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Drucksache - DS/0068/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Jugend, Familie und Gesundheit Bezirksstadträtin
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Bereich der unteren Liebigstraße sind dem Gesundheitsamt aus den Jahren 2021 und 2022 zwei Anzeigen von Privatgrundstücken über Rattenbefall bekannt. Aufgrund der mündlichen Anfrage erfolgte eine Ortsbesichtigung. Festgestellt wurde, dass eine Bekämpfungsmaßnahme eingeleitet wurde aber noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Bekämpfung ist dem Gesundheitsamt eine Bescheinigung über das Ergebnis der Bekämpfung vorzulegen. Das Ergebnis ist vom Gesundheitsamt zu kontrollieren. Sicherungsmängel, die bei der Begehung im öffentlichen Straßenland festgestellt wurden, wie abgesacktes Straßenpflaster, wurden dem Fachbereich Straßen mit der Aufforderung zur Beseitigung mitgeteilt.
Bei Sicherungsmängeln, die auf Privatgrundstücken festgestellt wurden, wurden die Eigentümer aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.
Anzumerken ist, dass das Gesundheitsamt nur tätig wird, wenn dem Gesundheitsamt Rattenbefall angezeigt wird.
Ratten können Krankheiten übertragen, so dass Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind.
Festgestellter Rattenbefall ist zu bekämpfen und Sicherungsmängel, die Rattenbefall begünstigen, sind zu beseitigen. Prognosen über die Dauer einer Bekämpfungsmaßnahme sind nicht möglich, da der Erfolg einer Maßnahme auch abhängig vom Verhalten des Menschen ist. Offene Essensreste und unsachgemäße Mülllagerungen begünstigen Rattenbefall und können Bekämpfungsmaßnahmen verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
Regine Sommer-Wetter
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