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Drucksache - DS/2174/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Umwandlungsgenehmigung künftig nur dann zu erteilen, wenn der Eigentümer notariell aufgesetzte Willenserklärungen von zwei Dritteln der Mieter*innen zum Kauf vorlegt.
Begründung: Künftig können Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im gesamten Bezirk untersagt werden. Ausnahmen, die zu einer Genehmigung führen können, sollen durch die Verwaltung so restriktiv wie möglich gehandhabt werden. Dazu gehört neben der Quote von zwei Dritteln der Mieter*innen auch deren notariell aufgesetzte Willenserklärung.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Umwandlungsgenehmigung künftig nur dann zu erteilen, wenn der Eigentümer notariell aufgesetzte Willenserklärungen von zwei Dritteln der Mieter*innen zum Kauf vorlegt.
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