Drucksache - DS/0373/VI  

 
 
Betreff: EA030 - Nachfragen zum geplanten Bau des 3-Religionen-Kita-Hauses in der Marchlewskistraße 40
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.09.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass es einen Antrag auf 25 Baumfällungen zum Bau des 3-Religionen-Kita-Hauses im Bereich der Marchlewskistraße 40 gibt?
     
  2. Welche Prüfungen bzw. Gutachten (Baumschutz, Artenschutz) werden dafür vorgenommen?
     
  3. Ist die Naturschutzbehörde beauftragt? Wie ist deren Einschätzung (angesichts der vielen alten Bäume und auch seltenen verschiedenen teilweise geschützten Tierarten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Mäusebussard...etc.)?
     
  4. Wann ist mit einer Baugenehmigung zu rechnen?
     
  5. Hat es schon einmal den Fall gegeben, dass im Bezirk eine Baugenehmigung aus Klimaschutzgründen wie bei der Gesobau-Wohnanlage am Schlosspark Schönhausen in Pankow oder wegen Tier-bzw. Artenschutz wie beim Einheitsdenkmal in Mitte ausgesetzt bzw. abgelehnt wurde?

 

 

Beantwortung:  BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Ich habe jetzt hier öfters Zuarbeiten von anderen Fachbereichen bzw. eigentlich nur von einem, von Umwelt und Naturschutz, und dann sage ich das auch vorher immer.

Also Zuarbeit UmNat: Ja, dies trifft zu. Den Antrag auf Baugenehmigung hat der Bauherr am 08.06.2022 gestellt. Der Bauantrag sieht die Fällung von 25 Bäumen vor.

 

zu Frage 2: Zuarbeit UmNat: Weil von dem Bauvorhaben Bäume betroffen sind, wurde die untere Naturschutzbehörde von der Baugenehmigungsbehörde im Verfahren beteiligt. Derzeit wird geprüft, für welche Bäume nach den Vorschriften der Baumschutzverordnung die Fällgenehmigung erteilt werden muss.

Nach der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Baumschutzverordnung haben Gesichtspunkte des Baumschutzes grundsätzlich hinter dem gegebenen, d.h. bestehenden Baurecht zurückzutreten, sofern nicht durch eine vertretbare Verschiebung oder Veränderung des Baukörpers geschützte Bäume erhalten werden können oder eine bauordnungsrechtliche Stellplatzpflicht durch bereits vorhandene Stellplätze und die Schaffung eines weiteren Stellplatzes auf dem Grundstück ein anderer als der im Bauantrag vorgesehenen Stelle ohne Beseitigung geschützter Bäume erfüllt werden kann. Ich kann Ihnen das auch schriftlich noch mal geben, weil es ja so lange Sätze sind.

Nach der Konstruktion der Bauordnung für Berlin werden artenschutzrechtliche Belange nicht präventiv in Baugenehmigungsverfahren geprüft. Der Bauherr ist in Eigenverantwortung für die Einhaltung des Artenschutzes zuständig.

In dem von der Frage umfassten Vorhaben erfolgt eine artenschutzrechtliche Begutachtung und Abstimmung zwischen dem Bauherren und dem Umwelt- und Naturschutzamt.

 

zu Frage 3: Die Bau- und Wohnungsaufsicht hat UmNat zur Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren aufgefordert. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor, da die artenschutzrechtliche Begutachtung noch nicht vorliegt.

 

zu Frage 4: Nach Vorlage aller Stellungnahmen kann von einem Vorliegen der Baugenehmigung nach ca. vier Wochen ausgegangen werden. Somit vermutlich frühestens Mitte November.

 

Frau Roder: Eine Frage, die uns natürlich sehr bewegt ist, ob einzuschätzen ist, wann mit einer Baugenehmigung, des Bescheids einer Baugenehmigung zu rechnen ist und die große Frage, ob es schon mal den Fall gegeben hat, dass im Bezirk eine Baugenehmigung aus Klimaschutzgründen angesichts des ja auch vor zwei Jahren ausgerufenen Klimanotstands ausgesetzt bzw. abgelehnt wurde?

 

zu Nachfrage 1: Jetzt wieder Zuarbeit von UmNat: Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist in der Vergangenheit die Erweiterung der Kita Methfesselstraße aus Naturschutzgründen abgelehnt worden. Der Vorhabenträger ist die landeseigene Kindergärtencity. Bei dem in der Frage genannten Vorgang Einheitsdenkmal ist die Baugenehmigung nicht aus Artenschutzgründen abgelehnt worden. Es wurden vielmehr artenschutzrechtliche Auflagen gemacht.

Der in der Frage genannte Vorgang GESOBAU hat im Bezirk Pankow, da das Vorgehen des Bezirks rechtlich umstritten war, zu Konflikten mit der Senatsbauverwaltung geführt. Der Streit hat letztlich nur sich dadurch aufgelöst, dass die GESOBAU als Wohnungsbaugesellschaft des Landes Berlin den Bauantrag zurückgezogen hat.

Jetzt kommt noch was sozusagen von meinem Amt: Damit wurde die Rechtmäßigkeit des aufgestellten Bebauungsplan nicht vor Gericht geprüft. Hier zeigt sich das landeseigene Unternehmen deutlich sensibler auf Faktoren wie Umwelt, Klimaaspekte sowie Artenschutz zu reagieren in der Lage sind, welche eine Maximalverwertung von Grundstücken oder der maximalen Ausnutzung des gegebenen Baurechts widersprechen.

Von einem Privateigentümer, der ein solches Grundstück in die Verwertung bringen möchte, ist so viel Rücksichtnahme bis hin zu einem Bebauungsverzicht, obwohl es geltendes Baurecht gibt, sehr wahrscheinlich nicht zu erwarten. Privateigentümer müssten mindestens für das entgangene Baurecht entschädigt werden, sollte ein das Baurecht reduzierender Bebauungsplan rechtssicher festgesetzt werden können.

Dies ist ein weiteres gutes Argument dafür, dass Berlin alle Flächen, die in seinem Besitz oder im Besitz seiner Eigenbetriebe sind, halten muss und weitere Flächen kaufen oder zurückkaufen sollte, um Steuerungsfähigkeit auch in Klima- und Umweltschutzfragen zurückzugewinnen, die über die reine Kapitallogik hinausgehen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: