Drucksache - DS/0240/VI  

 
 
Betreff: Bootswrack im Urbanhafen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel Dr., MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Belastung besteht für die Umwelt durch das Bootswrack im Urbanhafen?

 

  1. Wenn das Bezirksamt nicht für eine Entfernung zuständig ist: Hat das Bezirksamt die zuständige Behörde aufgefordert zu handeln?

 

  1. Wenn sich niemand für das Entfernen des Wracks zuständig fühlt, wird das Bootswrack dauerhaft im Urbanhafen liegen bleiben?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt                   

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Belastung besteht für die Umwelt durch das Bootswrack im Urbanhafen?

 

Die Zuständigkeit für das Bootswrack und somit die Beurteilung der Belastungen liegt bei der SenUMVK.

 

  1. Wenn das Bezirksamt nicht für eine Entfernung zuständig ist: Hat das Bezirksamt die zuständige Behörde aufgefordert zu handeln?

 

Nein, da keine Zuständigkeit vorliegt (siehe 1).

 

  1. Wenn sich niemand für das Entfernen des Wracks zuständig fühlt, wird das Bootswrack dauerhaft im Urbanhafen liegen bleiben?

 

Die Zuständigkeit ist klar geregelt.

 

Bei einem ähnlichen Vorfall wurde im letzten Jahr durch das SGA in Ersatzvornahme ein gesunkenes Boot geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Kosten, Beauftragung, Koordination und Überwachung lagen damals beim SGA. Das SGA würde im aktuellen Fall nur in Ersatzvornahme tätig werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die zuständige SenUMVK geklärt wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 
 

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