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Auszug - Denkmalschutz für das Gebäude des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mehrheitlich (gegen CDU), den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, wie die noch vorhandenen Gebäude des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs denkmalgerecht saniert werden können.
Der BVV ist bis Februar 2020 zu berichten.
Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei
- der BVG dafür einzusetzen, ob am Görlitzer Bahnhof und - den Bäderbetrieben einzusetzen, ob am/im Spreewaldbad
Bilder oder Fotografien angebracht werden können, die an den ehemaligen Görlitzer Fernbahnhof erinnern, ähnlich wie an anderen Bahnhöfen in der Stadt. |
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