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Drucksache - DS/2125/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 2-56B Belange der Frei- und Grünflächenentwicklung und ökologischen Verkehrsentwicklung sowie die Sicherung von Flächen mit kultureller Nutzung zu berücksichtigen und aufzunehmen. Hierzu zählt auch die Sicherung von Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie für weitere öffentliche Infrastrukturbedarfe. Hierzu wird das Bezirksamt beauftragt sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass Mittel für den Erwerb von Flächen für kulturelle Nutzung, Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie weitere Infrastrukturbedarfe bereitgestellt werden. Ebenso ist die Umstellung auf einen qualifizierten Bebauungsplan dafür zu prüfen. Darüber hinaus soll die Art der Nutzung mit dem Planungsziel einer Zonierung für die beabsichtigte Art der Nutzung und lärm- und weniger lärmintensiv fortgeführt und dargestellt werden. Ebenso sollen Hotels bzw. Beherbergungsbetriebe als Nutzungen ausgeschlossen werden, wie bereits im Aufstellungsbeschluss als Option genannt. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten insbesondere der umliegenden Sportanlagen und der bestehenden anderen Nutzungen sind weiterhin auszuschließen. Das Verfahren soll durch eine Bürgerbeteiligung begleitet werden.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt zeitnah einen Runden Tisch initiieren, um mit den Eigentümer*innen der derzeit innerhalb des Bebauungsplans sowie daran unmittelbar angrenzenden laufenden Bauprojekte und der Nachbarschaft einen Dialog über geplante Nutzungen und die Berücksichtigung der Belange der Anwohnenden im Kiez zu starten.
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde vor knapp fünf Jahren beschlossen. Nun sollen die bisherigen Planungen den aktuellen Entwicklungen und Bedarfe angepasst werden. Ebenso sind öffentliche und kulturelle Nutzungen in ihrer Ansiedlung mit der Sicherung entsprechender Flächen im B-Planverfahren zu fördern sowie in ihren Nutzungen stärker zu berücksichtigen. Dazu zählt auch der mögliche Ankauf von Flächen, soweit nötig durch Unterstützung der Landesebene. “Störendes” Gewerbe soll weiterhin Platz finden innerhalb des Plangebietes. Insbesondere Aspekte der klimawandelgerechten Quartiersentwicklung sind zu ergänzen. Der Bebauungsplan ist dementsprechend weiter zu qualifizieren. Eine entsprechende öffentliche Beteiligung soll erfolgen. Der zeitnah zu initiierende Runde Tisch soll Möglichkeiten ausloten, wie die Belange der Anwohnenden im Kiez bei den geplanten Vorhaben Berücksichtigung finden können.
BVV 16.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 11.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 2-56B Belange der Frei- und Grünflächenentwicklung und ökologischen Verkehrsentwicklung sowie die Sicherung von Flächen mit kultureller Nutzung zu berücksichtigen und aufzunehmen. Dies gilt unter anderem für die Fläche „Zukunft am Ostkreuz“. Hierzu zählt auch die Sicherung von Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie für weitere öffentliche Infrastrukturbedarfe. Hierzu wird das Bezirksamt beauftragt sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass Mittel für den Erwerb von Flächen für kulturelle Nutzung, Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie weitere Infrastrukturbedarfe bereitgestellt werden. Ebenso ist die Umstellung auf einen qualifizierten Bebauungsplan dafür zu prüfen. Darüber hinaus soll die Art der Nutzung mit dem Planungsziel einer Zonierung für die beabsichtigte Art der Nutzung und lärm- und weniger lärmintensiv fortgeführt und dargestellt werden. Ebenso sollen Hotels bzw. Beherbergungsbetriebe als Nutzungen ausgeschlossen werden, wie bereits im Aufstellungsbeschluss als Option genannt. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten insbesondere der umliegenden Sportanlagen und der bestehenden anderen Nutzungen sind weiterhin auszuschließen. Das Verfahren soll durch eine Bürgerbeteiligung begleitet werden.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt zeitnah einen Runden Tisch initiieren, um mit den Eigentümer*innen der derzeit innerhalb des Bebauungsplans sowie daran unmittelbar angrenzenden laufenden Bauprojekte und der Nachbarschaft einen Dialog über geplante Nutzungen und die Berücksichtigung der Belange der Anwohnenden im Kiez zu starten.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 2-56B Belange der Frei- und Grünflächenentwicklung und ökologischen Verkehrsentwicklung sowie die Sicherung von Flächen mit kultureller Nutzung zu berücksichtigen und aufzunehmen. Dies gilt unter anderem für die Fläche „Zukunft am Ostkreuz“. Hierzu zählt auch die Sicherung von Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie für weitere öffentliche Infrastrukturbedarfe. Hierzu wird das Bezirksamt beauftragt sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass Mittel für den Erwerb von Flächen für kulturelle Nutzung, Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie weitere Infrastrukturbedarfe bereitgestellt werden. Ebenso ist die Umstellung auf einen qualifizierten Bebauungsplan dafür zu prüfen. Darüber hinaus soll die Art der Nutzung mit dem Planungsziel einer Zonierung für die beabsichtigte Art der Nutzung und lärm- und weniger lärmintensiv fortgeführt und dargestellt werden. Ebenso sollen Hotels bzw. Beherbergungsbetriebe als Nutzungen ausgeschlossen werden, wie bereits im Aufstellungsbeschluss als Option genannt. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten insbesondere der umliegenden Sportanlagen und der bestehenden anderen Nutzungen sind weiterhin auszuschließen. Das Verfahren soll durch eine Bürgerbeteiligung begleitet werden.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt zeitnah einen Runden Tisch initiieren, um mit den Eigentümer*innen der derzeit innerhalb des Bebauungsplans sowie daran unmittelbar angrenzenden laufenden Bauprojekte und der Nachbarschaft einen Dialog über geplante Nutzungen und die Berücksichtigung der Belange der Anwohnenden im Kiez zu starten.
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