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Auszug - Änderung der Geschäftsordnung für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ton- und Bildaufnahmen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Geschäftsordnung der BVV wird § 14 Absatz 4 wie folgt neu gefasst:
(4) Von der Übertragung nach Abs. 2 und 3 ausgenommen sind minderjährige Personen, nicht öffentliche Beratungen und Bürger*innenanfragen, wenn die Fragesteller*in dies erklärt sowie minderjährige Personen, außer die Fragesteller*in und die Sorgeberechtigten erklären im Vorfeld der Sitzung ihre Zustimmung. Haben Sitzungsteilnehmer*innen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und Bildübertragung abgegeben, teil die Sitzungsleitung den Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt. |
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