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Drucksache - DS/0178/VI
Wir fragen das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStRin Frau Gerold
zu Frage 1: Die Skulptur wurde wegen Baufälligkeit bereits 2017 entfernt. Sie befand sich nicht auf dem Grundstück des Stadthauses Böcklerpark sondern in der öffentlichen Grünanlage und wurde dort ohne Absprache aufgestellt. Die Skulptur entsprach nicht den verkehrssicherheitstechnischen Anforderungen.
zu Frage 2: Die Entscheidung wurde vom damaligen technischen Leiter des Fachbereichs Grünflächen im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit getroffen.
zu Frage 3: Die Skulptur war dermaßen baufällig, dass sie nicht eingelagert wurde. Soweit.
Frau Lupper: Wurde der Künstler denn darüber informiert, dass die Skulptur entfernt wurde?
zu Nachfrage 1: Also ich habe ja ausgeführt, dass es bereits 2017 war. Ich kann darüber keine Aussage treffen und müsste die Antwort nachreichen.
Herr Iyidirli: Gibt es noch weitere Fälle, die ähnlich bearbeitet wurden, wo andere Skulpturen oder Kunstgegenstände vom öffentlichen Raum entfernt wurden?
zu Nachfrage 2: Auch die Frage müsste ich nachreichen und es wäre auch gut, wenn der Zeitraum eingegrenzt werden könnte, in welchem Zeitraum diese Fälle aufgetreten sein sollen.
Herr Iyidirli: In den letzten vier Jahren.
BezStRin Gerold: Muss ich schriftlich nachreichen.
Frau Lupper: Wenn diese Statue bzw. Skulptur nicht eingelagert wurde, was ist dann genau mit ihr passiert?
zu Nachfrage 3: Ich nehme an, aber ich kann es auch noch mal erfragen, sie wurde ja wie gesagt nicht eingelagert, insofern gehe ich davon aus, dass sie sich nicht mehr im Besitz des Bezirks befindet, aber auch das kann ich schriftlich nachreichen.
Frau Lupper: Was genau passiert denn genau mit Skulpturen oder Dingen im öffentlichen Raum, die sich nicht mehr im Besitz des Bezirks befinden, wie kann ich mir das vorstellen? Wird das auf die Straße gestellt zum Mitnehmen oder wird das geschreddert oder wird das irgendwie aufgeteilt? Was ist denn da das übliche Verfahren?
zu Nachfrage 4: Also zunächst mal wäre ja zu klären, wie häufig das vorkommt, da habe ich ja bereits zugesagt, dass die Antwort nachgeliefert wird. Deshalb kann ich jetzt auch nicht auf ein grundsätzliches Vorgehen verweisen. Ich gehe aber in jedem Fall davon aus, dass sie entsorgt wurde, aber ich kann es nicht mit Sicherheit sagen und werde es, wie ich bereits angekündigt habe, schriftlich nachreichen.
Nachtrag vom 13.05.2022
zu Nachfrage 1: Der Kontakt erfolgte erst im Nachgang. zu Nachfrage 2: Es gab keine weiteren derartigen Vorfälle. zu Nachfrage 3 + 4: Die Figur wurde 2017 dem Abfallwirtschaftskreislauf zugeführt und verwertet.
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