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Drucksache - DS/0180/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Stadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Wer genehmigt die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen?
Das Straßen- und Grünflächenamt genehmigt Spiel- und Nachbarschaftsstraßen als untere Straßenverkehrsbehörde.
2. Nach welchen Kriterien werden diese Straßen (Abschnitte) ausgesucht und nach welchen Kriterien die unterschiedlichen Zeiträume festgelegt?
Für die Wahl des Straßenabschnitts gibt es zwingende Voraussetzungen und wichtige Empfehlungen. Die Straße oder der Straßenabschnitt…
- muss eine Nebenstraße sein. - darf nicht durch ÖPNV befahren sein (Bus & Tram). - muss so gewählt sein, dass während der Sperrung die anliegenden Straßen weiter funktionieren. Ein Wendehammer kann eingerichtet werden. - darf keine größeren Parkplatzanlagen, Tiefgaragen, Gewerbehöfe o.ä. anliegend haben. - darf nicht Teil einer wichtigen Fahrradroute sein. - sollte zu einem großen Teil möglichst nicht aus Kopfsteinpflaster bestehen, da Kopfsteinpflaster für alle rollenden Fahrspiele ungeeignet ist. - sollte so orientiert oder mit Bäumen ausgestattet sein, dass sie in den heißen Sommermonaten genügend Schatten bietet. - sollte möglichst so kurz sein, dass sie zwischen den Sperrungen gut zu überblicken ist (wenn nicht, erhöht das den Betreuungsaufwand). - Die Wochentage und Zeiträume werden in Absprache mit den Nachbarschaftsinitiativen individuell nach den Gegebenheiten vor Ort und den Betreuungskapazitäten der engagierten Bürger*innen festgelegt.
3. Wie werden die Bürger*innen und Nachbarschaft zu diesen Entscheidungen mit einbezogen?
Friedrichshain-Kreuzberg ist eines der europaweit am dichtesten besiedelten urbanen Gebiete mit nur 6,4 m² Grünfläche pro Einwohner*in. Die öffentlichen Räume und besonders die Spielplätze und Parks sind daher sehr schnell überfüllt. Durch die Einrichtung temporärer Spielstraßen soll das überlastete Freiraumangebot im Bezirk entzerrt werden. Aus diesem Grund stellt das Bezirksamt zeitlich befristet öffentliche Straßen zur Verfügung, um Kindern mehr Platz zum Bewegen zu bieten und ihnen Spielaktivitäten zu ermöglichen.
Vor der Inbetriebnahme von temporären Spielstraßen werden die Anwohner*innen über Aushänge vor Ort, u.a. an Hauseingängen, informiert. Anregungen zur temporären Spielstraße können an die Mailadresse spielstrasse.sga@ba-fk.berlin.de geschickt werden. Diese werden je nach Art und Umfang im Spielstraßenbetrieb berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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