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Drucksache - DS/0240/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Die Zuständigkeit für das Bootswrack und somit die Beurteilung der Belastungen liegt bei der SenUMVK.
Nein, da keine Zuständigkeit vorliegt (siehe 1).
Die Zuständigkeit ist klar geregelt.
Bei einem ähnlichen Vorfall wurde im letzten Jahr durch das SGA in Ersatzvornahme ein gesunkenes Boot geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Kosten, Beauftragung, Koordination und Überwachung lagen damals beim SGA. Das SGA würde im aktuellen Fall nur in Ersatzvornahme tätig werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die zuständige SenUMVK geklärt wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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