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Drucksache - DS/2216/V
Ich frage das Bezirksamt:
Erläuterung: Die Pandemie hat die Genehmigungsverfahren für Wasser-, Abwasser und Stromanschluss und somit die Eröffnung der Begegnungsstätte des Fanbogen e.V. um viele Monate verschoben. Die Eröffnung war ursprünglich für Ende 2020 vorgesehen. Inzwischen steht der Saisonstart mit Ende August unmittelbar bevor und das SGA weigert sich, die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für die letzten Baumaßnahmen zeitnah zu erteilen, um dem Verein die Eröffnung zum Saisonstart zu ermöglichen. Die Bündelung mit den Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück könnten die verkehrlichen Einschränkungen zudem zeitlich verkürzen und somit die Gefahr für den fließenden Verkehr verringern.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eine derartige Aussage der Verwaltung ist mir nicht bekannt.
Fragen 2 - 3 werden gemeinsam beantwortet:
Die untere Straßenverkehrsbehörde hat in diesen Bereich 2 Anträge auf Baustelleneinrichtungen vorliegen. Zum einen Antrag auf für die Aufstellung der Wall-Toilette zw. Warschauer Straße und Mühlenstraße durch die Firma Frisch und Faust und zum anderen einen Antrag der Firma Pletz im Auftrag des Fanbogen e.V.. Die Anordnung für die Firma Frisch und Faust gilt bis 30.09.21, wurde aber seitens der Fa. Frisch und Faust schon mit einer Verlängerung belegt. Die Befahrung dieser Arbeitsstelle erfolgt über die Mühlenstraße (Querung Radweg, Gehweg, Grünfläche).
Diese Möglichkeit der Befahrung wurde durch die untere Straßenverkehrsbehörde genehmigt, da die Abteilung VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Anordnung nicht zeitnah fertigen konnte und die Dringlichkeit für die Aufstellung dieser Toiletten in unserem Bezirk hoch ist.
Auf Grund des querenden Baustellenverkehrs wurde eine zusätzliche Arbeitsstelle als zu gefährdend eingestuft. Der Fa. Pletz wurde nahegelegt, die Arbeiten mit Fa. Frisch und Faust abzustimmen, dass diese ggf. parallel ausgeführt werden können. Dies verlief negativ, so dass die Bauzeit verschoben werden muss.
Die untere Straßenverkehrsbehörde wird erneut mit der Firma Pletz in Kontakt treten. Ggf. kann die Baustelleneinrichtungsfläche verschoben werden, so dass die Sichtbeziehungen für die Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden nicht in vollem Umfang beeinträchtigt ist.
Das Handeln der unteren Straßenverkehrsbehörde zielt auf die Sicherung der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ab, so dass eine weitere Gefährdung nicht genehmigt wurde. Ich kann daher hier kein fehlendes Expert*innenwissen feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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