Drucksache - DS/0158/VI  

 
 
Betreff: ‚Gitschiner 15‘ – Finanzlücke überbrücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Hochstätter, PeggyHeck, Werner
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Vorberatung
18.05.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (SAG) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
24.05.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Gitschiner 15 - Finanzlücke überbrücken  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Projekt für Wohnungslose ‚Gitschiner 15 bei der Lösung seiner Finanzschwierigkeiten zu unterstützen. Dabei geht es um einen Überbrückungszeitraum von drei Monaten zwischen 01.07.2022 und 30.09.2022.Dazu soll sich das Bezirksamt um eine gemeinsame Lösung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bemühen.

 

Begründung:

Das Berliner Projekt ‚Gitschiner 15 ist Teil des EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen)-Projektes ‚Wegweiser aus der Ausgrenzung: In Kontakt bleiben Stay in touch# des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e.V., das seit dem 01.01.2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einem Finanzvolumen von 1,237 Mio. Euro, davon 0,81 Mio. Euro EHAP-Mittel und 0,36 Mio. Bundesmittel bis zum 30.06.2022 gefördert wird.

Zur Vermeidung einer Finanzlücke hatte das BMAS bereits im Jahr 2020 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 20 Mio. Euro für die Verlängerung von 45 EHAP-Projekten für die Verstetigung des EHP-Ansatzes n kommunalen Strukturen bis 30.06.2022 bereitstellt. Die EHAP-Verwaltungsbehörde im BMAS hat am 17.02.2022 erneut kurzfristig reagiert und alle Projekte, darunter auch das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte, auf die Möglichkeit einer kostenneutrales EHAP-Projektverlängerung bis zum 30.09.2022 hingewiesen. Das Diakonische Werk hat daraufhin die EHAP-Verwaltungsbehörde darüber informiert, dass eine kostenneutrale Verlängerung für das Projekt wegen fehlender EHAP-Restmittel nicht infrage kommt und auf einen Finanzierungsbedarf von Juli bis September 2022 hingewiesen. Entsprechend dem eingereichten Finanzierungsplan belaufen sich die anteiligen Personalkosten am Standort ‚Gitschiner 15 auf rd. 31.219 Euro für die drei Monate.

Das Diakonische Werk beabsichtigt, einen Förderantrag für das EHAP-Nachfolgeprogramm ‚EHAP Plus Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen in der ESF-Plus Förderperiode 2021 -2027 zu stellen. Der frühestmögliche Programmstart ist hier der 01.10.2022 (bei Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Aufgrund fehlender freier EHAP-Mittel ist eine weitere Projektverlängerung mit zusätzlichen Mitteln durch das BMAS bis 30.09.2022 nicht möglich. Zudem müsste eine Projektverlängerung mit zusätzlichen Mitteln im Rahmen der Gleichbehandlung grundsätzlich allen Projekten ermöglicht werden.

Damit das Projekt ‚Gitschiner 15 weiter arbeiten kann, wäre eine Überbrückungsfinanzierung durch das Bezirksamt die schnellste und gangbarste Lösung.

 

 

 

BVV 27.04.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend) 

 

 

PHIRW 24.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird weiterhin das Projekt für Wohnungslose ‚Gitschiner 15 bei der Lösung seiner Finanzschwierigkeiten unterstützen. Dabei geht es um einen Überbrückungszeitraum von drei Monaten zwischen 01.07.2022 und 30.09.2022. Dazu soll sich das Bezirksamt um eine gemeinsame Lösung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bemühen, sofern nicht das Abgeordnetenhaus die Finanzierung über den Landeshaushalt sicherstellt.

 

 

BVV 25.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird weiterhin das Projekt für Wohnungslose ‚Gitschiner 15 bei der Lösung seiner Finanzschwierigkeiten unterstützen. Dabei geht es um einen Überbrückungszeitraum von drei Monaten zwischen 01.07.2022 und 30.09.2022. Dazu soll sich das Bezirksamt um eine gemeinsame Lösung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bemühen, sofern nicht das Abgeordnetenhaus die Finanzierung über den Landeshaushalt sicherstellt.

 

 

 

 
 

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