Drucksache - DS/2174/V  

 
 
Betreff: Mieter*innen schützen - Umwandlungen verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteherin
Verfasser:Jösting, KatjaSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:B'90 Die Grünen/SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Umwandlungen verhindern  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Umwandlungsgenehmigung künftig nur dann zu erteilen, wenn der Eigentümer notariell aufgesetzte Willenserklärungen von zwei Dritteln der Mieter*innen zum Kauf vorlegt. 

 

Begründung:

nftig können Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im gesamten Bezirk untersagt werden. Ausnahmen, die zu einer Genehmigung führen können, sollen durch die Verwaltung so restriktiv wie möglich gehandhabt werden. Dazu gehört neben der Quote von zwei Dritteln der Mieter*innen auch deren notariell aufgesetzte Willenserklärung.

 

 

BVV 25.08.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Umwandlungsgenehmigung künftig nur dann zu erteilen, wenn der Eigentümer notariell aufgesetzte Willenserklärungen von zwei Dritteln der Mieter*innen zum Kauf vorlegt. 

 

 
 

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