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Drucksache - DS/2090/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für Obdachlose bzw. Wohnungslose an passenden Stellen im Bezirk Toiletten für die kostenfreie Benutzung bereitzustellen, z.B. durch Miet-WCs. Eine Einbindung von Trägern, die sich um die Belange der von bspw. Obdachlosigkeit betroffenen Menschen vor Ort kümmern und Sozialarbeit zur Bedarfsabfrage, Auswahl konkreter Standorte, Unterstützung der Betroffenen sowie besseren Erreichbarkeit und Kommunikation, soll diesbezüglich geprüft werden. Auf entsprechende Angebote ist zielgruppenspezifisch aufmerksam zu machen. Mittelfristig ist für Obdachlose/Wohnungslose auf eine kostenfreie Benutzung der WC-Anlagen von kommerziellen Anbieter*innen hinzuwirken.
Begründung:
Die Verrichtung der Notdurft ist ein menschliches Grundbedürfnis und für Menschen ohne Wohnung eine besondere Herausforderung. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend, sie führt zu Verschmutzung des öffentlichen Raumes, ist aus hygienischen Gründen hochproblematisch und verschärft bestehende Konfliktlagen. Am Warschauer Platz wurde eine Toilette für Obdachlose aufgestellt. Die Erfahrungen sind positiv (vgl. hierzu die Ausführungen in SozBüDGes am 06.05.21). Auch unterschiedliche Beiträge am Runden Tisch „Görlitzer Park“ am 12.05.21 haben gezeigt, dass zugängliche Toiletten einer Entspannung der Situation dienlich sein können und einzelne Akteur*innen diesbezüglich aktiv sind.
BVV 26.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
SozBüDGes 03.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für Obdachlose bzw. Wohnungslose an passenden Stellen im Bezirk Toiletten für die kostenfreie Benutzung bereitzustellen, z.B. durch Miet-WCs. Eine Einbindung von Trägern, die sich um die Belange der von bspw. Obdachlosigkeit betroffenen Menschen vor Ort kümmern und Sozialarbeit zur Bedarfsabfrage, Auswahl konkreter Standorte, Unterstützung der Betroffenen sowie besseren Erreichbarkeit und Kommunikation, soll diesbezüglich geprüft werden. Auf entsprechende Angebote ist zielgruppenspezifisch aufmerksam zu machen. Mittelfristig ist für Obdachlose/Wohnungslose auf eine kostenfreie Benutzung der WC-Anlagen von kommerziellen Anbieter*innen hinzuwirken. Es ist auf Barrierefreiheit zu achten.
BVV 16.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für Obdachlose bzw. Wohnungslose an passenden Stellen im Bezirk Toiletten für die kostenfreie Benutzung bereitzustellen, z.B. durch Miet-WCs. Eine Einbindung von Trägern, die sich um die Belange der von bspw. Obdachlosigkeit betroffenen Menschen vor Ort kümmern und Sozialarbeit zur Bedarfsabfrage, Auswahl konkreter Standorte, Unterstützung der Betroffenen sowie besseren Erreichbarkeit und Kommunikation, soll diesbezüglich geprüft werden. Auf entsprechende Angebote ist zielgruppenspezifisch aufmerksam zu machen. Mittelfristig ist für Obdachlose/Wohnungslose auf eine kostenfreie Benutzung der WC-Anlagen von kommerziellen Anbieter*innen hinzuwirken. Es ist auf Barrierefreiheit zu achten.
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