgemeinschaften einbezogen und zur Mitwirkung und Verantwortungsübernahme motiviert werden.

Seit der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes sind für die Erstellung der Schulwegepläne die Bezirke verantwortlich. Bislang ist ungeklärt, welches der beiden Ämter (SGA oder SchulSport) diese Erstellung übernimmt. Auch dieser Aspekt soll eigentlich Teil der Verwaltungsvereinbarung sein. Im Schul- und Sportamt konnte keine Personalstelle als Reaktion auf das Mobilitätsgesetz geschaffen worden. Dem Schul- und Sportamt stehen auch keine finanziellen Mittel für eine externe Beauftragung der Erstellung von Schulwegeplänen zur Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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