Drucksache - DS/0027/VI  

 
 
Betreff: Bildung der Ausschüsse der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Jokisch, ReneHeck, Werner
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
19.01.2022 
Öffentliche Videokonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) | zugleich Einladungen zur Konstituierung der Ausschüsse      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Ausschüsse der BVV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Gem. § 9 BezVwG i.V.m. § 26 der vorläufigen Geschäftsordnung setzt die BVV die folgenden Ausschüsse ein:

 

  1. Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration

Gem. § 32 BezVwG bestehend aus 15 Mitgliedern, davon 9 Bezirksverordnete und 6rgerdeputierte, die auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führenden Liste eingetragen sind, von der BVV gewählt werden.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen

 

  1. Ausschuss für Frauen, Queer, Diversity und Antidiskriminierung

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: ndnis 90/Die Grünen

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE

 

  1. Jugendhilfeausschuss (JHA)

Gem. § 35 AG KJHG bestehend aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 9 Bezirksverordnete und 6rgerdeputierte, die auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt, von der BVV gewählt werden, als stimmberechtigte Mitglieder sowie den von der BVV als beratende Mitglieder zu berufenden Personen.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen

 

  1. Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO)

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte, mit den in § 17 Abs. 3 und 4 BezVwG genannten Aufgaben und Rechten.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: FDP

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: CDU

 

  1. Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK)
    bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: ndnis 90/Die Grünen

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE

 

  1. Ausschuss für Verkehr und Ordnung (VerO)

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: SPD

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE

 

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo)

bestehend aus 16 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen

 

  1. Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW)

bestehend aus 16 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90 /Die Grünen

 

  1. Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM)

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: ndnis 90/Die Grünen

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: SPD

 

  1. Ausschuss für Kultur und Bildung (KuBi)

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: ndnis 90/Die Grünen

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: SPD

 

  1. Ausschuss für Schule (Schul)

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: ndnis 90/Die Grünen

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE

 

  1.  Ausschuss für Sport (Spo)

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: CDU

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen

 

  1. Ausschuss für Soziales und Arbeit

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: FDP

 

  1. Ausschuss für Gesundheit

bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: SPD

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: ndnis 90/Die Grünen

 

 

Die Verteilung der Ausschusssitze sowie der Bürgerdeputierten richtet sich nach dem folgenden Schlüssel:

 

Bei 16 Mitgliedern:

12 BV: GRÜNE 5, LINKE 3, SPD 2, CDU 1, FDP 1,

4 BD: GRÜNE 2, LINKE 1, SPD 1

 

Bei 14 Mitgliedern:

10 BV: GRÜNE 4, LINKE 2, SPD 2, CDU 1, FDP 1,

4 BD: GRÜNE 2, LINKE 1, SPD 1

 

r den Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss (JHA) gilt:
9 BV: GRÜNE 4, LINKE 2, SPD 1, CDU 1, FDP 1,

6 BD, die von den jeweils vorschlagsberechtigten Organisationen vorgeschlagen und von der BVV gewählt werden.

 

Die Ausschüsse tagen regelmäßig einmal im Monat, mit Ausnahme der Ausschüsser Stadtentwicklung und Wohnen sowie r Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung, die regelmäßig zweimal monatlich tagen.


 

Begründung:

 

Nach § 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes bildet die BVV den Ältestenrat, die gesetzlich vorgesehenen sowie die weiteren Ausschüsse.

 

Die Verteilung der Ausschusssitze einschließlich der Sitze der Bürgerdeputierten erfolgt nach den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen in der Bezirksverordnetenversammlung. Ebenso sind die Fraktionen an den Vorständen der Ausschüsse zu beteiligen.

 

 

BVV 19.01.2022

Mit der Abstimmung zugunsten der DS/0047/VI gilt der Antrag als abgelehnt.

 
 

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