Auszug - Änderung der Geschäftsordnung für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen I: Rederecht in Ausschüssen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO)
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0878/VI Änderung der Geschäftsordnung für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen I: Rederecht in Ausschüssen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Dabisch, Behlert, Hochstätter, Fabeck, Koterewa 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV werden im § 27 die Absätze 9 und 10 wie folgt neu gefasst:

 

9)       Die Ausschüsse können Sachverständige, sachkundige Personen oder Betroffene jeden Alters hinzuziehen. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der Vorsteher*in.

 

10)    ste jeden Alters können sich im Ausschuss zu Wort melden. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Nehmen Minderjährige am Ausschuss teil, haben Vorsitzende einen wohlwollenden, achtungsvollen und kinderfreundlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

 
 

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