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Drucksache - DS/0027/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gem. § 9 BezVwG i.V.m. § 26 der vorläufigen Geschäftsordnung setzt die BVV die folgenden Ausschüsse ein:
Gem. § 32 BezVwG bestehend aus 15 Mitgliedern, davon 9 Bezirksverordnete und 6 Bürgerdeputierte, die auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führenden Liste eingetragen sind, von der BVV gewählt werden.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE
Gem. § 35 AG KJHG bestehend aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 9 Bezirksverordnete und 6 Bürgerdeputierte, die auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt, von der BVV gewählt werden, als stimmberechtigte Mitglieder sowie den von der BVV als beratende Mitglieder zu berufenden Personen.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte, mit den in § 17 Abs. 3 und 4 BezVwG genannten Aufgaben und Rechten.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: FDP Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: CDU
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: SPD Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE
bestehend aus 16 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen
bestehend aus 16 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: DIE LINKE Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90 /Die Grünen
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: SPD
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: SPD
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: DIE LINKE
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: CDU Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: FDP
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon 4 Bürgerdeputierte.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz hat: SPD Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz hat: Bündnis 90/Die Grünen
Die Verteilung der Ausschusssitze sowie der Bürgerdeputierten richtet sich nach dem folgenden Schlüssel:
Bei 16 Mitgliedern: 12 BV: GRÜNE 5, LINKE 3, SPD 2, CDU 1, FDP 1, 4 BD: GRÜNE 2, LINKE 1, SPD 1
Bei 14 Mitgliedern: 10 BV: GRÜNE 4, LINKE 2, SPD 2, CDU 1, FDP 1, 4 BD: GRÜNE 2, LINKE 1, SPD 1
Für den Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss (JHA) gilt: 6 BD, die von den jeweils vorschlagsberechtigten Organisationen vorgeschlagen und von der BVV gewählt werden.
Die Ausschüsse tagen regelmäßig einmal im Monat, mit Ausnahme der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung, die regelmäßig zweimal monatlich tagen.
Begründung:
Nach § 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes bildet die BVV den Ältestenrat, die gesetzlich vorgesehenen sowie die weiteren Ausschüsse.
Die Verteilung der Ausschusssitze einschließlich der Sitze der Bürgerdeputierten erfolgt nach den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen in der Bezirksverordnetenversammlung. Ebenso sind die Fraktionen an den Vorständen der Ausschüsse zu beteiligen.
BVV 19.01.2022 Mit der Abstimmung zugunsten der DS/0047/VI gilt der Antrag als abgelehnt. |
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